Im Fokus

Ein Auszug aus der Förderlandschaft

Mietwohnungsfinanzierung BW – Förderlinie Mitarbeiterwohnen
Das Land Baden-Württemberg fördert im Rahmen des Förderprogramms Wohnungsbau BW 2022 landesweit die Schaffung von Sozialmietwohnraum.
Gefördert werden der Neubau, der Erwerb von neuen Mietwohnungen sowie Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung neuen Wohnraums in Baden-Württemberg. Änderungs- und Erweiterungsmaßnahmen zur Schaffung neuen Wohnraums sind insbesondere der Ausbau eines Dachgeschosses, das Aufstocken eines Gebäudes, der Anbau an ein Gebäude, die Umwandlung von Räumen, die nach ihrer baulichen Anlage und Ausstattung bisher anderen als Wohnzwecken dienten, oder die Erneuerung leer stehender Wohnungen, die nicht mehr für Wohnzwecke geeignet und genutzt sind. Mit umfasst ist der etwaige Erwerb des umzubauenden Gebäudes.

Junges Wohnen –Auszubildendenwohnheime
Das Ministerium für Landesentwicklung und Wohnen Baden-Württemberg fördert 2024 erstmalig Wohnheimplätze für Auszubildende. Die neue Förderlinie „Junges Wohnen“ ergänzt künftig die Angebote der sozialen Wohnraumförderung. Sie knüpft an eine gleichnamige Initiative des Bundes an: Deren Ziel ist es, die Wohnsituation von Studierenden und Auszubildenden durch Wohnheimplätze zu verbessern. Hierfür stellt der Bund Mittel zur Verfügung. Die Schaffung von Wohnheimplätzen für Studierende wird in Baden-Württemberg vom Ministerium für Wissenschaft, Forschung und Kunst gefördert, die für Auszubildende nun erstmals vom Bauministerium. Mit dem Jungen Wohnen wird künftig die Schaffung und Modernisierung von Wohnheimplätzen und gemeinschaftlich genutzten Räumen investiv unterstützt. Damit soll Auszubildenden zusätzlicher mietpreisgünstiger Wohnraum in Wohnheimen zur Verfügung gestellt werden.

Bundesförderung für effiziente Gebäude

Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) fördert in drei Teilprogrammen, die jeweils in der Zuschuss- und Kreditvariante angeboten werden Wohngebäude (BEG WG), Nichtwohngebäude (BEG NWG), Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle (BEG EM). Die Zuschussförderung durch das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gilt für Einzelmaßnahmen. Das sind Maßnahmen, die nicht einen Effizienzhausstandard für ein Gebäude insgesamt erreichen. Bei den Teilprogrammen BEG WG und BEG NWG werden systemische Maßnahmen gefördert, die ein Gebäude insgesamt auf einen Effizienzhausstandard bringen. Gefördert werden Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle, Anlagentechnik, Heizungsoptimierung, Erneuerbare Energien für Heizungen, Digitalisierungsmaßnahmen, Anschluss an ein erneuerbares Gebäude- oder Wärmenetz sowie Fachplanung und Baubegleitung und notwendige Umfeldmaßnahmen für die Umsetzung der Maßnahme.

Diese Förderprogramme stellen nur einen Auszug dar. Beachten Sie bitte, dass es sowohl auf EU-, Bundes-, Landes- aber auch regionaler Ebene Fördermittel und zinsgünstige Darlehen für den Alt- und Neubau gibt. Ein guter Ansprechpartner kann hier ihre Hausbank, oder Kommune sein.