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Kommt der Schuldner in Verzug, zieht das ein Recht zum Rücktritt sowie Ansprüche auf Ersatz des Verzögerungsschadens und Verzugszinsen nach sich.
Für die Klärung von Rechtsfragen im Einzelfall, die eine umfassende rechtliche Prüfung erfordern, empfiehlt sich ein Rechtsanwalt.
In vielen Fällen ist statt einer Streitentscheidung der vorherige Versuch einer Mediation oder Schlichtung sinnvoll.
Schiedsgerichte entwickeln keine Lösungsvorschläge, sondern entscheiden Streitigkeiten - außergerichtlich und endgültig - unter Ausschluss der Öffentlichkeit und der staatlichen Gerichte.
Stehen keine Rechtsfragen, sondern lediglich Tatsachen und Fachfragen oder von solchen abzuleitende tatsächliche Folgerungen im Streit, genügt es oftmals, wenn die Parteien gemeinsam einen Sachverständigen beauftragen.
Die gesetzlich eingerichtete Einigungsstelle hat die Aufgabe, in Wettbewerbsstreitfällen eine gütliche Einigung anzustreben. So werden Wettbewerbsstreitigkeiten einfach und kostensparend beigelegt.