Mediations- und Schlichtungsverfahren

Allgemeines

Mediations- und Schlichtungsverfahren zielen darauf ab, mit Hilfe eines Schlichters zwischen Streitparteien zu vermitteln, um eine interessengerechte Vereinbarung herbeizuführen. Der Schlichter lässt sich bei seiner Tätigkeit allein von den Interessen der Parteien leiten. Dabei bietet die Kombination von Schlichtung und Mediation die Vorteile beider Verfahrenswege und liefert die Gewähr für das Zustandekommen einer gemeinsamen Vereinbarung.
Der Begriff "Mediation" entstammt dem lateinischen ‘mediare’ = vermitteln. Nach neuerem Verständnis soll das Verfahren vertraulich, freiwillig, eigenverantwortlich und unter Beteiligung eines neutralen Dritten stattfinden. In der Mediation werden Interessen und versteckte Motive der Beteiligten herausgearbeitet und offen gelegt. Die Gestaltung dieses Prozesses steuert der Mediator wesentlich. Er findet Wege, persönliche Spannungen abzubauen und ein Klima des Vertrauens und der Offenheit zu schaffen. Das wirkungsvolle Zuhören und differenzierte Entschlüsseln der Aussagen der Parteien ist sein wichtiges Handwerkszeug. Auch Emotionen, Enttäuschungen und Erwartungen werden berücksichtigt. Mit Kenntnis der hinter dem Konflikt stehenden Interessen lassen sich leichter Lösungen finden, die beiden Seiten gerecht werden.
Hier besteht ein erheblicher Unterschied zu Gerichtsverfahren. Der Richter darf lediglich feststellen, was für die Vergangenheit rechtens war. Dies führt in der Regel zu einer "win-lose-Situation". In der Mediation können sich die Parteien darauf einigen, was zukünftig gelten soll. Win-Win-Lösungen sind zwar nicht immer, aber in vielen Fällen möglich. Diese Regelungen können durch Anwalts- oder Notarvergleich auch vollstreckbar gemacht werden. In der Regel werden sie aber ohne weitere Maßnahmen akzeptiert und müssen nicht durch teure und zeitaufwendige Vollstreckungsmaßnahmen mit Hilfe des Gerichtsvollziehers durchgesetzt werden.
Soweit eine einvernehmliche Lösung dennoch nicht gefunden werden kann, besteht die Möglichkeit, auf Schlichtungselemente zurückzugreifen. Die Entscheidung wird dann im Ergebnis zwar vom Schlichter getroffen aber unter Berücksichtigung der Interessen der Parteien.

Das Verfahren

Gegenüber dem Gerichtsverfahren bietet die Mediation weitere Vorteile. Es gibt keine starren Verfahrensregeln. Die Beteiligten einigen sich zuvor über den Ablauf der Angelegenheit, wobei der Mediator unterstützt und entsprechende Vorschläge unterbreitet. Im Rahmen dieser Absprache kann er auf die besondere Situation der Beteiligten eingehen. Das Verfahren ist vertraulich und findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Lediglich die Beteiligten sind anwesend und auf Wunsch kann der Mediator auch Einzelgespräche mit den Parteien führen. Über den Stand des jeweiligen Vermittlungsversuches können Dritte lediglich durch die Beteiligten selbst informiert werden. Auch in einer späteren gerichtlichen Auseinandersetzung wird in der Regel nicht auf das Mediationsverfahren Bezug genommen.
Die Mediation ist weniger formal und in den meisten Fällen zeitsparender und kostengünstiger. Dennoch gibt es Fälle, in denen das Gerichtsverfahren unumgänglich ist. Insbesondere bei starkem Machtgefälle zwischen den Beteiligten, wenn eine allgemeingültige Rechtsfrage zu klären ist oder bei sehr hoch eskalierten Streitigkeiten, ist die Entscheidung durch ein staatliches Gericht meist effektiver.
Mediation kann besonders nutzbringend dann eingesetzt werden:
  • wenn der Abbruch der Zusammenarbeit größere Nachteile mit sich bringt
  • wenn auch eine zukünftige geschäftliche Zusammenarbeit erfolgen soll
  • wenn Konflikte der Öffentlichkeit nicht zugänglich sein sollen
  • wenn eine kurzfristige Lösung nötig ist
  • bei Konflikten zwischen Gesellschaftern oder innerhalb der Unternehmerfamilie
  • im Falle von Nachfolgeregelungen
Die IHK Ostbrandenburg bietet ihren Mitgliedsunternehmen an, in Streitfällen erste gemeinsame Gespräche mit Unternehmen oder Kunden zu führen, wenn die beteiligten Parteien dies übereinstimmend wünschen. Diese Serviceleistung ist kostenfrei. Schon mancher Streit konnte so durch die Vermittlung der IHK als neutrale Stelle beendet werden. Sollte sich ein Streit nicht kurzfristig lösen lassen oder sich weiterer Gesprächs- und Klärungsbedarf ergeben, beraten die Mitarbeiter der IHK gern über weitergehende Möglichkeiten und Ansprechpartner, wie zum Beispiel auf das weiterführende Mediationsangebot der IHK Potsdam.

Gerichtsnahe oder gerichtliche Mediation

Neben der ursprünglich außergerichtlichen, ist auch die gerichtsnahe beziehungsweise gerichtliche Mediation möglich. Die gerichtliche Mediation beginnt nach der Klageerhebung. Die üblichen Spielregeln der Mediation werden zwar etwas modifiziert, immer aber ist der Mediator ein zur Verschwiegenheit verpflichteter Richter, der in der Sache selbst nicht entscheidet. In den Geschäftsverteilungsplänen der Gerichte ist hierzu geregelt, welcher Richter die Mediationen übernimmt. Ihre rechtliche Grundlage findet diese Form der Mediation in § 278 Absatz 5 Zivilprozessordnung (ZPO).
Für geeignete Verfahren bietet die Mediation durch einen Richter - parallel zum laufenden Verfahren - diverse Vorteile. Komplexe Streitigkeiten können hier, mit deutlich mehr Zeit als sie in der Regel in einer streitigen Verhandlung zur Verfügung steht, besprochen und geregelt werden. Es entstehen gerichtsseitig keine Mehrkosten. Geschlossene Vergleiche können unmittelbar und kostengünstig vollstreckbar beurkundet werden. Die Verhandlungen sind nicht öffentlich. Es besteht für die Mediation kein Anwaltszwang, wenn auch die Beteiligung des eigenen, in der Streitsache tätigen Anwalts empfehlenswert ist.
Die gerichtsnahe Mediation birgt sicher keine Erfolgsgarantie, ergänzt aber den Kanon der zur Streitbeilegung vorhandenen Instrumente sinnvoll. Gerade in Situationen, in welchen die Kontrahenten auch in Zukunft miteinander agieren müssen, kann dieses Verfahren hilfreich sein.