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Das Speichern und Verarbeiten personenbezogener Daten unterliegt seit dem 25. Mai 2018 europaweit neuen Regeln.
Datenverarbeitungen sind ohne Einwilligung der betroffenen Person oder Erlaubnistatbestand generell verboten.
Datenschutz für kleine Unternehmen nach der EU-Datenschutz-Grundverordnung – was ändert sich?
Informationspflichten für Datenerhebung, Auskunftsrechte, Rechte auf Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung.
Die Datenschutzerklärung im Internet: Über alle personenbezogenen Daten, die bei Nutzung einer Internetseite gespeichert werden, muss informiert werden.
Unter bestimmten Voraussetzungen sind Unternehmen verpflichtet einen Datenschutzbeauftragten zu bestellen.
Die DSGVO trifft keine inhaltlichen Regelungen zum Datenschutz im Beschäftigungsverhältnis.
Online-Händler müssen ihren Kunden eine Bestellung über einen temporären Gast-Zugang ermöglichen.