Online bestellen als Gast

Online-Händler müssen ihren Kunden eine Bestellung über einen temporären Gast-Zugang ermöglichen

Beim Anlegen eines Kundenkontos im Online-Shop werden personenbezogene Daten geordnet beziehungsweise gespeichert. Gleichzeitig handelt es sich auch um eine Speicherung von Daten. Nach Artikel 6 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) ist eine Verarbeitung von Daten aber nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig. Diese sind in Artikel 6 Abs. 1 DSGVO abschließend aufgeführt:
Die Verarbeitung ist nur rechtmäßig, wenn mindestens eine der nachstehenden Bedingungen erfüllt ist:
  • Die betroffene Person hat ihre Einwilligung zu der Verarbeitung der sie betreffenden personenbezogenen Daten für einen oder mehrere bestimmte Zwecke gegeben;
  • die Verarbeitung ist für die Erfüllung eines Vertrags, dessen Vertragspartei die betroffene Person ist, oder zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich, die auf Anfrage der betroffenen Person erfolgen;
  • die Verarbeitung ist zur Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung erforderlich, der der Verantwortliche unterliegt;
  • die Verarbeitung ist erforderlich, um lebenswichtige Interessen der betroffenen Person oder einer anderen natürlichen Person zu schützen;
  • die Verarbeitung ist für die Wahrnehmung einer Aufgabe erforderlich, die im öffentlichen Interesse liegt oder in Ausübung öffentlicher Gewalt erfolgt, die dem Verantwortlichen übertragen wurde;
  • die Verarbeitung ist zur Wahrung der berechtigten Interessen des Verantwortlichen oder eines Dritten erforderlich, sofern nicht die Interessen oder Grundrechte und Grundfreiheiten der betroffenen Person, die den Schutz personenbezogener Daten erfordern, überwiegen, insbesondere dann, wenn es sich bei der betroffenen Person um ein Kind handelt.
    (gilt nicht für die von Behörden in Erfüllung ihrer Aufgaben vorgenommene Verarbeitung)
Nach diesen Voraussetzungen ist das Anlegen eines Kundenkontos also nur zulässig, wenn der Kunde damit einverstanden ist. Der Kunde muss also zwingend seine Einwilligung erklären. Seit dem 25. Mai 2018 ist eine solche Einwilligung aber an bestimmte Wirksamkeitsvoraussetzungen geknüpft, unter anderem an das so genannte Kopplungsverbot. Eine Einwilligung ist nur wirksam, wenn sie freiwillig erteilt wurde. Diesen Aspekt beschreibt Artikel 7 der DSGVO wie folgt:
"Bei der Beurteilung, ob die Einwilligung freiwillig erteilt wurde, muss dem Umstand in größtmöglichem Umfang Rechnung getragen werden, ob unter anderem die Erfüllung eines Vertrages, einschließlich der Erbringung der Dienstleistung, von der Einwilligung zu einer Verarbeitung von personenbezogenen Daten abhängig ist, die für die Erfüllung des Vertrages nicht erforderlich sind."
Unter Berücksichtigung dieser Ausführungen ist es daher nicht nötig zur Vertragserfüllung ein dauerhaftes Kundenkonto einzurichten. Dem Kunden muss also die Möglichkeit eröffnet werden über einen temporären Gastzugang einen Vertrag zu schließen.
Diesen Hinweis hat nun auch die 103. Konferenz der unabhängigen Datenschutzaufsichtsbehörden des Bundes und der Länder (DSK) im März 2022 beschlossen. Die zulässige Verarbeitung der personenbezogenen Daten hängt im Einzelfall insbesondere davon ab, ob Kunden einmalig einen Vertrag abschließen wollen oder eine dauerhafte Geschäftsbeziehung anstreben. Dazu müssen sie jeweils frei entscheiden können, ob sie ihre Daten für jede Bestellung eingeben und insofern als sogenannter temporärer Gast geführt werden möchten oder ob sie bereit sind, eine dauerhafte Geschäftsbeziehung einzugehen, die mit einem fortlaufenden Kundenkonto verbunden ist.
Daraus ergibt sich aus dem Beschluss der DSK, dem auch die Landesbeauftragte für den Datenschutz und für das Recht auf Akteneinsicht des Landes Brandenburg folgt Folgendes:
Verantwortliche, die Waren oder Dienstleistungen im Onlinehandel anbieten, müssen ihren Kunden unabhängig davon, ob sie ihnen daneben einen registrierten Nutzungszugang (fortlaufendes Kundenkonto) zur Verfügung stellen, grundsätzlich einen Gastzugang (Online-Geschäft ohne Anlegen eines fortlaufenden Kundenkontos) für die Bestellung bereitstellen.