Grundlagen der Bauleitplanung
Aufgaben der IHK als Träger öffentlicher Belange in der Bauleitplanung
Die förmliche raumbezogene Planung der Gemeinden wird als Bauleitplanung bezeichnet. Mit der Bauleitplanung soll eine geordnete städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes sichergestellt werden. Die Gemeinde hat ihre Bauleitplanung den Zielen der Raumordnung und der Landesplanung anzupassen. Als Instrumente stehen der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan, der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan sowie Vorhaben- und Erschließungspläne und andere Formen der Satzung zur Verfügung.
Der Inhalt, der Zweck und das Verfahren der Bauleitplanung werden durch das Baugesetzbuch geregelt. Die Regelungsmöglichkeiten der Bauleitpläne (Flächennutzungs- und Bebauungsplan) werden detailliert in der Baunutzungsverordnung festgelegt. Auf die Weiterentwicklung dieser Rechtsvorschriften des Bundes nimmt die IHK über den Deutschen Industrie- und Handelskammertag (DIHK) Einfluss.
An den behördlichen Verfahren zur Aufstellung von Bebauungsplänen, Flächennutzungsplänen und Vorhaben- und Erschließungsplänen wirkt die IHK als sachkundige Vertreterin der Wirtschaft mit. Es wird darauf geachtet, dass die Interessen der Wirtschaft von den Planungsbehörden berücksichtigt werden.
Über aktuelle Bebauungsplanverfahren informiert die IHK betroffene Unternehmen im Rahmen der öffentlichen Auslegung von Planentwürfen.