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Nr. 367

Raumordnung und Bauleitplanung

Unsere IHK wird als Träger öffentlicher Belange im Rahmen der Aufstellung von Bauleitplänen und bei Raumordnungs- und Planfeststellungsverfahren angehört.
Die IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim vertritt in diesen Beteiligungsverfahren das Gesamtinteresse der regionalen Wirtschaft. Dadurch sollen Fehlplanungen und Standortnachteile für regionale Unternehmen vermieden werden.
Für Niedersachsen wird für das gesamte Landesgebiet das Landes-Raumordnungsprogramm und für die einzelnen Teilräume des Landes ein Regionales Raumordnungsprogramm aufgestellt. Den Städten und Gemeinden stehen als Instrumente der Flächennutzungsplan als vorbereitender Bauleitplan, der Bebauungsplan als verbindlicher Bauleitplan sowie Vorhaben- und Erschließungspläne und andere Formen der Satzung zur Verfügung.
Wenn in einem Planverfahren unterschiedliche Interessen von Kommunen und Gewerbetreibenden konkurrieren, wird versucht, in einem konstruktiven Dialog einen Interessensausgleich herzustellen. Sind Sie betroffen? Haben Sie Bedenken? Nur durch Ihre fristgerechte Stellungnahme können Sie im Konfliktfall Ihre Interessen, Wünsche und Rechte geltend machen!
In unserem regelmäßig aktualisierten Bauleitplanungstool finden die aktuellen Aufstellungs-, Änderungs- und Anhörungsverfahren in unserer Region. Falls ihr Unternehmen betroffen ist, wenden Sie sich an Ihre Ansprechpartner der IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim.
Anja Thurm
Standortentwicklung, Innovation und Energie
Projektleiterin Raumordnung