Bis zum 18. August 2024: Beteiligung an der Aufstellung des sachlichen Teilprogramms Windenergie des Regionalen Raumordnungsprogrammes (RROP) für den Landkreis Emsland

Der Landkreis Emsland verfügt über ein Regionales Raumordnungsprogramm (RROP) aus dem Jahr 2010. Mit dem ausliegenden sachlichen Teilprogramm zur Windenergie soll eine Anpassung an die Anforderungen der Zeit erreicht werden.
Laut der Interseite des Landkreises hat mit dem Windenergieflächenbedarfsgesetz (WindBG) der Bund den Ländern verbindliche Ziele zur Flächenbereitstellung für die Windenergienutzung an Land auferlegt. In Niedersachsen werden diese wiederum vom Land auf die Landkreise und kreisfreien Städte heruntergebrochen. Damit ist auch der Landkreis Emsland in erheblichem Maße gefordert, weitere Vorrangflächen für die Windenergienutzung auszuweisen.
Die Beteiligung ist hier oder über die Internetseite des Landkreises Emsland bis zum 18. August 2024 möglich.