IHK und Creditreform erwarten Anstieg bei Insolvenzen
Nachdem im vergangenen Jahr aufgrund der rechtlichen Regelungen im Insolvenzrecht ein Anstieg der Unternehmensinsolvenzen verhindert wurde, bahnt sich mit dem Auslaufen der Ausnahmeregelungen nun eine Trendwende an. Darauf weisen IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim und Creditreform Osnabrück/Nordhorn Unger KG hin.
„Bis zum Herbst 2020 sanken Insolvenzzahlen noch, nun steigen sie wieder an“, sagt Armin Trojahn, Mitglied der Geschäftsführung von Creditreform. Im dritten Quartal 2020 habe es nach Creditreform-Statistiken regional lediglich 28 Unternehmensinsolvenzen gegeben. Im vierten Quartal seien es 37 und im ersten Quartal 2021 bereits 46 Insolvenzen gewesen. Auch die finanziellen Schäden der Insolvenzen und die Anzahl betroffener Arbeitsplätze sei gestiegen.
„Wir rechnen damit, dass die Insolvenzen in den kommenden Monaten weiter zunehmen“, so Trojahn. Bislang hätten Finanzhilfen und befristete Änderungen im Insolvenzrecht einen Anstieg verhindert. So waren bisher die Unternehmen, die zwar überschuldet waren, aber auch ausstehende Ansprüche auf Corona-Hilfen hatten, von der Insolvenzantragspflicht ausgenommen. Diese Ausnahmeregel gelte seit dem 1. Mai nicht mehr.
Nach den Ergebnissen der IHK-Konjunkturumfrage haben insbesondere die von Schließungen betroffenen Unternehmen im Einzelhandel, im Gastgewebe, der Freizeit- und Tourismuswirtschaft oder in der Kultur- und Kreativwirtschaft Insolvenzsorgen. „Im Einzelhandel berichten etwa 20 % der Unternehmen von Liquiditätsschwierigkeiten, 5 % sehen sich von einer Insolvenz gefährdet, im Gastgewerbe sind es noch mehr“, erklärt Frank Hesse, IHK-Geschäftsbereichsleiter Wirtschaftspolitik. Trotz der Fördermaßnahmen hätten viele Betriebe nach den mehrfachen Vorbereitungen auf eine Wiederöffnung ihre Rücklagen aufgebraucht und könnten Waren und Betriebsmittel kaum noch aus eigener Kraft vorfinanzieren.
Viele der Betriebe in Schwierigkeiten tauchten auch gar nicht in der Insolvenzstatistik auf. „Kleine Firmen und Einzelunternehmer, die mit ihrem persönlichen Vermögen haften, werden gar nicht unbedingt Insolvenz anmelden. Wenn sie Schulden gegenüber Vermietern, Lieferanten oder Finanzamt nicht mehr zahlen können, geben viele einfach ihr Geschäft auf und stottern das Geld nach und nach ab“, so Hesse. Noch sei allerdings unklar, wie viele Geschäftsaufgaben es gebe, ohne dass nach einer Nachfolge gesucht wird.
Noch deutlich stärker als die Unternehmensinsolvenzen sind die Verbraucherinsolvenzverfahren mit einem Plus von 70 % gegenüber dem Vorjahresquartal gestiegen. Laut Trojahn ist der Anstieg wohl zu einem großen Anteil auf die am 1. Januar 2021 in Kraft getretene Verkürzung der Verfahrensdauer zur Restschuldbefreiung von sieben auf drei Jahre zurückzuführen. „Schuldnerberatungsstellen haben in der zweiten Jahreshälfte 2020, als die Gesetzesnovelle bereits absehbar war, dazu geraten, den Insolvenzantrag erst im neuen Jahr zu stellen. Unabhängig von diesem Nachholeffekt verdichten sich aber auch die Anzeichen für eine Zunahme der Verbraucherinsolvenzen aufgrund der wirtschaftlichen Entwicklung infolge der Covid-19-Pandemie.“ Dies belaste auch die regionalen Unternehmen, da viele von Ihnen in einer Kundenbeziehung zu den insolventen Personen stehen, so Trojahn weiter.
Unternehmen mit Liquiditätsschwierigkeiten können sich unter Insolvenzen 2021 (Nr. 4874560) über das Thema informieren oder sich an IHK-Mitarbeiterin Karen Barbrock, Tel.: 0541 353-335 oder E-Mail: barbrock@osnabrueck.ihk.de, wenden.
Weitere Informationen: IHK, Frank Hesse, Tel.: 0541 353-110, E-Mail: hesse@osnabrueck.ihk.de oder Creditreform, Armin Trojahn, Tel.: 0541 6925530, E-Mail: A.Trojahn@osnabrueck.creditreform.de