Räumungsverkäufe

Mit der Reform des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) im Jahre 2004 sind die zuvor geltenden Regelungen der Räumungsverkäufe ersatzlos gestrichen worden. Bis dato waren Räumungsverkäufe nur zulässig bei vollständiger Geschäftsaufgabe, wegen eines baugenehmigungspflichtigen Umbaus oder wegen eines Brand- oder Wasserschadens. Sie durften nur durchgeführt werden, wenn sie innerhalb einer bestimmten Frist mit einer vollständigen Warenliste bei der IHK angemeldet wurden. Bei Räumungsverkäufen wegen Geschäftsaufgabe durfte innerhalb von zwei Jahren danach kein Geschäft mit demselben Gegenstand im selben Ort oder in benachbarten Orten eröffnet werden. Auch Räumungsverkäufe für einzelne Filialen waren unzulässig.
Alle diese Einschränkungen sind seitdem weggefallen. Das heißt, dass Räumungsverkäufe unbeschränkt durchgeführt werden dürfen. Es ist nun möglich, einen Räumungsverkauf bei einem Umzug, bei Auflösung eines Sortiments, bei der Aufgabe einer Filiale oder einer Abteilung oder bei einer Renovierung, für die keine Baugenehmigung erforderlich ist, durchzuführen. Fortsetzungsverbot und Sperrzeiten nach einem Räumungsverkauf sind entfallen. Einer vorherigen Anzeige bei der IHK und der Erstellung einer Warenliste bedarf es nicht.
Allerdings sind Räumungsverkäufe wie alle Sonderaktionen auch nach aktuellem Recht dem Verbot der Irreführung unterworfen. Das bedeutet insbesondere, dass der angegebene Grund für den Räumungsverkauf auch tatsächlich vorliegen muss und nicht vorgeschoben sein darf. Bei einem Räumungsverkauf wegen Geschäftsaufgabe muss das Geschäft also auch tatsächlich innerhalb eines überschaubaren Zeitraumes geschlossen werden. "Dauer-Räumungsverkäufe" darf es auch nach aktuellem Recht nicht geben - davon abgesehen, dass sie auch unter Marketingaspekten sinnlos sind, weil sie sich selbst den Charakter einer Sonderaktion nehmen.
Beispiele für zulässige Werbung:
  • Wir brauchen Platz - wir räumen unser Lager
  • Alles muss raus! Darum 20 - 30 - 40 % reduziert!
  • Ausverkauf wegen Sortimentsumstellung
  • Totalausverkauf wegen Renovierung
  • Wir schließen diese Filiale - 30 % auf alles!
  • Helfen Sie uns beim Umzug - Ersparen Sie uns das Schleppen!