Abmahnmissbrauch bekämpfen

Seit vielen Jahren setzt sich der Deutsche Industrie- und Handelskammertag (DIHK) mit Unterstützung der IHKs gegen Abmahnmissbrauch ein. 2017 wurde eine gemeinsame Verbändeinitiative mit konkreten Forderungen an den Gesetzgeber ins Leben gerufen. Die Initiative regt an, die Anforderungen an die Klagebefugnis zu verschärfen. Denkbar wäre beispielsweise eine Vorab-Prüfung, welche Verbraucherschutzvereine, aber auch welche Wettbewerbsvereine welche Rechtsverstöße abmahnen dürfen.
Der Bundestag hat die Bundesregierung nun aufgeordert, bis zum 1. September 2018 einen Gesetzesentwurf zur Eindämmung des Abmahnmissbrauchs vorzulegen.
Die Debatte war vor dem Hintergrund der am 25. Mai in Kraft getretenen Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) neu entflammt. Auch die von einer Bonner Unternehmerin initiierte Petition gegen Abmahnmissbrauch, bei der auch die IHKs zur Teilnahme aufgerufen hatten, hat die Diskussion vorangetrieben. Rund 25.000 Unterschriften haben deutlich gemacht, dass das Thema dringend behandelt werden muss.
DIHK-Chefjustiziar Wernicke begrüßt diesen Fortschritt, denn: "Abmahnmissbrauch macht keine Sommerpause." Es sei "wichtig, dass der Gesetzgeber ohne weiter zu zögern endlich unseriösen Abmahnern einen Riegel vorschiebt", mahnt er, und er verweist auf die vom DIHK beispielsweise in dem Verbändepapier (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 142 KB) beschriebenen Ansätze: "Wir haben dafür praktikable Lösungsvorschläge unterbreitetet."
Quelle: DIHK