Made in Germany - oder doch nicht?
Das OLG Frankfurt a. M. entschied, dass ein Firmenlogo mit dem Zusatz "Germany" auf Produkten, die nicht aus Deutschland kommen, grundsätzlich irreführend ist. Verbraucher würden in dem plakativen Zusatz einen Hinweis darauf sehen, dass die Produkte in Deutschland hergestellt wurden. Selbst die Eintragung der Gemeinschaftsmarke mit diesem Zusatz sei kein Grund für eine andere Beurteilung, es sei denn der Produktionsort im Drittland würde ausdrücklich deutlich genannt.
Der Sachverhalt betraf einen Werkzeughersteller, der seine in Deutschland hergestellten Produkte regelmäßig mit "made in Germany" kennzeichnete, während im Ausland hergestellt Ware nur die Gemeinschaftsmarke, die den Zusatz "Germany" enthält, führt. Das OLG, Urteil vom 15.10.2015, Az. 6 U 161/14, sah darin eine irreführende geografische Herkunftsangabe, da der Verkehr diese Praxis kaum kennen kann. Das Gericht folgt damit der bekannten Rechtsprechung des BGH, zuletzt mit Urteil vom 27.11.2014, Az. I ZR 16/14.