Schlichtungsstelle für Verbraucherbeschwerden
Hilfe für Unternehmen zur Vermeidung aufwändiger Gerichtsverfahren
Um Missverständnisse zu vermeiden: Industrie- und Handelskammern sind keine Verbraucherberatungsstellen, die Konsumenten gegen Wirtschaftsunternehmen verteidigen.
Trotzdem gibt es bei uns eine Schlichtungsstelle für Verbraucherbeschwerden. Grundlage sind Beschwerden von Verbrauchern gegen IHK-zugehörige Gewerbetreibende, in denen es um die Inanspruchnahme aus Warenkäufen oder gewerblichen Dienstleistungen geht, beispielsweise bei nicht qualitätsgerechter Ausführung einer Leistung oder der Durchsetzung von Gewährleistungsansprüchen nach dem BGB. Ziel ist es, zwischen den Parteien nach Möglichkeit eine gütliche Einigung herbeizuführen. Damit wird versucht, IHK-Mitgliedern unnötigen Ärger, Kosten und Zeitverlust zu ersparen, die die Einschaltung eines Anwalts oder gar ein gerichtliches Verfahren mit sich bringen würden. Das Mittel ist ein unverbindlicher, dafür aber schneller, kostenfreier, unbürokratischer, in der Regel schriftlicher Einigungsversuch.
Einreichung einer Verbraucherbeschwerde
Verbraucherbeschwerden sind schriftlich bei der Industrie- und Handelskammer Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim mit folgendem Inhalt einzureichen:
- Kurze Darstellung des Sachverhalts und Angabe, gegen wen sich die Beschwerde richtet,
- Kopien aller den Vorgang betreffenden Unterlagen (Aufträge, Kassenquittungen, Vereinbarungen, Rechnungen),
- Vorstellung des Beschwerdeführers, wie er sich eine Lösung vorstellt.
Bearbeitung einer Verbraucherbeschwerde
Nach Eingang und Durchsicht wird die Beschwerde mit der Bitte um Stellungnahme an das Unternehmen weitergeleitet. Häufig ergeben sich bereits jetzt Anhaltspunkte, die – auch auf dem Kulanzwege – eine gütliche Einigung ermöglichen. Auch die Schlichtungsstelle kann den Parteien einen unverbindlichen Einigungsvorschlag unterbreiten. Sollte das Unternehmen zu einer Schlichtung nicht bereit sein, z. B. die Stellungnahme verweigern oder eine andere Auffassung vertreten, muss der Schlichtungsversuch als gescheitert angesehen werden. Dann kann der Verbraucher immer noch eine Klärung auf dem Rechtsweg herbeiführen.
Kein Schlichtungsfall
Nicht tätig wird die IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim jedoch z. B. wenn
- es sich um Bagatellfälle handelt,
- die Beschwerde offensichtlich unbegründet ist,
- es um die Preisgestaltung des Beschwerdegegners geht,
- es um eine handwerkliche Leistung eines Unternehmens geht,
- das Unternehmen nicht Mitglied der IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim ist oder
- bereits anwaltliche Hilfe in Anspruch genommen ist.
Der private Beschwerdeführer verbindet seine Beschwerde oft mit dem Wunsch nach einer rechtlichen Beratung durch die IHK. Diese wird aber regelmäßig aus rechtlichen und grundsätzlichen Erwägungen abzulehnen sein. Auch ein Sachverständiger kann nicht hinzugezogen werden.
Für die Bearbeitung von Verbraucherbeschwerden werden keine Gebühren erhoben. Von den Parteien angenommene Einigungsvorschläge der Schlichtungsstelle sind nicht vollstreckbar.
Weitere Möglichkeit der Schlichtung
Für Streitigkeiten aus einem Online-Rechtsgeschäft besteht für Verbraucher zusätzlich die Möglichkeit einer außergerichtlichen Streitschlichtung über eine Streitbeilegungsplattform.
Verbraucher können sich auch an eine Verbraucherschlichtungsstelle wenden, sofern sich der Unternehmer zu einer außergerichtlichen Streitbeilegung bereit erklärt hat.
Anerkannte Verbraucherschlichtungsstellen:
Um Verbrauchern wie Unternehmern einen vollständigen Überblick über die in Europa anerkannten Schlichtungsstellen zu geben, führt die Europäische Kommission eine Liste mit den in Europa anerkannten Verbraucherschlichtungsstellen. In jedem Mitgliedstaat führt die Zentrale Anlaufstelle für Verbraucherschlichtung eine nationale Liste der Verbraucherschlichtungsstellen. Diese finden Sie rechts im Kasten verlinkt.