Einreichung der Weiterbildungserklärung
Für Versicherungsvermittler mit Erlaubnis nach § 34d Gewerbeordnung (GewO) besteht eine Weiterbildungspflicht in einem Umfang von jeweils 15 Zeitstunden je Kalenderjahr gem. § 34d Abs. 9 Satz 2 GewO i. V. m. § 7 Versicherungsvermittlungsverordnung (VersVermV).
Eine entsprechende Weiterbildungspflicht besteht auch für die unmittelbar bei der Vermittlung oder Beratung mitwirkenden Beschäftigten dieser Gewerbetreibenden.
Nähere Information zur Weiterbildungsverpflichtung finden Sie hier.
Wenn Sie von uns dazu aufgefordert worden sind, können Sie hier die entsprechende Erklärung über die von Ihnen und Ihren Beschäftigten absolvierten Weiterbildungen abgeben.