Sonn- und Feiertagsregelungen in Kur-, Erholungs-, Ausflugs- und Wallfahrtsorten

Seit 2006 gibt es keine bundeseinheitlichen Regelungen zu Ladenöffnungszeiten mehr. Die Bundesländer entscheiden selbst. In Niedersachsen gilt seit dem 1. April 2007 das "Niedersächsische Gesetz über Ladenöffnungs- und Verkaufszeiten" (NLöffVZG). In seiner aktuellen Fassung ist es seit dem 1. Juli 2019 in Kraft. Danach gelten für den Verkauf in Kur- und Erholungsorten, Wallfahrts- und anerkannten Ausflugsorten an Sonn- und staatlich anerkannten Feiertagen besondere Regelungen.
In Kur-, Erholungs- und Wallfahrtsorten dürfen in der Zeit vom 15. Dezember bis 31. Oktober (ausgenommen Karfreitag und der erste Weihnachtsfeiertag) bestimmte Branchen täglich acht Stunden verkaufen. Dazu gehören::
  • Waren des täglichen Kleinbedarfs
  • Bekleidungsartikel
  • Schmuck
  • Devotionalien
  • Waren, die für den Ort kennzeichnend sind
  • Verkaufsstellen (insbes. Gartencenter), die nach ihrem Sortiment auf den Verkauf von Blumen und Pflanzen ausgerichtet sind, sofern sie sich auf den Verkauf von Blumen und Pflanzen nebst Zubehör in kleinen Mengen beschränken
In anerkannten Ausflugsorten gelten die vorgenannten Regelungen entsprechend. Allerdings dürfen dort Schmuck und Bekleidungsartikel nicht verkauft werden.
Waren des täglichen Kleinbedarfs sind:
  • Bäckerei- und Konditorwaren
  • Zeitungen, Zeitschriften, Straßenkarten, Stadtpläne, Reiselektüre, Schreibmaterialien und Tabakwaren
  • Schnitt- und Topfblumen, Pflanzengestecke, Kränze und Weihnachtsbäume
  • Toiletten- und Hygieneartikel
  • Verbrauchsmaterial für Film- und Fotozwecke sowie Tonträger
  • Andenken, Geschenkartikel und Spielzeug, wenn es sich jeweils um Gegenstände geringeren Wertes handelt
  • Lebens- und Genussmittel in kleinen Mengen, Bäcker- und Konditorwaren und
  • ausländische Geldsorten.
Kur-, Erholungs-, Ausflugs- und Wallfahrtsorte in der Region Osnabrück – Emsland – Grafschaft Bentheim
  • Kurorte (Heilbäder, Kneipp- und Luftkurorte):
    Bad Bentheim, Bad Essen, Bad Iburg, Bad Laer, Bad Rothenfelde, Schledehausen (Gemeinde Bissendorf)
  • Erholungsorte:
    Ankum, Bad Bentheim (OT Gildehaus), Bippen, Esterwegen, Fürstenau, Hagen a.T.W., Haselünne, Rieste, Sögel, Surwold (OT Börgermoor und OT Börgerwald), Uelsen
  • Ausflugsort:
    Emsbüren
  • Wallfahrtsorte:
    Rulle, Wietmarschen
Stand: November 2024