Kammerzugehörigkeit: Abgrenzung zwischen Handwerk und Industrie/Handel
Bei Existenzgründungen im produktiv-gewerblichen Bereich stellt sich häufig die Abgrenzungsfrage: Gehört das Unternehmen zur Industrie oder zum Handwerk?
Handelt es sich um ein Handwerksunternehmen, so muss ein nach der Handwerksordnung geprüfter Meister die Betriebsleitung übernehmen. Das Unternehmen wird dann in die Handwerksrolle eingetragen und ist auch Mitglied der jeweils zuständigen Handwerkskammer.
Wir informieren und beraten Sie im Rahmen der Existenzgründungsberatung, ob es sich um einen handwerklichen oder nichthandwerklichen Betrieb handelt. Wenn sich nach der Betriebsgründung Zweifelsfragen ergeben, halten wir mit der zuständigen Handwerkskammer Osnabrück-Emsland Rücksprache und grenzen Ihr Unternehmen ab. Mit dem Ausfüllen und Zurücksenden des Abgrenzungsfragebogens (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 327 KB) können Sie eine (neue) Abgrenzung zwischen der IHK und der HWK veranlassen.
Weitere Informationen finden Sie in der DIHK-Broschüre (rechts unter Downloads).