Täuschend echt: IHK warnt vor dubiosen Rechnungen

(02.04.2019) Immer wieder erhalten Unternehmen für Handelsregistereintragungen und -berichtigungen dubiose Rechnungen in schwindelerregender Höhe. Aktuell versendet eine “Zentrale Zahlstelle Justiz” aus Berlin Rechnungen für Handelsregistereinträge des Amtsgerichts Osnabrück über 830 Euro. Es handelt sich um eine gefälschte Kostenrechnung, die täuschend echt gemacht ist. Versehen mit dem Bundesadler suggeriert sie auch einem aufmerksamen Leser, dass die Rechnung echt ist und der Unternehmer sie “innerhalb von drei Tagen” begleichen muss. Durch Nennung geltender Gesetze, durch Verweis im Gruß auf das Amtsgericht Osnabrück, durch eine Rechtsmittelbelehrung und Verweis bei Rückfragen auf das zuständige Amtsgericht merkt selbst ein sehr aufmerksamer Betrachter erst spät, dass in dreister Weise versucht wird, sein Unternehmen zu täuschen und abzuzocken. 
Seien Sie aufmerksam! Zahlen Sie nur die Rechnung an die Landeskasse Niedersachsen, die vom Amtsgericht Osnabrück – Registergericht – mit der Eintragungsnachricht direkt übersandt wird. 
Tatsächlich existiert an der genannten Adresse in 13597 Berlin, Altstädter Ring 7, eine behördliche “Kosteneinziehungsstelle der Justiz”, nicht jedoch eine “Zentrale Zahlstelle Justiz”. Die genannte Bankverbindung im Schreiben stimmt auch nicht mit der richtigen Kosteneinziehungsstelle der Justiz in Berlin überein. Eine “Zentrale Zahlstelle Justiz” existiert aber tatsächlich, und zwar für die Gerichte in Nordrhein-Westfalen. Aber auch diese hat nichts mit der vorgenannten Rechnungsstellung zu tun.
Das Amtsgericht Osnabrück warnt in einer aktuellen Pressemitteilung. Auch Strafanzeige wurde erstattet. 
Laut Auskunft der Kosteneinziehungsstelle der Justiz in Berlin soll das im “Schwindelschreiben” genannte Konto zwischenzeitlich gesperrt sein. Betroffene haben also gute Chancen, ihr Geld zurückzuerhalten. 
Das Amtsgericht Osnabrück versendet mit jeder Eintragungsnachricht einen Hinweis, dass Abrechnungen für Registereintragungen ausschließlich von dem Registergericht Osnabrück erstellt werden und Zahlungen an die Landeskasse Niedersachsen zu leisten sind. Mit der Eintragungsnachricht enthält das Unternehmen eine Kostenrechnung. Auf der Rechnung oben befindet sich das Wappen des Landes Niedersachsen. Der Absender ist das Amtsgericht – Registergericht – selbst. Am Ende der Rechnung befindet sich der Name und die Funktion des zuständigen Mitarbeiters der Justiz. Für Rückfragen ist die zutreffende Telefonnumer der Justiz in Osnabrück 0541 315-0 genannt. 
Die IHK hat einen Flyer Formuarfalle (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 465 KB) mit  Informationen rund um das Thema aufgelegt. Der Flyer erläutert, wie man Scheinrechnungen oder sog. Formularfallen erkennt und wie man sich davor schützen kann. 
Mehr zum Thema finden Sie rechts im Kasten.