Neues Strafurteil für Formularfallen-Betrug

Leider ist das Thema Formularfalle eine altbekannte Betrugsmasche. Immer wieder werden Gewerbetreibende Opfer dieser Masche.
Insoweit begrüßen wir das neue Strafurteil des AG Celle, mit dem eine Freiheitsstrafe von einem Jahr zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Bereits im Juli 2022 hatte das LG Bonn ebenfalls Haftstrafen für Offertenbetrug verhängt. Auf der Seite des Deutschen Schutzverbandes gegen Wirtschaftskriminalität e.V. finden Sie weitere Informationen.
Unterstützung durch die IHK
Wir bemühen uns, Sie vor derartigen Machenschaften zu schützen, indem wir die uns eingereichten Beschwerden an den Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (DSW) weiterleiten. Sie können sich auch selbst an den DSW wenden. Der DSW fordert die unseriösen Unternehmen zur Abgabe einer Unterlassungserklärung auf, leitet ggf. gerichtliche Schritte ein und stellt unter Umständen Strafanzeige. Sie können sich jederzeit bei uns erkundigen, ob ein Unternehmen in der Vergangenheit bereits wegen Adressbuch-/Formularfallen-Schwindel aufgefallen ist.
Einen Flyer Formuarfalle (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 465 KB) mit weiteren hilfreichen Informationen finden Sie hier zum Download.