Falsche Rechnungen für Handelsregistereinträge im Umlauf

Aktuell sind wieder täuschend echte Rechnungen im Umlauf, die betroffene Unternehmen für Handelsregistereinträge oder -berichtigungen erhalten. Absender soll das Amtsgericht Osnabrück sein. Tatsächlich stammen die rechnungsähnlich aufgemachten Formulare nicht vom hiesigen Registergericht. Durch die irreführenden Kostenrechnungen sollen Unternehmen getäuscht und abgezockt werden. 
Nach dem uns aktuell vorliegenden Schreiben ergibt sich aus dem angehängten Überweisungsbeleg eine schwindelerregende Forderung von 882,59 €. Die Empfänger sollen den Rechnungsbetrag innerhalb von drei Tagen zahlen. Erst im Anschluss werde die Veröffentlichung in die Handelsregisterbekanntmachungen erfolgen, heißt es. Der behördliche Eindruck wird verstärkt durch einen groß aufgemachten Fettdruck links oben auf dem Formular “Amtsgericht Osnabrück” und durch eine Justitia Symbol-Waage. Ähnliche Schreiben tauchen auch mit dem Bundesadler oder anderen täuschenden Symbolen auf. 
Tatsächlich ist die einzige offizielle Handelsregisterbekanntmachung durch das Registergericht bereits im Internet erfolgt. Nur so ist es den Versendern letztlich möglich, innerhalb kürzester Zeit nach Veröffentlichung an die Eintragungstexte zu gelangen und diese in ihren Schreiben abzudrucken. Dabei arbeiten diese sehr schnell. So soll möglichst vor offizieller Rechnungsstellung durch das Registergericht der Überraschungsmoment genutzt werden, so dass betroffene Unternehmen Beträge ohne Prüfung überweisen.
Die Rechtsverfolgung dieser Schreiben geschieht in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Schutzverband gegen Wirtschaftskriminalität e. V. (DSW). Dieser hat in der Vergangenheit bereits Strafanzeige erstattet und die kontoführenden Banken aufgefordert, die entsprechenden Konten zu kündigen. Allerdings tauchen die Absender mit immer neuen Bankverbindungen auf und agieren teilweise aus dem Ausland wie z. B. Lettland mit dem IBAN-Kürzel LV. So wird die Rechtsverfolgung zusätzlich erschwert.
Das Amtsgericht Osnabrück hat bereits im November 2020 eine Pressemitteilung herausgegeben. 
Nach einem Handelsregistereintrag müssen Unternehmen oftmals mit einer Flut getarnter Angebote rechnen. Tatsächlich werden teure Einträge für meist nutzlose Verzeichnisse offeriert. Der Angebotscharakter wird regelmäßig verschleiert. Die IHK hat einen Flyer Formuarfalle (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 465 KB) aufgelegt. “Sensibilisieren Sie die eigene Buchhaltung für das Problem.
“Haben Sie Zweifel? Dann fragen Sie uns einfach”, rät die IHK-Beraterin Helga Conrad.