Gründungsstipendium wird fortgesetzt

Die Gründungsidee entwickeln, das Geschäftsmodell schärfen, den Business-Plan schreiben, die rechtlichen Fragestellungen lösen - das sind nur einige von vielen Aufgaben, die Start-up-Gründende am Anfang ihres Vorhabens vor sich haben. Um sich diesen umfangreichen Herausforderungen angemessen stellen zu können, setzt das Niedersächsische Wirtschaftsministerium das 2019 gestartete Gründungsstipendium um weitere fünf Jahre bis 2028 fort. Die Antragstellung ist ab sofort bei der NBank möglich.
Die Konditionen des Programms werden weiter verbessert: für Personen mit abgeschlossenem Studium oder einer Berufsausbildung beträgt das Stipendium zukünftig 2.200 Euro monatlich (vorher 2.000 Euro). Studierende Gründende und andere werden mit 1.100 Euro monatlich unterstützt (vorher 1.000 Euro). Zudem wird die Laufzeit des Stipendiums von acht auf zehn Monate verlängert. Die Zuverdienstgrenze wird von fünf auf zehn Stunden verdoppelt.

Bisher wurden über 350 Gründungsstipendien mit einer Gesamthöhe von fast sechs Millionen Euro an Start-up-Gründende in Niedersachsen vergeben. Rund drei Viertel der Geförderten haben im Verlauf oder im Anschluss an die Förderung ein Unternehmen gegründet - eine sehr gute Quote! Die Zahl der Start-up-Gründungen in Niedersachsen ist seit Einführung des Gründungstipendiums um 46 Prozent im Jahr 2022 in Vergleich zu 2019 gestiegen, auch dies ist ein Erfolg des Gründungsstipendiums. Mehr als 30 Prozent der Stipendien wurden an Frauen vergeben.
Weitere Informationen zum Förderprogramm und zur Antragstellung:www.nbank.de