"INVEST - Zuschuss für Wagniskapital"

Bereits seit Mai 2013 fördert das Programm „INVEST - Zuschuss für Wagniskapital“ mit steuerfreien Zuschüssen die Beteiligungen von Privatpersonen an Startups.
In der aktuellen Förderrichtlinie, die bis zum 31. Dezember 2026 gilt, hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) Optimierungsvorschläge aus dem Jahr 2022 aufgegriffen und die Förderbedingungen stärker auf die Mobilisierung von Business Angels fokussiert, die erstmals von der INVEST-Förderung profitieren. Um diesen sogenannten Virgin Angels den Markteintritt zu erleichtern, wurde der Erwerbszuschuss von 20 Prozent auf 25 Prozent angehoben. Parallel wurde ein INVEST-Budget in Höhe von 100.000 Euro an Erwerbszuschüssen pro natürlicher Person eingeführt und die Investitionsgrenzen angepasst.
Weiter werden im Rahmen der aktuellen INVEST-Förderbedingungen Wandeldarlehen dem direkten Anteilserwerb wieder gleichgestellt und der Erwerbszuschuss beträgt in beiden Fällen zukünftig 25 Prozent. Zudem wird die Mindestinvestitionssumme wieder von 25.000 Euro auf 10.000 Euro abgesenkt. Die Förderung wird nur für das Erstinvestment in ein Unternehmen gewährt. Anschluss-Investments sind entsprechend den Empfehlungen der Evaluation auch weiterhin nicht mehr INVEST-förderfähig.
Weitere Informationen zum Programm “INVEST - Zuschuss für Wagniskapital” finden Sie hier.