Beteiligungskapital

Beteiligungskapital – im Englischen Private Equity genannt - steht für Kapital, das ein Investor (Unternehmen oder Privatperson) in ein Start-up oder in ein etabliertes Unternehmen investiert. Einige Investoren stehen der Unternehmensführung darüber hinaus mit ihrem unternehmerischen Know-how zur Seite. Ziel des Engagements ist es, den Wert des Unternehmens zu steigern. Ein Investor oder eine Beteiligungsgesellschaft erzielen dann beispielsweise ihren Gewinn aus der Wertsteigerung der Anteile am Start-up oder etablierten Unternehmen, wenn diese wieder verkauft werden.
Beteiligungskapital für junge Unternehmen
Gründerinnen und Gründer bzw. junge Unternehmen, die ein Bank- oder Förderdarlehen beantragen, benötigen dafür Sicherheiten und einen angemessenen Anteil an Eigenkapital. Fehlen beide oder reichen sie aus Sicht der Bank nicht aus, stehen die Kreditverhandlungen meist vor dem "Aus". Kann die Bank das Risiko nicht einschätzen, weil die Geschäftsidee zu innovativ und der Kapitalbedarf zu hoch sind, haben Gründerinnen und Gründer ebenfalls "schlechte Karten". Private oder institutionelle Wagniskapitalgeber, die sich mit ihrem Kapital an jungen Unternehmen beteiligen, erwarten keine Sicherheiten und sind in der Regel offen für neue Geschäftsideen. Entscheidend sind für sie allerdings ein überzeugender Businessplan bzw. Business Model Canvas und die Qualifikation der Gründerin und des Gründers.
Vorteile von Beteiligungskapital
Der Vorteil von Beteiligungskapital ist nicht nur, dass keine Sicherheiten gestellt werden müssen. Darüber hinaus wird auch die Eigenkapitalbasis des Unternehmens gestärkt, denn Beteiligungskapital erscheint in der unternehmerischen Buchhaltung als Eigenkapital. Eine höhere Eigenkapitalquote erleichtert die Kreditaufnahme bei der Bank und öffnet damit die Tür für zusätzliches Kapital. Nicht zuletzt profitieren (junge) Unternehmen auch vom Know-how und den Netzwerken des Kapitalgebers.
Stille und offene Beteiligungen
Eine Beteiligung ist nichts anderes als Eigenkapital, das dem Start-up oder dem etablierten Unternehmen von Beteiligungsgesellschaften oder außenstehenden Privatpersonen zur Verfügung gestellt wird; Investoren beteiligen sich entweder über eine stille oder über eine offene Beteiligung. Der Unterschied ist: Der stille Gesellschafter leistet eine Einlage in das Unternehmensvermögen, erwirbt aber keine Anteile und nimmt keinen Einfluss auf die Geschäftsleitung. Bei einer offenen Beteiligung wird der Investor auch nach außen hin erkennbarer Gesellschafter oder Aktionär an einem Unternehmen. Er erhält neben einer Gewinnbeteiligung damit auch Mitsprache- und Informationsrechte.
Anbieter von Beteiligungskapital
Je nach Branche, Renditeerwartung und Kapitalbedarf gibt es unterschiedliche Kapitalgeber.
  • Mittelständische Beteiligungsgesellschaften (MBGen)
    Gesellschafter sind Kammern, Verbände und Banken, die keinen Einfluss auf die laufende Geschäftsführung nehmen. Als neutrale Kapitalgeber beteiligen sich MBGen branchenübergreifend und langfristig. Die MBGen sind in allen Bundesländern vertreten und engagieren sich meist in Form einer stillen Beteiligung. Viele bieten auch Sonderprogramme für Gründerinnen und Gründer an. Die MBGen nehmen auch die Anträge für den Mikromezzaninfonds entgegen.
  • Business Angels
    Sie beteiligen sich mit ihrem Kapital in der Frühphase von innovativen und wachstumsstarken Start-ups. Bei Business Angels handelt es sich um erfahrene Manager oder Unternehmer, die ihr privates Kapital, ihr betriebswirtschaftliches und fachliches Know-how sowie ihr Kontaktnetzwerk in junge Unternehmen einbringen. Business Angels sind häufig in Netzwerken organisiert, die zum Teil bundesweit, zum Teil regional arbeiten.
  • Kapitalbeteiligungsgesellschaften oder Venture Capital Gesellschaften. Venture-Capital- oder auch Wagniskapitalgesellschaften werden von Pensionsfonds und Versicherungen finanziert. Sie beteiligen sich an wachstumsstarken Start-ups oder Unternehmen mit dem Ziel, nach vier bis sieben Jahren mit einer hohen Rendite wieder aus dem Unternehmen auszusteigen. Die Beteiligung erfolgt entweder über eine stille, meistens jedoch über eine offene Beteiligung oder in einer Kombination aus beidem. Anträge für das ERP-Beteiligungsprogramm werden übrigens auch über eine Kapitalbeteiligungsgesellschaft gestellt.