Versicherungsschutz für Existenzgründer

Ein Kernmerkmal des Unternehmertums ist bekanntlich das unternehmerische Risiko. Die Entscheidung für eine selbständige Tätigkeit zeugt vor diesem Hintergrund immer von einer mehr oder weniger weitreichenden Risikobereitschaft. So wichtig es für den Erfolg Ihrer Unternehmung ist, sich auf diese unternehmerischen Risiken einzulassen, so wichtig ist es auch, Risikovorsorge zu betreiben, um eventuelle Schadensfälle abzumildern. Mit diesem Infoblatt wollen wir Sie über die wichtigsten Aspekte des Versicherungsschutzes für Ihr Unternehmen informieren. Die Details Ihrer Absicherung sollten Sie mit einem kompetenten Versicherungsexperten klären.
I. Absicherung gegen zufällige, im Einzelfall ungewisse Ereignisse
Die Risiken bei einer selbstständigen Tätigkeit lassen sich grob in drei Kategorien einteilen:
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Existenzgefährdende Risiken (z B. Brand, schwere Erkrankung etc.)
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Finanzielle Risiken mit mittleren Auswirkungen (z.B. kurzfristiger Produktionsausfall, Diebstahlschäden, Unfälle geringerer Schwere)
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Geringere Risiken (Risiken, die den Existenzgründer im Schadensfall nur in begrenztem Maß belasten und die durch eigene Mittel absicherbar sind.)
Risikovorsorge können Sie auf zweierlei Weise betreiben:
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Sie vermeiden durch Vorkehrungen, dass es überhaupt zu einem Schadensfall kommt.
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Sie versichern sich gegen Schadensfälle.
Betrachten Sie die beiden Arten der Risikovorsorge als abhängig voneinander. Wenn Sie durch bestimmte Vorkehrungen, z.B. den Einbau einer Alarmanlage oder eines Sicherheitsschlosses, die Wahrscheinlichkeit eines Schadensfalles reduzieren, so verringert das ggf. den notwendigen Versicherungsumfang oder gibt Ihnen Spielraum, Beitragsnachlässe bei Ihrer Versicherungsgesellschaft auszuhandeln. Auch die Kombination verschiedener Versicherungen zu Versicherungspaketen kann zu einer Kostenersparnis führen.
Bei der Auswahl des individuellen Versicherungsschutzes benötigen Sie im Regelfall kompetenten Rat. Holen Sie auf jeden Fall Angebote mehrerer Anbieter ein!
Nicht vergessen werden sollte auch die Anmeldung bei der gesetzlichen Unfallversicherung (vgl. Infoblatt), einer Pflichtversicherung für Unternehmen, welche u. a. die Arbeitsunfälle von Angestellten absichert.
II. Auswahl verschiedener Versicherungen
Betriebliche Versicherungen
Um das Unternehmen vor Verlusten durch Schäden, mangelnder Qualifikation von Mitarbeitern oder Fahrlässigkeit zu schützen, werden verschiedene Versicherungen angeboten.
1. Versicherungen gegen Schäden durch Feuer, Sturm oder Wasser
Zusätzlich zu den Schadenskosten bei o. g. Ereignissen kann durch eine Betriebsunterbrechungsversicherung auch das finanzielle Risiko für weiterzuzahlende Löhne, Zinsen u. ä. bis zur Schadensbeseitigung abgesichert werden.
2. Haftpflichtversicherungen
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Berufs- und Betriebshaftpflicht: Regulierung von Schäden die durch die Tätigkeit des Unternehmens entstehen z. B. Beschädigung von Kundeneigentum bei Anlieferung einer Ware.
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Produkthaftpflicht: Übernahme der Haftung für Produktmängel, die auch ohne Verschulden zulasten des Unternehmens gehen.
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Umwelthaftpflicht: Schutz vor Schadensersatzansprüchen durch Umweltschäden, die bei der selbstständigen Tätigkeit verursacht werden.
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Kraftfahrzeughaftpflicht: Pflichtversicherung sowohl im Privat- als auch gewerblichen bzw. freiberuflichen Bereich. Absicherung der durch Kraftfahrzeugeinsatz verursachten Schäden. Durch den Zusatz einer Teil- bzw. Vollkaskoversicherung können auch die Schäden am eigenen Fahrzeug versichert werden.
Tipp: Vor dem Kauf des Fahrzeugs sollte mit der Versicherungsgesellschaft über die anfallenden Kosten gesprochen werden, da die Tarife nach Fahrzeugtyp, Motorleistung, Diebstahlshäufigkeit etc. stark variieren.
3. Weitere betriebliche Versicherungen
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Elektronikversicherung bzw. spezielle Computerversicherungen: Absicherung von finanziellen Verlusten durch den Ausfall z. B. der EDV-Anlage. Spezielle Versicherungen treten auch bei Computermissbrauch oder Viren bzw. dem Verlust von gespeicherten Informationen oder Programmen (zumindest finanziell) ein.
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Maschinen- und Maschinenbetriebsunterbrechungsversicherung: Absicherung von finanziellen Verlusten, die durch Bedienungs- oder Wartungsfehler entstehen bzw. Ertragsausfälle durch die Instandsetzung der beschädigten Maschine.
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Transportversicherungen: Warentransportversicherungen versichern Güter die auf eigene Gefahr von einem Dritten transportiert werden. Bei einem Eigentransport kann durch den Abschluss einer Werkverkehr- oder Autoinhaltsversicherung das Risiko minimiert werden.
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Ausstellungsversicherung: Diese Versicherung tritt bei Schäden von Produkten während Messen- und Ausstellungen ein.
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Versicherung von Forderungsausfällen: Falls Außenstände z. B. durch Kundeninsolvenz uneinbringbar werden, können diese durch eine Delkredereversicherung bzw. Warenkreditversicherung (Inland) oder Ausfuhrkreditversicherung (Ausland) abgesichert werden.
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Rechtsschutzversicherung: Risiken bei Rechtsstreitigkeiten (Anwalts-, Gerichtskosten u. Ä.) können durch den Abschluss dieser Versicherung vermindert werden. Unterschieden werden dabei z. B. Verkehrs-, Vermögensschaden-, Grundstücks- und Mietrechtsschutz.
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Betriebskostenversicherung: Bei vorübergehender Arbeitsunfähigkeit des Unternehmers werden die laufenden Betriebskosten übernommen.
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Arbeitsausfallversicherung: Bei krankheitsbedingtem Ausfall von Mitarbeitern kann die Übernahme der Kosten für die 6-wöchige Lohnfortzahlung versichert werden.
Soziale Absicherung
Als abhängig Beschäftigter waren Sie in der gesetzlichen Kranken-, Renten-, Unfall-, und Arbeitslosenversicherung sowie seit dem 01.01.1995 in der gesetzlichen Pflegeversicherung pflichtversichert. Mit dem Schritt in die Selbstständigkeit haben Sie nun weitgehend selbst dafür Sorge zu tragen, inwieweit Sie sich absichern. Sie sind jedoch weiterhin in in der privaten Pflegepflichtversicherung versichert und müssen hier Beiträge zahlen. Die Beiträge zur gesetzlichen Arbeitslosenversicherung fallen weg, da Sie als Selbstständiger dort keine Möglichkeit haben sich evtl. freiwillig abzusichern.
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Gesetzliche Krankenversicherung: Als Träger der gesetzlichen Krankenversicherung treten die Orts-, Innungs- und Betriebskrankenkassen sowie die Ersatzkassen auf. Hier ist jeder Arbeitnehmer in der Regel bis zu einer bestimmten Einkommensgröße Pflichtmitglied. Selbstständig Erwerbstätige unterliegen grundsätzlich nicht der Krankenversicherungspflicht. Ein Selbstständiger kann somit kein Mitglied bei der gesetzlichen Krankenversicherung sein. Ausnahme: Der Selbstständige versichert sich vor Ablauf einer 3-Monatsfrist freiwillig weiter. Personen die sich freiwillig versichern lassen und als Mitglieder aus der Versicherungspflicht ausgeschieden sind müssen in den letzten fünf Jahren vor dem Ausscheiden mindestens 24 Monate oder unmittelbar vor dem Ausscheiden ununterbrochen mindestens 12 Monate versichert gewesen sein.
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Gesetzliche Rentenversicherung: Zur gesetzlichen Rentenversicherung gehören die Rentenversicherungen der Arbeiter, Angestellten und die knappschaftliche Rentenversicherung. Da in der Rentenversicherung grundsätzlich alle Personen, die als Arbeitnehmer beschäftigt sind, versichert werden, hat der Selbstständige (von einigen Ausnahmen wie z. B. Lehrer, Künstler, Handwerker abgesehen) für diesen Versicherungsschutz selbst vorbeugende Maßnahmen zu treffen. Ein Rentenanspruch besteht nach fünfjähriger Zugehörigkeit zur gesetzlichen Rentenversicherung. Der selbstständig Erwerbstätige hat die Möglichkeit - wenn er nicht bereits versicherungspflichtig ist -, sich auf Antrag pflichtversichern zu lassen. Hierdurch erlangt er denselben Versicherungsschutz wie die pflichtversicherten Selbstständigen. Der Antrag auf Pflichtversicherung ist innerhalb von fünf Jahren nach Beginn der selbstständigen Tätigkeit zu stellen. Nach Bewilligung ist allerdings eine Rücknahme des Antrages nicht möglich, d. h. der Unternehmer bleibt für die Dauer der Selbstständigkeit versicherungspflichtig.
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Pflegeversicherung: Grundsätzlich sind alle Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung versicherungspflichtig. Auch freiwillig versicherte Mitglieder unterliegen der Versicherungspflicht. Für sie besteht jedoch die Möglichkeit, einen Befreiungsantrag innerhalb von drei Monaten zu stellen, wenn der Nachweis einer entsprechenden privaten Versicherung erbracht werden kann. So können z. B. die freiwillig versicherten Existenzgründer zwischen einer privaten oder gesetzlichen Pflegeversicherung wählen. Derjenige, der seine gesetzliche Pflegeversicherung verlässt, kann als Selbstständiger dort nicht wieder Mitglied werden. In der gesetzlichen Pflegeversicherung sind Ehepartner und Kinder kostenfrei mitversichert. Die private Pflegeversicherung erhebt dagegen für den Ehegatten einen zusätzlichen Beitrag. Kinder sind jedoch ebenfalls beitragsfrei pflegeversichert.
- Gesetzliche Unfallversicherung: Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Haftpflichtversicherung der Arbeitgeber. Aufgabe der Unfallversicherung ist es, mit allen geeigneten Mitteln Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten sowie arbeitsbedingte Gesundheitsgefahren zu verhüten, nach Eintritt von Arbeitsunfällen oder Berufskrankheiten die Gesundheit und die Leistungsfähigkeit der Versicherten mit allen geeigneten Mitteln wiederherzustellen und sie oder ihre Hinterbliebenen durch Geldleistungen zu entschädigen. Träger der Unfallversicherung sind in der Regel die Berufsgenossenschaften. Inwieweit Unternehmer auch versicherungspflichtig sind, wenn sie keine Personen beschäftigen, ist von der jeweils unterschiedlichen Satzung der Berufsgenossenschaften abhängig. (Vgl. IHK-24-Rubrik "Gesetzliche Unfallversicherung"
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Gesetzliche Arbeitslosenversicherung: Seit dem 1. Februar 2006 haben Existenzgründer die Möglichkeit, freiwillig in die gesetzliche Arbeitslosenversicherung einzuzahlen. Der monatliche Beitrag beträt 39,81 Euro. Um einen erneuten Arbeitslosengeldanspruch zu erhalten, müssen mindestens 12 Monate Beiträge eingezahlt worden sein.
Private Versicherungen
Wir stellen hierbei nur kurz einige Versicherungsformen vor, ohne diese näher zu erläutern. Sie sollten sich für eine weitergehende Beratung, wie auch bei allen anderen Versicherungsarten, auf jeden Fall sich mit einem Fachmann in Verbindung setzen.
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Kapitallebensversicherung: Diese Versicherungsform dient als finanzieller Schutz im Alter und für die Familie. Zusätzlich zu der vereinbarten Versicherungssumme werden die von der Versicherung erwirtschafteten Überschüsse ausgezahlt. Weiterhin sichert die Versicherung die Hinterbliebenen beim Tod des Existenzgründers ab.
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Risikolebensversicherung: Mit dieser Versicherung lässt sich lediglich das Todesfallrisiko finanziell absichern, d. h. stirbt der Versicherte, wird die vereinbarte Versicherungssumme an die Hinterbliebenen ausgezahlt.
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Private Rentenversicherung: Im Gegensatz zur Kapitallebensversicherung mit einmaliger Auszahlung kann man sich für eine spätere Privatrente entscheiden. Es wird vertraglich die Beitragshöhe, Höhe der garantierten Rente, Beginn der Auszahlung und ggfs. Leistungsumfang für die Hinterbliebenen vereinbart.
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Berufsunfähigkeitsversicherung: Hierbei wird der Ausfall des Unternehmers durch Berufsunfähigkeit abgesichert. In der Regel wird diese Leistung gewährt, wenn der Versicherte länger als sechs Monate durch Krankheit oder Unfall an der Berufsausübung gehindert wird.
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Private Unfallversicherung: Im Gegensatz zur gesetzlichen Unfallversicherung gilt die private Unfallversicherung "rund um die Uhr", d. h. nicht nur im Beruf sondern auch in der Freizeit. Allerdings wird die Leistung nur bei Unfällen gewährt, nicht bei Krankheit.
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Private Krankenversicherung: Sollte der Existenzgründer nicht freiwilliges Mitglied der gesetzlichen Krankenversicherung sein, so bleibt ihm nur die private Krankenversicherung zur Absicherung vor Krankheitskosten.
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Krankenhaus-Tagegeldversicherung: Damit können bei stationärer Behandlung verschiedene Nebenkosten abgesichert werden.
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Krankenhaus-Zusatzversicherung: Sollte der Unternehmer noch Mitglied bei der gesetzlichen Krankenversicherung sein, kann er sich mit der Krankenhaus-Zusatzversicherung Zusatzleistung (z. B. Ein- oder Zweibettzimmer, privatärztliche Behandlung) bei einem Krankenhausaufenthalt absichern.
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Krankentagegeldversicherung: Diese Versicherung fängt Verdienstausfälle bei Erkrankung des Selbstständigen auf, unabhängig davon, ob die Behandlung zuhause oder im Krankenhaus erfolgt.
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Pflege-Zusatzversicherung: Die gesetzliche wie die private Pflegepflichtversicherung bieten nur einen Grundschutz. Wer darüber hinaus gehende Leistungen im Pflegefall beanspruchen möchte, kann sich mit dieser Versicherung zusätzlich privat absichern.
III. Schlussbemerkungen
Die vorangegangen Ausführungen erheben keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Dieses Merkblatt soll Sie nur für die eventuell entstehenden Risiken einer Selbstständigkeit sensibilisieren. Ohne fachkundigen Rat und eine individuelle Risikoanalyse können Sie den für Sie notwendigen und sinnvollen Versicherungsumfang kaum ermitteln. Führen Sie frühzeitig, am besten vor Beginn einer Selbstständigkeit, eine umfassende Informationsrecherche und einen ausreichenden Angebotsvergleich durch, um die für den Einzelfall bestmögliche Absicherung Ihrer Risiken zu erhalten.
Weiterführende Informationen und Kontaktadressen erhalten Sie beim
Gesamtverband der deutschen Versicherungswirtschaft e.V.
Friedrichstraße 191
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