Mikromezzaninfonds Deutschland

Mikromezzaninfinanzierung dienen der Stärkung der Eigenkapitalbasis, da Mezzaninkapital im rechtlichen Sinne eine Mischform aus Eigen- und Fremdkapital darstellt. Durch das zugeführte Kapital wird das Rating verbessert und neuer Kreditspielraum geschaffen.
Der Zugang von Unternehmen zu kleinen Mezzaninfinanzierungen in Deutschland ist schwer. Deshalb hat das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie einen Mikromezzaninfonds (Fonds) aufgelegt, der aus Mitteln des ERP-Sondervermögens (ERP-SV) und des Europäischen Sozialfonds (ESF) refinanziert ist.
Anträge können kleine und junge Unternehmen stellen sowie Existenzgründer. Spezielle Zielgruppen sind Unternehmen, die ausbilden, die aus der Arbeitslosigkeit gegründet werden, oder von Frauen oder Menschen mit Migrationshintergrund geführt werden. Auch gewerblich orientierte Sozialunternehmen und umweltorientierte Unternehmen sollen besonders angesprochen werden. Sanierungsfälle und Unternehmen in Schwierigkeiten sind ausgeschlossen.
Mikromezzaninfinanzierungen (Beteiligungen) werden nur an Unternehmen und Existenzgründer ausgereicht, die eine ausreichende wirtschaftliche Tragfähigkeit und eine vertragsgemäße Abwicklung der Beteiligung erwarten lassen. Der Beteiligungsbetrag liegt zwischen 10.000 und 50.000 Euro.
Weitere Informationen zur Antragstellung erhalten Sie unter: https://www.mikromezzaninfonds-deutschland.de/start.html