Fachkundige Stellungnahme

Für bestimmte Förderangebote, wie den Gründungszuschuss der Arbeitsagentur oder das Förderdarlehen MikroSTARTer Niedersachsen der NBank benötigen Sie als Antragssteller eine Beurteilung Ihres Vorhabens durch eine fachkundige Stelle. Hierfür stehen wir Ihnen bei gewerblichen Gründungen gern zur Verfügung. Die Stellungnahme der IHK erfolgt objektiv und nach bestem Wissen und Gewissen.

Für die Erstellung der Stellungnahme wird ein Pauschalhonorar in Höhe von 95 Euro berechnet
(bitte überweisen Sie den Betrag erst nach Rücksprache mit der IHK)

Für eine Stellungnahme der IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim müssen Sie folgende Unterlagen einreichen:
  • Auftrag zur Erstellung einer Stellungnahme zur Tragfähigkeit einer Existenzgründung durch die IHK Osnabrück - Emsland - Grafschaft Bentheim
  • Formular "Stellungnahme der fachkundigen Stelle zur Tragfähigkeit der Existenzgründung” (bei Anträgen auf Gründungszuschuss).
    Dieses Antragsformular erhalten Sie bei der Agentur für Arbeit.
  • Beschreibung des Existenzgründungsvorhabens
    Das Unternehmenskonzept sollte auch in Ihrem eigenen Interesse die wesentlichen Eckpunkte des Vorhabens klar herausarbeiten. Leider gibt es für Unternehmenskonzepte keine Patentlösungen oder Vorlagen, die "nur" auf die eigene Idee umgeschrieben werden müssen. Vielmehr ist stets individuell auf die kritischen Faktoren eines Vorhabens einzugehen; diese können z. B. beim Einzelhandel im Standort liegen. Außerdem ist es in vielen Fällen ratsam, unterschiedliche Produkte/Dienstleistungen eigenständig zu analysieren; z. B. könnte es in der Gastronomie sinnvoll sein, ein Restaurant getrennt vom Bringdienst zu durchleuchten.
Prinzipiell sollte das Konzept folgende Gliederungspunkte umfassen:
  • Geschäftsidee - Kurzzusammenfassung des Vorhabens
    • Geschäftsführer/Gesellschafter – Rechtsform
    • Leistungsangebot – Zielgruppe
    • Markt – Standort – Wettbewerb
    • Organisation – Personal
    • Marketing – Vertrieb
    • Zukunftsaussichten
    • Lebenslauf (einschließlich beruflicher Befähigungsnachweise)
  • Kapitalbedarfs- und Finanzierungsplan
    Eine Aufstellung der für die Gründung benötigten „Dinge” – nach Möglichkeit mit Kostenvoranschlägen belegt – ist die Grundlage jeder Finanzplanung. Hinzu kommen noch Vorlaufkosten (Personal, Schulungen, Mietkautionen etc.) und möglicherweise eine Liquiditätsreserve für Anlaufverluste. Parallel muss das Konzept Angaben zur Finanzierung enthalten. Eine Eigenkapitalausstattung von 15 % ist dabei zumeist eine Marke, die nicht unterschritten werden sollte.
    Sollten keine Anfangsinvestitionen erforderlich sein, so empfiehlt es sich, dies kurz zu begründen, um Rückfragen zu vermeiden.
  • Umsatz-, Kosten- und Gewinnerwartungen (Rentabilitätsvorschau)
    Mit der Rentabilitätsrechnung werden die prognostizierten Umsätze den kalkulierten Kosten auf Jahresbasis gegenübergestellt und somit der zu erwartende Gewinn ermittelt. Im Unterschied zur Liquiditätsrechnung wird u. a. stets "Netto" (also ohne Umsatzsteuer) gerechnet und Abschreibungen berücksichtigt. Die Rentabilitätsrechnung dient also zur Ermittlung des betriebswirtschaftlichen Erfolgs eines Unternehmens.

    Um die Höhe von Anlaufverlusten oder saisonalen Schwankungen etc. richtig einschätzen zu können, ist darüber hinaus eine Liquiditätsplanung zumeist unumgänglich. Mit ihr werden alle erwarteten Zahlungsströme (Zu- und Abflüsse) auf monatlicher Basis erfasst. Die Liquiditätsrechnung soll den laufenden Finanzbedarf eines Unternehmens darstellen. Grundsätzlich gilt: Liquidität vor Rentabilität.
Informationen zur Gründungsplanung und Konzepterstellung finden Sie auf Internetseite unter “Erste Schritte” und “Businessplan”.