Berufe von A-Z
Fachmann/-frau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie
Neuordnung der gastgewerblichen Ausbildungsberufe
Die Ausbildungsverordnungen der Gastgewerblichen Berufe wurden im Bundesgesetzblatt veröffentlicht. Die Ausbildungsordnungen sind am 01.08.2022 in Kraft getreten.
Im Mittelprunkt des beruflichen Handelns stehen weiterhin die Gastorientierung und die Gastzufriedenheit. In den dreijährigen Berufen gehören zu den vorgenommenen Aktualisierungen auch neue Berufsbildpositionen für die „Anleitung und Führung von Mitarbeitern“, die „digitalisierte Arbeitswelt“ sowie „Umweltschutz und Nachhaltigkeit“. In diesem Zusammenhang sind beim BiBB praktische Umsetzungshilfen zu den Hotel- und Gastronomieberufen erschienen.
Küchenberufe
Gastronomieberufe
- Fachkraft Gastronomie
- Fachmann/-frau für Systemgastronomie
- Fachmann/-frau für Restaurants und Veranstaltungsgastronomie
Hotelberufe
Verordnungen ab 01.08.2022
Verordnung Koch/Köchin
Verordnung Fachkraft Küche
Verordnung der Hotel- und Gastronomieberufe
Verordnung Koch/Köchin
Verordnung Fachkraft Küche
Verordnung der Hotel- und Gastronomieberufe
Arbeitsgebiet
Restaurantfachleute bedienen und betreuen die Gäste, sie arbeiten im Restaurant, am Buffet, in der Bar und sorgen dort für das entsprechende Ambiente, sprechen Empfehlungen aus, servieren Speisen und Getränke, erstellen die Rechnungen und kassieren.
Als Repräsentanten des Hauses sind sie für das Wohl der Gäste verantwortlich. Restaurantfachleute beraten die Kunden, planen, kalkulieren und organisieren Veranstaltungen, führen diese auch durch.
Branchen/Betriebe
Restaurantfachleute werden in Unternehmen der Gastronomie, wie z.B. Restaurants, Gasthöfe, Bistros, Hotels und im Partyservice eingesetzt.
Berufliche Fähigkeiten
Restaurantfachleute ...
- empfangen und betreuen Gäste,
- beraten Gäste über das Speisenangebot und korrespondierende Getränke,
- verkaufen Speisen und Getränke,
- präsentieren und servieren unter Berücksichtigung verschiedener Servierarten,
- bereiten Speisen und Getränke am Tisch des Gastes zu,
- planen Veranstaltungen und Festlichkeiten und wirken bei der Durchführung mit,
- organisieren Serviceabläufe,
- erstellen Abrechnungen.
Ausbildungsschwerpunkte
Die Berufsausbildung gliedert sich in berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten sowie integrativ zu vermittelnde Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten.
Berufsprofilgebende Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
- Umgang mit Gästen und Teammitgliedern, Reflexion der eigenen Rolle im Betrieb, Gestaltung
des Gasterlebnisses als Gastgeber oder Gastgeberin - Annahme und Einlagerung von Waren
- Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben in der Küche oder in der Produktion
- Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Wirtschaftsdienst
- Wahrnehmung der grundlegenden Aufgaben im Service
- Unterstützung verkaufsfördernder Maßnahmen
- Herrichten und Pflegen von Gasträumen
- Betreuung und Beratung von und Kommunikation mit Gästen, Verkauf von Produkten und Dienstleistungen
- Wahrnehmung von Aufgaben an der Bar und am Getränkebuffet
- Bedienung von Reservierungs- und Kassensystemen
- Planung und Koordinierung von Serviceabläufen
- Servicearbeiten am Tisch des Gastes
- Konzeption von Veranstaltungen, Tagungen und Banketts
- Organisation von Veranstaltungen, Tagungen und Banketts
- Durchführung von Veranstaltungen, Tagungen und Banketts und
- Anleitung und Führung von Mitarbeitenden
Integrativ zu vermittelnden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten
- Organisation des Ausbildungsbetriebes, Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
- Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
- Umweltschutz und Nachhaltigkeit
- Digitalisierte Arbeitswelt und
- Durchführung von Hygienemaßnahmen
Ausbildungsdauer
Die Ausbildungszeit beträgt in der Regel drei Jahre.
Berufsschule
Berufsbildenden Schulen für den Landkreis Wesermarsch
Gerd-Köster-Str. 4, 26919 Brake
www.bbs-wesermarsch.deZweigstellen in Nordenham und Elsfleth
Gerd-Köster-Str. 4, 26919 Brake
www.bbs-wesermarsch.deZweigstellen in Nordenham und Elsfleth
Prüfungen
Die Abschlussprüfung erfolgt in zwei Teilen als “gestreckte Abschlussprüfung”. Die klassische Zwischenprüfung entfällt. Dabei werden die zur beruflichen Handlungsfähigkeit im Sinne des Berufsbildungsgesetzes (BBiG) gehörenden Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten, das heißt, die beruflichen Kompetenzen, welche am Ende der Berufsausbildung erwartet werden und zum Handeln als Fachkraft befähigen, in zwei zeitlich auseinander fallenden Teilen geprüft werden.
Teil 1 der Abschlussprüfung soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden. Teil 2 der Abschlussprüfung findet am Ende der Berufsausbildung statt.
Hinweis: Weitere Informationen zur Abschlussprüfung finden Sie auf der Homepage der AKA.
Prüfungstermine
Die schriftliche Prüfung findet an bundeseinheitlichen Prüfungsterminen statt.
Den Termin der mündlichen Prüfung erhalten die Prüfungsteilnehmer ca. 4 Wochen vor dem jeweiligen Termin, schriftlich. Die mündlichen Abschlussprüfungen finden in der Sommerprüfung ca. 4 Wochen vor den Sommerferien und in der Winterprüfung im Januar statt.
Prüfungsvorbereitung
Damit Auszubildende mit einem guten Gefühl und einer großen Portion Sicherheit die Prüfungsanforderungen bewältigen können, haben wir eine Übersicht mit verschiedenen Hilfen und Tipps zusammengestellt.
* Für eine bessere Lesbarkeit verwenden wir meist die männliche Form. Entsprechende Textstellen gelten selbstverständlich gleichwertig für alle Geschlechter (m/w/d).