Nr. 3535740
Mitgliedschaft und Beitrag

Rund ums Thema Mitgliedschaft

Die Industrie- und Handelskammern stehen für Selbstverwaltung statt Staatsverwaltung. Um öffentliche Aufgaben im Auftrag des Staates erfüllen zu können, sieht das Gesetz die Mitgliedschaft aller Gewerbetreibenden vor, sofern sie nicht ausschließlich einer anderen Kammer angehören.