Lauter neue Gesetze im Handel
Lauter neue Gesetze im Handel
Das Jahr 2024 brachte jede Menge neue Vorschriften für mehr Nachhaltigkeit und soziale Gerechtigkeit. Einige sind lange angekündigt und jetzt in Kraft, andere erst frisch beschlossen. Wir geben Ihnen eine Übersicht der Regelungen, die für den Handel von Belang sind.
- Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
- ESG-Rating-Verordnung
- Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
- Europäisches Lieferkettengesetz (CSDDD)
- Reformierte Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD)
- Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR)
- Recht auf Reparatur von Haushaltsgeräten
- Ökodesign-Verordnung
- Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
- EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR)
- Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit
- EU-Verordnung über Batterien und Altbatterien
- Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit
Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD)
- verpflichtet Unternehmen zur Veröffentlichung von Informationen über die Nachhaltigkeit ihrer Geschäftstätigkeit
ESG-Rating-Verordnung
- soll mehr Transparenz in die ESG-Bewertungsprozesse bringen und Greenwashing vermeiden, indem anstelle eines einzigen zusammenfassenden Ratings separate Ratings für Ökologie, Soziales und Governance erstellt werden müssen
Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG)
- verpflichtet Unternehmen, ihrer Verantwortung in der Lieferkette in Bezug auf die Achtung international anerkannter Menschenrechte und Umweltstandards nachzukommen
Europäisches Lieferkettengesetz (CSDDD)
- sieht nicht nur Berichtspflichten vor wie das LkSG, sondern auch Haftungsregelungen
- deutsche Händler können z. B. für Umweltschäden belangt werden, die Zulieferer verursachen
Reformierte Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD)
- schreibt künftig auch für Nichtwohngebäude Mindeststandards für die Energieeffizienz vor
- besonders schlecht abschneidende Gebäude müssen saniert werden
- fordert E-Ladepunkte an neuen oder renovierten Nichtwohngebäuden mit mehr als fünf Kundenparkplätzen
Verpackungs- und Verpackungsabfallverordnung (PPWR)
- setzt Recyclebarkeit aller Verpackungen in der EU bis 2030 als Ziel
- Unternehmen, auch Online-Händler, sollen Design und Materialnutzung anpassen, um Recycling und Wiederverwendung zu steigern, z. B. durch Verringerung des Verpackungsgewichtes
- ab 2030 Verbot von bestimmten Einwegverpackungen, z. B. für unverarbeitetes Obst und Gemüse oder Einzelverpackungen wie für Zucker
Recht auf Reparatur von Haushaltsgeräten
- sieht vor, dass sich Verbraucher für die Beseitigung von Mängeln an Haushaltsgeräten künftig direkt an den Hersteller wenden können
- auch nach Ablauf der gesetzlichen Garantie sollen sie das Recht haben, Haushaltsprodukte reparieren zu lassen, solange sie nach EU-Recht als technisch reparierbar gelten
Ökodesign-Verordnung
- verpflichtet Unternehmen, künftig nur noch Produkte auf dem Binnenmarkt zu bringen, die ressourcensparend hergestellt wurden, langlebig, reparierbar und recyclebar sowie energieeffizient sind
- gebrauchsfähige Konsumartikel sollen länger vernichtet werden
- umfasst fast alle Alltagsprodukte, unter anderem Haushaltsgeräte, Textilien, Möbel und Chemikalien
Novelle des Elektro- und Elektronikgerätegesetzes
- soll Sammlung alter Elektrogeräte zwecks Recycling fördern, indem die Informationen im Handel verbessert, die Rückgabemöglichkeiten erweitert und die Rücknahmepflichten für Einweg-E-Zigaretten auf alle Verkaufsstellen ausgeweitet werden
EU-Verordnung für entwaldungsfreie Produkte (EUDR)
- Erzeugnisse mit oder aus Rind, Kakao, Kaffee, Ölpalme, Kautschuk, Soja und Holz dürfen nur verkauft werden, wenn für sie keine Wälder in landwirtschaftliche Flächen umgewandelt werden
Verbot von Produkten aus Zwangsarbeit
- Verbot des Verkaufs, der Einfuhr und der Ausfuhr von in Zwangsarbeit hergestellten Produkten auf dem EU-Binnenmarkt
- entsprechende Produkte sollen an den Grenzen beschlagnahmt und vom Markt verbannt werden können
- die Waren sollen dann gespendet, recycelt oder zerstört werden müssen
EU-Verordnung über Batterien und Altbatterien
- schreibt Händlern unter anderem zusätzliche Rücknahme- und Informationspflichten für Altbatterien vor, auch für Lithium-Batterien
Verbesserung der Arbeitsbedingungen in der Plattformarbeit
- soll sicherstellen, dass der Beschäftigungsstatus von Plattformbeschäftigten korrekt eingestuft wird und Scheinselbstständigkeit wirksam bekämpft wird
- Entlassungen aufgrund einer Entscheidung von Algorithmen werden verboten
Obwohl diese Übersicht mit viel Sorgfalt erstellt wurde, erhebt sie nicht den Anspruch auf Vollständigkeit. Eine Haftung für inhaltliche Richtigkeit kann nicht übernommen werden.