Fortbildungsprüfungen
Bilanzbuchalter erheben betriebswirtschaftliche Kennzahlen aus der Geschäfts- und Betriebsbuchhaltung als Grundlage für unternehmerische Entscheidungen und beraten die Geschäftsleitung unter betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten. Der/Die Gepr. Bilanzbuchhalter/-in – Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung ist insbesondere befähigt, spezielle Probleme der Buchhaltungsorganisation, des Jahresabschlusses, des Steuerrechts, der Kosten- und Leistungsrechnung, der Finanzwirtschaft sowie der Auswertung und Planung zu lösen.
Geprüfte/-r Bilanzbuchhalter/-in - Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung
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Die erfolgreich abgelegte Prüfung führt zum Abschluss „Geprüfter Bilanzbuchhalter – Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung“ beziehungsweise „Geprüfte Bilanzbuchhalterin – Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung“ und ist im Deutschen Qualifikationsrahmen (DQR) (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 536 KB) dem Niveau 6 (Bachelor-Niveau) zugeordnet. Mit dem erfolgreichem Abschluss der Fortbildungsprüfung ist die Zulassungsvoraussetzung zum Gepr. Betriebswirt/-in erfüllt. Seit 2021 wird die Abschlussbezeichnung um “Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung” ergänzt.
Zulassungsvoraussetzungen
(1) Zur Prüfung ist zuzulassen, wer die Anforderungen des § 53 c Berufsbildungsgesetz erfüllt und Folgendes nachweist:
- eine erfolgreich abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten kaufmännischen oder verwaltenden Ausbildungsberuf mit einer Berufsausbildungsdauer von drei Jahren oder
- einen der folgenden Abschlüsse:
a) einen anerkannten Fortbildungsabschluss nach einer Regelung auf Grund des Berufsbildungsgesetzes als Fachwirt oder Fachwirtin oder als Fachkaufmann oder Fachkauffrau,
b) einen Abschluss als Staatlich geprüfter Betriebswirt oder als Staatlich geprüfte Betriebswirtin oder
c) einen wirtschaftswissenschaftlichen Diplom- oder Bachelorabschluss einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule oder einer Berufsakademie oder eines akkreditierten betriebswirtschaftlichen Ausbildungsganges einer Berufsakademie und eine darauf folgende, mindestens einjährige Berufspraxis oder - eine mindestens fünfjährige Berufspraxis.
(2) Die Berufspraxis muss inhaltlich wesentliche Bezüge zu den in § 2 Absatz 3 der Verordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 73 KB) genannten Aufgaben haben und dabei überwiegend im betrieblichen Finanz- und Rechnungswesen erworben worden sein. Hierzu zählen vor allem die Gewinn- und Verlust-Rechnung, Erstellung des Jahresabschlusses, sowie das Erstellen von Jahresbilanz und Lagebericht.
Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer die schriftliche Prüfung bestanden hat.
Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer die schriftliche Prüfung bestanden hat.
Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen
- Online-Antrag im IHK-Online-Portal (Link: https://www.bildung-ihk-nordwestfalen.de/tibrosPP/PP_teilnehmer.jsp)
Hinweis der IHK: Die Dauer der berufspraktischen Tätigkeit muss erst zum Zeitpunkt der Prüfung erbracht sein, das heißt die Teilnehmer an berufsbegleitenden Lehrgängen können noch während der ganzen Lehrgangsdauer die erforderliche kaufmännische Berufspraxis erwerben.
Informationen zur Prüfung
Informationen zur schriftlichen Prüfung
Die schriftliche Prüfung wird auf der Grundlage einer Beschreibung einer betrieblichen Situation durchgeführt. Sie teilt sich in drei separate Aufgabenstellungen, die jeweils einen anderen fachlichen Schwerpunkt haben: Buchhaltung, Jahresabschluss und Steuern. Die verbleibenden vier Handlungsbereiche Finanzen, KLR, internes Kontrollsystem sowie Kommunikation und Führung werden den drei Aufgabenstellungen thematisch passend zugeordnet und mitgeprüft. Die Bearbeitungszeit beträgt für jede Aufgabenstellung 240 Minuten (4 Stunden).
1. Prüfungstag | Uhrzeit |
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Aufgabenstellung 1: Schwerpunkt: Geschäftsvorfälle erfassen und nach Rechnungslegungsvorschriften zu Abschlüssen führen |
8:30 - 12:30 Uhr
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2. Prüfungstag | Uhrzeit |
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Aufgabenstellung 2: Schwerpunkt: Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten |
8:30 - 12:30 Uhr
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3. Prüfungstag | Uhrzeit |
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Aufgabenstellung 3: Schwerpunkt: Betriebliche Sachverhalte steuerlich darstellen |
8:30 - 12:30 Uhr
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Die Ergebnisse der drei Aufgabenstellungen werden zur Bewertung der schriftlichen Prüfung gleichgewichtig zusammengefasst. Die drei Aufgabenstellungen müssen jeweils mit mindestens 50 Punkten bestanden werden.
Bei den drei Aufgabenstellungen handelt es sich nicht um selbstständige Prüfungsleistungen, die einzeln absolviert und wiederholt werden können, sondern um eine schriftliche Prüfungsleistung. Die schriftliche Prüfung kann nur als Ganzes bestanden, nicht bestanden oder wiederholt werden. Bei einer Wiederholung der schriftlichen Prüfung ist eine Befreiung von bereits bestandenen Aufgabenbestellungen nicht möglich. Es sind alle drei Aufgabenstellungen zu wiederholen.
Informationen zur mündlichen Prüfung
Die mündliche Prüfung ist innerhalb von zwei Jahren nach Bekanntgabe des Bestehens der schriftlichen Prüfung durchzuführen. Bei Überschreiten der Frist ist die schriftliche Prüfung erneut abzulegen.
Zur mündlichen Prüfung wird nur zugelassen, wer die schriftliche Prüfung bestanden hat.
In der Präsentation soll der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin nachweisen, dass er oder sie in der Lage ist, ein komplexes Problem der betrieblichen Praxis zu erfassen, darzustellen, zu beurteilen und zu lösen. Die zu prüfende Person wählt selbst ein Thema für die Präsentation; das Thema muss aus dem Handlungsbereich „Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten“ stammen. Er oder sie hat das Thema mit einer Kurzbeschreibung des Problems und einer inhaltlichen Gliederung dem Prüfungsausschuss zum Termin der dritten schriftlichen Prüfungsleistung im Online-Portal einzureichen.
Der Teilnehmer erhält keine Bestätigung über die Eignung des gewählten Themas. Es wird auch nicht vorab bewertet. Es ist eine gewollte Anforderung der Prüfung, dass die qualitative und quantitative Verantwortung beim Teilnehmer liegt. Die Präsentation soll nicht länger als 15 Minuten dauern.
Wenn die geforderten Unterlagen (Thema, Kurzbeschreibung und Gliederung) nicht zum vorgesehenen Termin eingereicht werden, ist diese Prüfungsanforderung nicht erfüllt. Das führt dazu, dass die mündliche Prüfung nicht durchgeführt werden kann, da auch das Fachgespräch sich unter Anderem auf die Präsentation beziehen soll. Im Ergebnis ist die mündliche Prüfung nicht bestanden und muss zum Wiederholungstermin erneut abgelegt werden.
Der Teilnehmer erhält keine Bestätigung über die Eignung des gewählten Themas. Es wird auch nicht vorab bewertet. Es ist eine gewollte Anforderung der Prüfung, dass die qualitative und quantitative Verantwortung beim Teilnehmer liegt. Die Präsentation soll nicht länger als 15 Minuten dauern.
Wenn die geforderten Unterlagen (Thema, Kurzbeschreibung und Gliederung) nicht zum vorgesehenen Termin eingereicht werden, ist diese Prüfungsanforderung nicht erfüllt. Das führt dazu, dass die mündliche Prüfung nicht durchgeführt werden kann, da auch das Fachgespräch sich unter Anderem auf die Präsentation beziehen soll. Im Ergebnis ist die mündliche Prüfung nicht bestanden und muss zum Wiederholungstermin erneut abgelegt werden.
- Weitere Informationen zur Präsentation und zum Fachgespräch (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 181 KB)
Im Fachgespräch soll der Prüfungsteilnehmer oder die Prüfungsteilnehmerin, ausgehend von der Präsentation, nachweisen, dass er oder sie in der Lage ist, Probleme der betrieblichen Praxis zu analysieren und Lösungsmöglichkeiten unter Beachtung der maßgebenden Einflussfaktoren zu bewerten. Im Fachgespräch sind neben dem Handlungsbereich „Jahresabschlüsse aufbereiten und auswerten“ andere Handlungsbereiche einzubeziehen. Das Fachgespräch soll nicht länger als 30 Minuten dauern. Bei der Bewertung der mündlichen Prüfung wird das Fachgespräch gegenüber der Präsentation doppelt gewichtet.
Hinweis zum Bestehen
Die Prüfung ist bestanden, wenn in jeder der drei Aufgabenstellungen der schriftlichen Prüfung und in der nicht gerundeten Bewertung der mündlichen Prüfung jeweils mindestens 50 Punkte erreicht worden sind.
Wer die Prüfung nach dieser Verordnung bestanden hat, ist vom schriftlichen Teil der Prüfung der Ausbilder-Eignungsverordnung befreit.
Zusatzqualifikation “Bilanzbuchhalter/-in International”
Auf Antrag kann eine zusätzliche Prüfung zu dem Anpassungsfortbildungsabschluss „Gepr. Bilanzbuchhalter International“ abgelegt werden.
Zur Prüfung ist zuzulassen, wer folgendes nachweist:
- Das erfolgreiche Ablegen der Prüfung zum Bilanzbuchhalter oder zur Bilanzbuchhalterin auf Grund einer Regelung einer zuständigen Stelle,
- Das Erwerben des anerkannten Fortbildungsabschlusses Gepr. Bilanzbuchhalter/in - Bachelor Professional in Bilanzbuchhaltung oder eines gleichwertigen Abschlusses oder
- Das Erwerben eines wirtschaftswissenschaftlichen Abschlusses an einer Hochschule
Die Prüfung wird als schriftliche Prüfung auf der Grundlage einer Beschreibung einer betrieblichen Situation durchgeführt. Sie besteht aus zwei unter Aufsicht zu bearbeitenden Aufgabenstellungen.
Die Prüfungsgebühr beträgt 369,00 Euro gemäß dem Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 315 KB) der IHK Nord Westfalen.
Die Prüfungsgebühr beträgt 369,00 Euro gemäß dem Gebührentarif (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 315 KB) der IHK Nord Westfalen.
Der Abschluss der Zusatzqualifikation “Bilanzbuchhalter/-in International” ist keinem DQR-Niveau und auch keiner beruflichen Fortbildungsstufe zugeordnet.
Anmeldung zur Prüfung
Der Antrag auf Zulassung zur Fortbildungsprüfung (Überprüfung der Zulassungsvoraussetzungen) sowie die Prüfungsanmeldung können online durchgeführt werden.
Der Anmeldeschluss liegt jeweils bei zwei Monaten vor dem jeweiligen Prüfungstermin. Bitte beachten Sie, dass die Prüfungskapazitäten in Münster begrenzt sind.
- Anmeldung zur Prüfung
- Merkblatt zur Prüfungsanmeldung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 44 KB)
- Prüfungstermine (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 1136 KB)
Prüfungsgebühr
Den Gebührenbescheid über die Prüfungsgebühren erhalten Sie mit der Einladung zur Prüfung per E-Mail. Sollte die Prüfungsgebühr vom Arbeitgeber übernommen werden, leiten Sie den Gebührenbescheid bitte entsprechend weiter.
Lehrgangsanbieter
Aus wettbewerbsrechtlichen Gründen sind wir verpflichtet, auf alle Anbieter hinzuweisen, die Vorbereitungslehrgänge auf öffentlich-rechtliche Prüfungen anbieten und uns über diese informieren. Anfragen über Lehrgangskosten, Dauer und so weiter bitten wir direkt an die Lehrgangsträger zu richten.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS). Die Weiterbildungsangebote der IHK Nord Westfalen finden Sie unter www.ihk-bildung.de.
Eine Übersicht der Lehrgangsanbieter finden Sie im Weiterbildungs-Informations-System (WIS). Die Weiterbildungsangebote der IHK Nord Westfalen finden Sie unter www.ihk-bildung.de.