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Menschen mit Behinderung dürfenjedendualen Ausbildungsberuf erlernen. Prinzipiell sollte zunächst geprüft werden, ob ein anerkannter Ausbildungsberuf für die Ausbildung in Frage kommt. Nur wenn dies auf Grund der Schwere der Beeinträchtigungen nicht möglich ist, kann in einem der folgenden Berufe ausgebildet werden.
Wer darf in diesen Berufen ausgebildet werden?
Körper- und sinnesbehinderte Menschen, insbesondere behinderte Menschen mit erheblichen und nicht nur vorübergehenden Minderungen der intellektuellen Leistungsfähigkeit. Die Feststellung von Art und Schwere der Behinderung sowie die Festlegung, ob eine Ausbildung in den unten aufgeführten Berufen erfolgen darf, treffen die Agenturen für Arbeit. Die Ausbildungsinhalte sollen unter Berücksichtigung von Lage und Entwicklung des allgemeinen Arbeitsmarktes aus den Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe entwickelt werden.
Folgende Ausbildungsregelungen gelten für den Bezirk der IHK Nord Westfalen:
Unternehmen, die sich zur Beschäftigung von Menschen mit einer Schwerbehinderung beraten lassen möchten, können sich an Uwe Gabler wenden (Telefon 0251 707-348, Uwe.Gabler@ihk-nordwestfalen.de) oder direkt online einen Beratungstermin buchen.