Bildung A-Z

Berufe für Menschen mit Behinderungen

Menschen mit Behinderung dürfen jeden dualen Ausbildungsberuf erlernen. Prinzipiell sollte zunächst geprüft werden, ob ein anerkannter Ausbildungsberuf für die Ausbildung in Frage kommt. Nur wenn dies auf Grund der Schwere der Beeinträchtigungen nicht möglich ist, kann in einem der folgenden Berufe ausgebildet werden.

Wer darf in diesen Berufen ausgebildet werden?

Körper- und sinnesbehinderte Menschen, insbesondere behinderte Menschen mit erheblichen und nicht nur vorübergehenden Minderungen der intellektuellen Leistungsfähigkeit. Die Feststellung von Art und Schwere der Behinderung sowie die Festlegung, ob eine Ausbildung in den unten aufgeführten Berufen erfolgen darf, treffen die Agenturen für Arbeit. Die Ausbildungsinhalte sollen unter Berücksichtigung von Lage und Entwicklung des allgemeinen Arbeitsmarktes aus den Inhalten anerkannter Ausbildungsberufe entwickelt werden.

Für Menschen mit Behinderung, die keine Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf absolvieren können, hat die IHK Nord Westfalen spezielle Ausbildungsregelungen durch den Berufsbildungsausschuss erlassen:
Berufsbezeichnung Ausbildungsdauer Erlassdatum / Bemerkungen
Elektrogerätezusammenbauer- und -fachkraft zwei bzw. 3 Jahre 14. Januar 1988
Fachpraktiker/-in Hauswirtschaft und personenorientierte Serviceleistungen zwei Jahre 8. Oktober 2024
Fachpraktiker/-in Küche drei Jahre 18. April 2012
zwei Jahre 1. Oktober 2019
Fachpraktiker/-in Service in sozialen Einrichtungen zwei Jahre 1. Oktober 2019
Fachpraktiker/-in im Verkauf zwei Jahre 6. Juli 2012
Fachpraktiker/-in im Lagerbereich zwei Jahre 6. Juni 2023
Fachpraktiker/-in für Büromanagement drei Jahre 6. Juni 2023
Fachpraktiker/-in für Holzverarbeitung drei Jahre 23. Januar 2017
3,5 Jahre 23. Januar 2017
Fachpraktiker/-in IT-Systemintegration drei Jahre 6. Juni 2023
Fachpraktiker/-in für IT-Systemelektronik drei Jahre 6. Juni 2023
Fachpraktiker/-in für Metallbau 3,5 Jahre 15. Oktober 2010
Fachpraktiker für Zerspanungsmechanik 3,5 Jahre 1. Mai 2014
Recyclingwerker/-in drei Jahre 30. April 1996
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Unternehmen, die sich zur Beschäftigung von Menschen mit einer Schwerbehinderung beraten lassen möchten, können sich an Uwe Gabler wenden (Telefon 0251 707-348, Uwe.Gabler@ihk-nordwestfalen.de) oder direkt online einen Beratungstermin buchen.