Ausbildungsregelung für Menschen mit Behinderungen

Fachpraktiker/-in Hauswirtschaft und personenorientierte Serviceleistungen

Die Ausbildung zum/-r Fachpraktiker/-in Hauswirtschaft und personenorientierte Serviceleistungen ist eine Ausbildungsregelung für Menschen mit Behinderungen gemäß § 66 BBiG und orientiert sich an der Ausbildung zum/-r Hauswirtschaft/-er.
Fachpraktiker/-innen für Hauswirtschaft und personenorientierte Serviceleistungen kümmern sich um die Haushaltsführung sowie ‑pflege. Sie arbeiten dabei mit, die Speisen zuzubereiten und bereiten einfache Gerichte auch selbst zu. Außerdem richten sie die Mahlzeiten an und servieren diese. Auch beschaffen, lagern und überwachen sie die Lebensmittelvorräte. Des Weiteren reinigen Fachpraktiker/innen für Hauswirtschaft und personenorientierte Serviceleistungen Wohnräume und Schlafzimmer, Bäder und Wirtschaftsräume. Sie waschen zum Beispiel Tischdecken und Bettbezüge, trocknen und bügeln diese. Darüber hinaus dekorieren sie die Räume.

Ferner unterstützen Fachpraktiker/innen für Hauswirtschaft und personenorientierte Serviceleistungen hilfsbedürftige Menschen beim Waschen und bei der Körperpflege. Wenn nötig, leisten sie zudem Hilfe bei der Nahrungsaufnahme. Außerdem kontrollieren sie Werte wie z.B. den Puls, die Temperatur und das Körpergewicht. Häufig begleiten Fachpraktiker/innen für Hauswirtschaft und personenorientierte Serviceleistungen zu betreuende Menschen auch bei Spaziergängen oder organisieren Beschäftigungsangebote wie Spielenachmittage.

Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsregelung drei Jahre. 

Berufskolleg

Der Auszubildende muss vom Betrieb beim Berufskolleg angemeldet werden. Informationen zum Thema Berufskolleg erhalten Sie auf der folgenden Seite.

Informationen zur Prüfung

Zur Ermittlung des Ausbildungsstandes ist eine Zwischenprüfung durchzuführen. Sie soll im vierten Ausbildungshalbjahr stattfinden. Die Zwischenprüfung findet im Prüfungsbereich Hauswirtschaftliche Maßnahmen durchführen statt.
Die Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
  1. Hauswirtschaftliche Leistungen vorbereiten und umsetzen,
  2. Verpflegungsleistungen personenorientiert und zielgruppenorientiert vorbereiten und nachbereiten,
  3. Textilien und Räume reinigen und pflegen sowie
  4. Wirtschafts- und Sozialkunde.

Ausbildungsgebühr

Downloads

  • Ausbildungsregelung (folgt ab November 2024)
  • Rahmenplan
Grundlegende Informationen zur Ausbildungsregelung erhalten Sie auf der Internetseite vom BIBB.