Ausbildungsberufe A-Z
Die Ausbildung zum/-r Fachpraktiker/-in für Büromanagement ist eine Ausbildungsregelung für Menschen mit Behinderungen gemäß § 66 BBIG. Fachpraktiker für Büromanagement sind in Betrieben des Handels, des Handwerks, der Industrie sowie im Bereich des öffentlichen Dienstes tätig. Sie kommen insbesondere in den Gebieten Interne Dienste (zum Beispiel Post, Bürotechnik, Ablage), Kundenbetreuung, Telekommunikation, Assistenz- und Sekretariatsaufgaben, Materialwirtschaft, kaufmännische Steuerung und Kontrolle sowie Personalverwaltung zum Einsatz.
Fachpraktiker/-in für Büromanagement
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Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.
Berufskolleg
Der Auszubildende muss vom Betrieb beim Berufskolleg angemeldet werden. Informationen zum Thema Berufskolleg erhalten Sie auf der folgenden Seite.
Prüfungen
In Orientierung an dem Bezugsberuf ist in der BIBB-Empfehlung für eine Ausbildungsregelung „Fachpraktiker/in für Büromanagement“ eine gestreckte Abschlussprüfung vorgesehen.
Folgende Prüfungsbereiche sind vorgesehen:
- Teil 1 der gestreckten Abschlussprüfung im Prüfungsbereich
- „Informationstechnisches Büromanagement" (PC-Teil, 120 Minuten)
- Teil 2 der gestreckten Abschlussprüfung in den Prüfungsbereichen
- "Kundenbeziehungsprozesse" (schriftlich, 150 Minuten)
- „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (schriftlich, 60 Minuten
Die ersten Prüfungen werden voraussichtlich ab Sommer 2024 angeboten.
Die Prüfungstermine der Abschlussprüfungen der Fachpraktiker/in für Büromanagement orientieren sich an den regulären Prüfungsterminen und finden demnach nicht an den Sonderterminen der gestreckten Abschlussprüfungen für den Ausbildungsberuf Kaufmann/frau für Büromanagement statt. Die ausführlichen IHK-Prüfungs-News 11/23 inklusive der Unternehmensbeschreibung des Musterunternehmens finden sie hier.
Ausbildungsgebühr
Die Gebühren stehen zum aktuellen Zeitpunkt noch nicht fest.