Ausbildungsberufe A-Z
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Um den veränderten Anforderungen der beruflichen Praxis gerecht zu werden, ist das Kompetenzprofil des Berufsbildes der Industriekaufleute neu beschrieben und auch der Rahmenlehrplan neu gefasst. Die Veröffentlichung der Verordnung ist am 15. März 2024 erfolgt. Der modernisierte Ausbildungsberuf ist am 1. August 2024 in Kraft getreten.
Industriekaufmann/-frau
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.
Informationen zur Novellierung
Die bewährte Grundausrichtung der Ausbildung wird mit der Neuordnung fortgeführt. Generalistisch formulierte Lernziele entlang der industriellen Wertschöpfungskette prägen daher auch künftig den Beruf. Die breit aufgestellten Kernkompetenzen werden unter anderem in folgenden Berufsbildpositionen erworben:
- Leistungserstellung planen und koordinieren,
- Logistik und Lagerprozesse planen und steuern,
- Beschaffung planen und steuern,
- Marketingmaßnahmen planen und umsetzen,
- Vertriebsprozesse umsetzen,
- Personalprozesse umsetzen,
- kaufmännische Steuerung und Kontrolle
Um unter dem breiten Dach des Berufes die verschiedensten Branchen- und Unternehmensrealitäten abstrahieren und abbilden zu können, wurden die Lernziele technikoffen und generalistisch formuliert. Zu kleinschrittige Lernzielformulierungen und langatmige Schachtelsätze konnten weitestgehend vermieden werden, was auch die Verständlichkeit des Ausbildungsrahmenplans in der betrieblichen Praxis erhöht.
Hinweis zur Vertragsregistrierung: Für Ausbildungsverhältnisse, die ab dem 1. August 2024 beginnen, gilt die neue Ausbildungsverordnung. Bereits registrierte Ausbildungsverhältnisse mit Ausbildungsbeginn ab 1. August 2024 haben wir für Sie umgeschrieben. Eine aktualisierte Eintragungsbestätigung ist im Online-Portal hinterlegt.
Ausbildungsverhältnisse mit Ausbildungsstart bis 31.07.2024
Ausbildungsverhältnisse (reguläre und verkürzte Ausbildungszeit) mit Ausbildungsstart bis 31.07.2024 müssen nach alter Verordnung eingetragen und ausgebildet werden. Die Prüfungen finden nach den alten Prüfungsstrukturen (Zwischenprüfung/Abschlussprüfung) statt.
Ausbildungsverhältnisse mit Ausbildungsstart ab 01.08.2024 (reguläre Ausbildungszeit – 36 Monate)
Neue Ausbildungsverhältnisse mit Ausbildungsstart ab dem 01.08.2024 müssen nach der neuen Verordnung eingetragen, ausgebildet und beschult werden. Die Prüfungen finden nach der neuen Prüfungsstruktur der Verordnung statt (gestreckte Abschlussprüfung). Die Zwischenprüfung entfällt und wird durch Teil 1 der Abschlussprüfung ersetzt.
Ausbildungsverhältnisse mit Ausbildungsstart ab 01.08.2024 (mit verkürzter Ausbildungszeit)
Das Ausbildungsverhältnis muss in diesem Fall nach der neuen Verordnung eingetragen und ausgebildet werden. Wir geben jedoch an dieser Stelle den Hinweis, sollte der Wunsch bestehen, eine verkürzte Ausbildung innerhalb der neuen Verordnung abzubilden, dass eine vollumfängliche Beschulung nicht gewährleistet werden kann. Bei einer Verkürzung z. B. von einem Jahr, fehlt den Auszubildenden das elementare letzte Ausbildungsjahr mit dem Schwerpunkt des Einsatzgebietes. Zudem stehen den Auszubildenden keine alten Prüfungen zur Vorbereitung zur Verfügung, was das selbstständige Erlernen der Inhalte erschwert.
Alternativ kann das verkürzte Ausbildungsverhältnis nach alter Verordnung eingetragen werden, sofern der Ausbildungsstart bis zum 31.07.2024 datiert ist.
Einsatzgebiete: Spezialisierung in der abschließenden Ausbildungsphase
Die ersten Ausbildungsjahre dienen der Orientierung und dem fundierten Kompetenzerwerb in den verschiedenen betrieblichen Teilbereichen und Abteilungen. Auf diese Kernkompetenzen (siehe oben) aufsetzend erfolgt die bewährte Spezialisierung in einem Einsatzgebiet. Die Dauer des Einsatzgebietes ist idealtypisch mit einem zeitlichen Umfang von ca. sechs Monaten vorgesehen. Nicht selten trägt die Wahl des Einsatzgebietes den während der „Grundausbildung“ festgestellten individuellen Begabungen und Vorlieben der Auszubildenden Rechnung und kann perspektivisch auf eine Verantwortungsübernahme nach Ende der Ausbildung vorbereiten. Zugleich kann das Einsatzgebiet auch ein erster Fingerzeig in Richtung der beruflichen Weiterbildung nach Ende der Erstausbildung sein.
Die Neuordnung strafft die zur Auswahl stehenden Einsatzgebiete wie folgt:
Die Neuordnung strafft die zur Auswahl stehenden Einsatzgebiete wie folgt:
- Vertrieb
- Marketing,
- Beschaffung,
- Logistik,
- Personalwirtschaft,
- Leistungserstellung
- kaufmännische Steuerung und Kontrolle
- (…)
Wichtig: Von der Auflistung abweichende Einsatzgebiete (siehe (…)) können nach wie vor festgelegt werden, wenn in ihnen die notwenigen Kompetenzen gleichwertig vermittelt werden können. Mit Blick auf die derzeit übliche betriebliche Praxis decken die in der Verordnung genannten Einsatzgebiete den benötigten Bedarf bereits gut ab.
Neue Standardberufsbildpositionen
Wie alle modernisierten Ausbildungsordnungen werden auch die Industriekaufleute um neue, verbindliche Mindestanforderungen ergänzt. Diese sind wie nachfolgend aufgeführt während der gesamten Ausbildungszeit integrativ zu vermitteln:
- Organisation des Ausbildungsbetriebes Berufsbildung sowie Arbeits- und Tarifrecht
- Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit
- Umweltschutz und Nachhaltigkeit
- Digitalisierte Arbeitswelt
Über die bereits gesetzten Standardberufsbildpositionen hinaus formuliert der Beruf spezifische Inhalte zu den Themen
- digitale Geschäftsprozesse,
- Kommunikation und Zusammenarbeit,
- projektorientiertes Arbeiten sowie
- internationale Handlungskompetenz.
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.
Ausbildungsvergütung
Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Hinweise zu den Ausbildungsvergütungen finden Sie hier.
Berufskolleg
Der Auszubildende muss vom Betrieb beim Berufskolleg angemeldet werden. Informationen zum Thema Berufskolleg erhalten Sie auf der folgenden Seite.
Informationen zur Prüfung
Die Abschlussprüfung wird als gestreckte Abschlussprüfung (GAP) umgesetzt. Anstelle einer Zwischen- und Abschlussprüfung findet die Abschlussprüfung in zwei zeitlich auseinander liegenden Teilen statt:
- Der erste Teil der Prüfung findet etwa nach der Hälfte der Ausbildungszeit (4. Ausbildungshalbjahr) statt. Das Ergebnis zählt für die Abschlussnote; die bisherige Zwischenprüfung entfällt ersatzlos. Wird die Ausbildungsdauer verkürzt, so soll Teil 1 spätestens drei Monate vor dem Zeitpunkt von Teil 2 stattfinden.
- Der zweite Teil der Abschlussprüfung wird am Ende der Ausbildung durchgeführt. Das Endergebnis wird nach absolvieren der letzten Prüfungsleistung aus Teil 1 und Teil 2 gebildet.
Abschlussprüfung Teil 1
Teil 1 der Abschlussprüfung findet im Prüfungsbereich „Leistungserstellung, Logistik, Beschaffung und Buchhaltung“ statt. Die Prüfungszeit beträgt 90 Minuten. Beginn der Prüfung ist um 11:00 Uhr. Erstmalig wird die Prüfung im Herbst 2025 angeboten.
Prüfungsverfahren:
- ca. 60 Prozent ungebundene Aufgaben
- ca. 40 Prozent gebundene (maschinell auswertbare) Aufgaben
Wichtig: Da das in der Abschlussprüfung Teil 1 erzielte Ergebnis bereits für die Abschlussnote zählt, müssen die Auszubildenden bereits frühzeitig in der ersten Ausbildungshälfte (betrieblich und schulisch) fit gemacht werden. Teil 1 ist zudem nicht separat wiederholbar: die erzielte Note bleibt stehen. Auf das Bestehen der Prüfung ist erst zu schauen, nachdem die letzte Prüfungsleistung aus Teil 2 abgelegt wurde.
Abschlussprüfung Teil 2
Teil 2 der Abschlussprüfung findet in den folgenden Prüfungsbereichen statt:
- „Marketing, Vertrieb, Personalwesen und kaufmännische Steuerung und Kontrolle“ (150 Minuten; ca. 60 Prozent ungebundene Aufgaben; ca. 40 Prozent gebundene (maschinell auswertbare) Aufgaben)
- „Fachaufgabe im Einsatzgebiet“ und
- „Wirtschafts- und Sozialkunde“ (60 Minuten; Gebundene ungebundene Aufgaben (vollständig maschinell auswertbar)).
Die Prüfungszeit beträgt insgesamt 210 Minuten. Die Abschlussprüfung Teil findet im Sommer bzw. Winter statt. Prüfungsbeginn ist um 08:00 Uhr. Erstmalig wird die Abschlussprüfung Teil 2 im Sommer 2026 angeboten.
Prüfungsverfahren:
Fachaufgabe im Einsatzgebiet
Die zu prüfende Person hat zu dem zugrunde gelegten Einsatzgebiet nach § 4 Absatz 4 der Ausbildungsordnung eigenständig im Ausbildungsbetrieb eine Fachaufgabe durchzuführen. Folgende Einsatzgebiete stehen zur Auswahl:
- Vertrieb,
- Marketing,
- Beschaffung,
- Logistik,
- Personalwirtschaft,
- Leistungserstellung oder
- kaufmännische Steuerung und Kontrolle.
Über die Fachaufgabe hat die zu prüfende Person eine drei- bis fünfseitige Dokumentation sowie eine Präsentation zu erstellen und ein sich daran anschließendes fallbezogenes Fachgespräch zu führen. Wiederkehrende Standardaufgaben mit fest strukturierten Abläufen entsprechen nicht den Anforderungen einer komplexen Fachaufgabe. Vor der Durchführung hat die zu prüfende Person dem Prüfungsausschuss einen Antrag zur Genehmigung der Fachaufgabe im Einsatzgebiet vorzulegen. Der Antrag muss eine Kurzbeschreibung der Aufgabenstellung, der Zielsetzung sowie der dabei zu berücksichtigenden Prozesse enthalten. Dies muss im Online-Portal spätestens am ersten Tag von Teil 2 der Abschlussprüfung hochgeladen werden. Die Umsetzung der Fachaufgabe beginnt nach Genehmigung durch den Prüfungsausschuss.
Die Prüfungszeit für die Erstellung der Dokumentation, für die Präsentation und für das fallbezogene Fachgespräch beträgt insgesamt 24 Stunden und 30 Minuten. Für die Erstellung der Dokumentation soll die zu prüfende Person 16 Stunden und für die Erstellung der Präsentation 8 Stunden nicht überschreiten.
Das Fachgespräch findet nach der Präsentation statt. Die Gesamtzeit für Präsentation und Fachgespräch ist auf 30 Minuten begrenzt. Die mögliche Zeit für das Fachgespräch hängt also von der Dauer der Präsentation ab, beträgt aber mindestens 20 Minuten. Das Fachgespräch bezieht sich ausschließlich auf Inhalt und Umfeld der Fachaufgabe im Einsatzgebiet. Damit können allerdings auch relevante Punkte angesprochen werden, die vom Prüfungsteilnehmer/von der Prüfungsteilnehmerin nicht erwähnt oder dokumentiert wurden, aber für die Durchführung und Hintergründe eine Bedeutung haben.
Das Ergebnis oder Produkt einer Fachaufgabe im Einsatzgebiet hat keinen maßgeblichen Einfluss auf die Beurteilung durch den Prüfungsausschuss. Im Vordergrund steht die Fähigkeit, einen komplexen Ablauf zu steuern und dies mit nachvollziehbaren Analysen und Entscheidungen zu belegen. Vor diesem Hintergrund werden Abweichungen und Anpassungen nicht negativ bewertet, wenn sie inhaltlich gut begründet sind und nach wie vor zu der Auftragsbearbeitung passen.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich “Fachaufgabe im Einsatzbereich” sind die Bewertungen wie folgt zu gewichten:
Die Prüfungszeit für die Erstellung der Dokumentation, für die Präsentation und für das fallbezogene Fachgespräch beträgt insgesamt 24 Stunden und 30 Minuten. Für die Erstellung der Dokumentation soll die zu prüfende Person 16 Stunden und für die Erstellung der Präsentation 8 Stunden nicht überschreiten.
Das Fachgespräch findet nach der Präsentation statt. Die Gesamtzeit für Präsentation und Fachgespräch ist auf 30 Minuten begrenzt. Die mögliche Zeit für das Fachgespräch hängt also von der Dauer der Präsentation ab, beträgt aber mindestens 20 Minuten. Das Fachgespräch bezieht sich ausschließlich auf Inhalt und Umfeld der Fachaufgabe im Einsatzgebiet. Damit können allerdings auch relevante Punkte angesprochen werden, die vom Prüfungsteilnehmer/von der Prüfungsteilnehmerin nicht erwähnt oder dokumentiert wurden, aber für die Durchführung und Hintergründe eine Bedeutung haben.
Das Ergebnis oder Produkt einer Fachaufgabe im Einsatzgebiet hat keinen maßgeblichen Einfluss auf die Beurteilung durch den Prüfungsausschuss. Im Vordergrund steht die Fähigkeit, einen komplexen Ablauf zu steuern und dies mit nachvollziehbaren Analysen und Entscheidungen zu belegen. Vor diesem Hintergrund werden Abweichungen und Anpassungen nicht negativ bewertet, wenn sie inhaltlich gut begründet sind und nach wie vor zu der Auftragsbearbeitung passen.
Bei der Ermittlung des Ergebnisses für den Prüfungsbereich “Fachaufgabe im Einsatzbereich” sind die Bewertungen wie folgt zu gewichten:
- die Bewertung für die Dokumentation mit 10 Prozent,
- die Bewertung für die Präsentation mit 20 Prozent und
- die Bewertung für das fallbezogene Fachgespräch mit 70 Prozent.
Die Bewertungen der einzelnen Prüfungsbereiche sind wie folgt zu gewichten:
Prüfungsbereich | Dauer | Prüfungsinstrument | Gewichtung | |
---|---|---|---|---|
Teil 1 | „Leistungserstellung, Logistik, Beschaffung und Buchhaltung“ | 90 | Schriftliche Prüfung | 25 % |
Teil 2
|
Marketing, Vertrieb, Personalwesen und kaufmännische Steuerung und Kontrolle | 150 | Schriftliche Prüfung | 35 % |
Wirtschafts- und Sozialkunde | 60 | Schriftliche Prüfung | 10 % | |
Fachaufgabe im Einsatzgebiet | 30 | Dokumentation, Präsentation, Fachgespräch | 30 % |
Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Prüfungsleistungen – auch unter Berücksichtigung einer mündlichen Ergänzungsprüfung nach § 15 - wie folgt bewertet worden sind:
- im Gesamtergebnis von Teil 1 und Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
- im Ergebnis von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“,
- in mindestens zwei Prüfungsbereichen von Teil 2 mit mindestens „ausreichend“ und
- in keinem Prüfungsbereich von Teil 2 mit „ungenügend“
Gebühren
Fortbildungsmöglichkeiten
Nach Abschluss der Ausbildung gibt es vielfältige Aufstiegsmöglichkeiten mit einer IHK-Fortbildung. Dazu gehören beispielsweise folgende Fortbildungsprüfungen:
- Ausbildung der Ausbilder, Gepr. Betriebswirt/-in, Gepr. Bilanzbuchhalter/-in, Gepr. Fachwirt/-in für Büro- und Projektorganisation, Gepr. Fachwirt/-in für Einkauf, , Gepr. Fachwirt/-in im E-Commerce, Gepr. Industriefachwirt/-in, Gepr. Personalfachkaufmann/-frau, Gepr. Wirtschaftsfachwirt/-in.
Hier finden Sie weitere Informationen zu den Fortbildungsmöglichkeiten.
Downloads
- Verordnung inklusive Ausbildungsrahmenplan (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 400 KB)
- Beispiel für einen betrieblichen Ausbildungsplan
- Basisinformationen zur Neuordnung (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 203 KB)
- Rahmenlehrplan (Berufsschule)
Umsetzungshilfe
Die Umsetzungshilfe erläutert die modernisierte Ausbildungsordnung, die Ausbildungsinhalte und die Prüfungsstruktur mit „Gestreckter Abschlussprüfung“. Praxisbeispiele für die Vermittlung von Ausbildungsinhalten im Betrieb und Lernsituationen für die Berufsschule sowie Checklisten und Muster unterstützen das Ausbildungspersonal.