Einreise und Aufenthalt
Aufenthaltstitel
Aufenthaltstitel
Der Aufenthaltstitel ist die Berechtigung, die Personen aus dem Ausland für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland benötigen. Das Aufenthaltsgesetz sieht folgende Aufenthaltstitel vor:
- Visum
- Aufenthaltserlaubnis: Die Aufenthaltserlaubnis ist befristet und wird zu einem bestimmten Zweck wie der Erwerbstätigkeit, Ausbildung und Familiennachzug erteilt oder auch aus humanitären, völkerrechtlichen oder politischen Gründen.
- Blaue Karte EU: ist eine Aufenthaltserlaubnis für Akademikerinnen und Akademiker von außerhalb der EU, die in einem EU-Mitgliedsstaat eine Arbeit aufnehmen. Voraussetzungen für die Blaue Karte EU sind ein akademischer Hochschulabschluss und ein Arbeitsvertrag mit einem bestimmten Mindestbruttogehalt.
- Niederlassungserlaubnis: Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet und beinhaltet das Recht zur Erwerbstätigkeit.
- Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU
(Quelle: BMI und Make it in Germany)
Aufenthaltszweck
Ein Aufenthaltstitel kann grundsätzlich nur zu einem bestimmten Zweck erteilt werden. Das Aufenthaltsgesetz sieht folgende Aufenthaltszwecke vor:
- Ausbildung (§§ 16-17 AufenthG)
- Erwerbstätigkeit (§§ 18 ff. AufenthG)
- völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe (§§ 22-26, 104a, 104b AufenthG)
- Familiennachzug (§§ 27-36 AufenthG)
- besondere Aufenthaltsrechte (§§ 37-38a AufenthG)
Die Erteilung ist jeweils an eigene Voraussetzungen gebunden.
Zuständigkeit und Ausländerbehörde im Nordschwarzwald
Das Visum wird durch die Auslandsvertretungen des Auswärtigen Amts erteilt; alle anderen Aufenthaltstitel werden durch die örtlich zuständige Ausländerbehörde erteilt. Die Ausländerbehörden sind damit auch erste Ansprechstelle für alle Fragen zu einem konkreten Einzelfall.
Ausländerbehörde
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Örtliche Zuständigkeit
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Adresse
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Stadtkreis Pforzheim und Enzkreis |
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Stadtkreis Pforzheim
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Östliche Karl-Friedrich-Straße 2
75175 Pforzheim |
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Landratsamt Enzkreis |
Alle Gemeinden des Enzkreises außer Mühlacker und Ötisheim
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Zähringerallee 3
75177 Pforzheim |
Stadt Mühlacker und Ötisheim
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Kelterplatz 7 75417 Mühlacker |
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Landkreis Calw |
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Nur Stadt Calw
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Marktplatz 9
75365 Calw |
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Stadt Nagold, Stadt Haiterbach, Gemeinde Ebhausen, Gemeinde Rohrdorf
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Marktstr. 27-29 72202 Nagold |
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alle anderen Gemeinden des Landkreises Calw
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Vogteistraße 42-46
75365 Calw |
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Landkreis Freudenstadt |
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Seewald, Bad Rippoldsau-Schapbach, Kernstadt Freudenstadt mit Teilorten: Christophstal, Zwieselberg, Wittlensweiler, Lauterbad, Dietersweiler, Grüntal, Frutenhof, Musbach, Kniebis, Igelsberg
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Wittlensweilerstraße 3 72250 Freudenstadt
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Landratsamt Freudenstadt |
Alpirsbach, Baiersbronn, Dornstetten, Glatten, Grömbach, Loßburg, Pfalzgrafenweiler, Schopfloch, Waldachtal, Wörnersberg
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Herrenfelder Str. 14 72250 Freudenstadt
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Gemeinde Empfingen mit Wiesenstetten und Dommelsberg, Gemeinde Eutingen mit Göttelfingen, Rohrdorf, Weitingen, Ahldorf, Altheim, Betra, Bildechingen, Bittelbronn, Dettensee, Dettingen, Dettlingen, Dießen, Grünmettstetten, Ihlingen, Isenburg, Mühlen, Mühringen, Nordstetten, Rexingen, Talheim
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Marktplatz 12 72160 Horb am Neckar
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Video: Mein Recht zu bleiben
Das Video erklärt die verschiedene Möglichkeiten gibt in Deutschland zu bleiben. Sie können zum Beispiel einen Aufenthaltstitel erhalten um zu arbeiten, zu studieren, um Deutsch zu lernen, eine Schule zu besuchen oder um mit einem Ehepartner oder Kindern zusammen zu leben.
Weitere Informationen
- zum Fachkräfteeinwanderungsgesetz
- zum Beschleunigten Fachkräfteverfahren und den zuständigen Ausländerbehörden
- zum Thema Aufenthaltstitel und Qualifikation.
- des Bundesamts für Migration und Flüchtlinge.