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Wir setzen ein Zeichen für Weltoffenheit: 27-%-Logo zeigt hohen Anteil von Erwerbstätigen mit Migrationshintergrund. Lesen Sie mehr dazu.
Der Aufenthaltstitel ist die Berechtigung, die Personen aus dem Ausland für die Einreise und den Aufenthalt in Deutschland benötigen. Das Aufenthaltsgesetz sieht folgende Aufenthaltstitel vor:
Visum
Aufenthaltserlaubnis: Die Aufenthaltserlaubnis ist befristet und wird zu einem bestimmten Zweck wie der Erwerbstätigkeit, Ausbildung und Familiennachzug erteilt oder auch aus humanitären, völkerrechtlichen oder politischen Gründen.
Blaue Karte EU: ist eine Aufenthaltserlaubnis für Akademikerinnen und Akademiker von außerhalb der EU, die in einem EU-Mitgliedsstaat eine Arbeit aufnehmen. Voraussetzungen für die Blaue Karte EU sind ein akademischer Hochschulabschluss und ein Arbeitsvertrag mit einem bestimmten Mindestbruttogehalt.
Niederlassungserlaubnis: Die Niederlassungserlaubnis ist unbefristet und beinhaltet das Recht zur Erwerbstätigkeit.
Ein Aufenthaltstitel kann grundsätzlich nur zu einem bestimmten Zweck erteilt werden. Das Aufenthaltsgesetz sieht folgende Aufenthaltszwecke vor:
Ausbildung (§§ 16-17 AufenthG)
Erwerbstätigkeit (§§ 18 ff. AufenthG)
völkerrechtliche, humanitäre oder politische Gründe (§§ 22-26, 104a, 104b AufenthG)
Familiennachzug (§§ 27-36 AufenthG)
besondere Aufenthaltsrechte (§§ 37-38a AufenthG)
Die Erteilung ist jeweils an eigene Voraussetzungen gebunden.
Zuständigkeit und Ausländerbehörde im Nordschwarzwald
Das Visum wird durch die Auslandsvertretungen des Auswärtigen Amts erteilt; alle anderen Aufenthaltstitel werden durch die örtlich zuständige Ausländerbehörde erteilt. Die Ausländerbehörden sind damit auch erste Ansprechstelle für alle Fragen zu einem konkreten Einzelfall.
Das Video erklärt die verschiedene Möglichkeiten gibt in Deutschland zu bleiben. Sie können zum Beispiel einen Aufenthaltstitel erhalten um zu arbeiten, zu studieren, um Deutsch zu lernen, eine Schule zu besuchen oder um mit einem Ehepartner oder Kindern zusammen zu leben.