Entwicklung in NRW

Landesentwicklungsplan

Aufgabe des Landesentwicklungsplanes (LEP) ist die Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Landesgebietes. Dabei sind unterschiedliche Anforderungen an den Raum aufeinander abzustimmen und auftretende Konflikte auszugleichen. Der Landesentwicklungsplan legt die mittel- und langfristig strategischen Ziele zur räumlichen Entwicklung des Landes fest. Beispielsweise erfolgen Festlegungen des Siedlungsraumes und der Grund-, Mittel- und Oberzentren. Seine textlichen und zeichnerischen Festlegungen sind in den nachgeordneten Planungsebenen zu berücksichtigen.
Den Textband zum Landesentwicklungsplan können Sie über diesen link einsehen. Die Gesamtkarte finden Sie hier.

2. LEP-Änderung
Die NRW Landesregierung hat im Juni 2023 die zweite Änderung des Landesentwicklungsplanes eingeleitet, mit der der Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigt werden soll. Wesentliches Ziel der Änderung ist die Schaffung zusätzlicher Standorte für Windenergieanlagen und Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Die konkreten Inhalte der vorgesehenen Änderungen sind über diesen Link einsehbar.
Vor dem Hintergrund der Energieversorgungssicherheit ist die LEP-Änderung aus Sicht der IHK zu begrüßen. Gleichzeitig ist aber dafür Sorge zu tragen, dass die zusätzliche Inanspruchnahme von Flächen für den Ausbau der erneuerbaren Energien nicht zu einer Einschränkung von Potentialflächen für Gewerbe- und Industriegebiete führt. Entsprechend werden sich die IHKs in NRW in einer gemeinsamen Stellungnahme zur LEP-Änderung äußern.
Das Änderungsverfahren soll im Frühjahr 2024 abgeschlossen sein. Zeitgleich sollen auch die Regionalpläne für den Regierungsbezirk Düsseldorf und den Regionalverband Ruhr geändert sein.