Entwicklung in der Region

Regionalplan

Der Regionalplan wird als Instrument der Regionalplanung aus dem übergeordneten Landesentwicklungsplan entwickelt. Er stellt die Grundlage für die kommunale Bauleitplanung (Flächennutzungspläne) dar. Der Regionalplan legt die regionalen Ziele der Raumordnung und Landesplanung für alle raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen fest. Zudem konkretisiert er die Entwicklungsvorstellungen zusammenhängender Lebens- und Wirtschaftsgebiete und legt über kommunale Grenzen hinweg die Richtung für die zukünftigen Entwicklungsmöglichkeiten des Gebietes fest. Die Darstellungen sind deutlich differenzierter als im Landesentwicklungsplan.
Der Regionalplan ist kein unmittelbares Planungsinstrument gegenüber den betroffenen Grundstückseigentümern. Erst durch die Konkretisierung in der kommunalen Bauleitplanung oder im Rahmen von bestimmten Genehmigungsverfahren entfaltet er eine Rechtswirkung gegenüber Dritten, so dass auch Unternehmen betroffen sein können.
Im Bezirk der Niederrheinischen Industrie- und Handelskammer sind zwei Regionalplanungsbehörden zuständig: die Bezirksregierung Düsseldorf für das Kreisgebiet Kleve und der Regionalverband Ruhr (RVR) für das Kreisgebiet Wesel und die Stadt Duisburg. Beide Planungsbehörden betreiben für ihr Gebiet eine eigene Regionalplanung und erstellen entsprechende Regionalpläne.

Sachlicher Teilplan regionale Kooperationsstandorte
Wegen der anhaltend hohen Nachfrage nach größeren zusammenhängenden Gewerbeflächen hat der RVR einen sachlichen Teilplan für regionale Kooperationsstandorte beschlossen. Dieser sieht an sieben Standorten im Kreis Wesel gewerblich/industriell nutzbare Flächen vor, auf denen sich Unternehmen mit einer Mindestgröße von 5 ha ansiedeln können.

Wirtschaft benötigt Bauland
Eine wesentliche Aufgabe der Regionalplanung ist die Bereitstellung und Zuteilung ausreichender Siedlungsflächen. In den letzten Jahren hat sich die Situation verschärft, dass der Wirtschaft zunehmend die Flächen für Produktion, Gewerbe und Dienstleistungen ausgehen und die Unternehmen hierdurch in ihren Entwicklungsmöglichkeiten gebremst werden. Ein ausreichendes Flächenangebot ist jedoch einer der wichtigsten Standortfaktoren für die Region und Voraussetzung für Erweiterungen und Neugründungen von Unternehmen.
Gründe hierfür sind Restriktionen z.B. durch naturschutzrechtlich bedeutsame Flächen, aber auch fehlender Platz, zugeteilte Gewerbeflächenkontingente noch im Stadtgebiet verplanen zu können. Dabei wird häufig verkannt, dass von den vorhandenen Siedlungs- und Verkehrsflächen in Nordrhein-Westfalen den Betrieben nur aktuell 3 Prozent für Gewerbe und Industrie zur Verfügung stehen.
Der Reaktivierung von Brachflächen kommt daher eine besondere Bedeutung zu, allerdings sind die Aufwendungen für die Aufbereitung von Flächen oftmals so hoch, dass eine wirtschaftlich tragfähige Umsetzung scheitert.
Es gilt daher, innovative Lösungen zu finden, wie der Flächenknappheit zukünftig begegnet werden kann. Die IHKs haben gemeinsam mit dem DIHK ein Acht-Punkte-Papier mit konkreten Lösungsansätzen entwickelt. Ein Schlüssel zur Lösung des Problems liegt in der stärkeren Kooperation von Stadt und Umland. Städte, Gemeinden und Kreise sind gefordert, Gewerbeflächen verstärkt über kommunale Grenzen hinweg auszuweisen und so ihre Flächenreserven optimal zu nutzen. Ferner wird es notwendig sein, auf den begrenzten Flächen Produktionseinheiten vertikal zu realisieren, anstatt – wie bisher – in die Fläche zu gehen. Sinnvoll ist es auch, über ein intelligentes Flächenmonitoring frühzeitig den Bedarf zu ermitteln und räumlich zu verorten.