Entwicklung in NRW
Landesentwicklungsplan
Aufgabe des Landesentwicklungsplanes (LEP) ist die Entwicklung, Ordnung und Sicherung des Landesgebietes. Dabei sind unterschiedliche Anforderungen an den Raum aufeinander abzustimmen und auftretende Konflikte auszugleichen. Der Landesentwicklungsplan legt die mittel- und langfristig strategischen Ziele zur räumlichen Entwicklung des Landes fest. Beispielsweise erfolgen Festlegungen des Siedlungsraumes und der Grund-, Mittel- und Oberzentren. Seine textlichen und zeichnerischen Festlegungen sind in den nachgeordneten Planungsebenen zu berücksichtigen.
© Ministerium für Wirtschaft, Innovation, Digitalisierung und Energieb des Landes NRW
Den Textband zum Landesentwicklungsplan können Sie über diesen link einsehen. Die Gesamtkarte finden Sie hier.
2. LEP-Änderung
Die NRW Landesregierung hat im Juni 2023 die zweite Änderung des Landesentwicklungsplanes eingeleitet, mit der der Ausbau erneuerbarer Energien beschleunigt werden soll. Wesentliches Ziel der Änderung ist die Schaffung zusätzlicher Standorte für Windenergieanlagen und Photovoltaik-Freiflächenanlagen. Die konkreten Inhalte der vorgesehenen Änderungen sind über diesen Link einsehbar.
Vor dem Hintergrund der Energieversorgungssicherheit ist die LEP-Änderung aus Sicht der IHK zu begrüßen. Gleichzeitig ist aber dafür Sorge zu tragen, dass die zusätzliche Inanspruchnahme von Flächen für den Ausbau der erneuerbaren Energien nicht zu einer Einschränkung von Potenzialflächen für Gewerbe- und Industriegebiete führt.
Das Änderungsverfahren wurde im Frühjahr 2024 abgeschlossen. Auf dieser Grundlage werden derzeit auch die Regionalpläne für den Regierungsbezirk Düsseldorf und den Regionalverband Ruhr geändert.
Eckpunkte einer 3. LEP-Änderung
Im Juni 2023 hat die Landesregierung Eckpunkte einer 3. Änderung des Landesentwicklungsplanes benannt, die im Jahr 2024 formal ins Verfahren gehen soll. Wesentliche Eckpunkte sind u.a. die Aufnahme eines 5 ha-Grundsatzes zum Siedlungsflächenverbrauch, die Prüfung von Flex-Modellen zur Flächenbedarfsdeckung, ein Planzeichen “Landwirtschaftliche Kernräume” und die Aufnahme eines Grundsatzes zur Wasserstoffinfrastruktur.
Die IHKs in NRW haben sich zu den Eckpunkten in einer gemeinsamen Stellungnahme geäußert. Diese ist über diesen Link (nicht barrierefrei, PDF-Datei · 326 KB) einsehbar.