Was ist der Landesentwicklungsplan?

Der Landesentwicklungsplan (LEP) legt die räumliche Entwicklung in NRW fest. Beispielsweise erfolgen Festlegungen zum Siedlungsraum und zur Verkehrsinfrastruktur. Der LEP besteht aus textlichen und zeichnerischen Festlegungen, die in den nachgeordneten Planungsebenen zu berücksichtigen sind.

Landesentwicklungsplan (LEP) - Stand: 03. Juli 2024

Den Textband zum Landesentwicklungsplan können Sie über diesen Link einsehen. Die Gesamtkarte finden Sie hier.

3. Änderung des LEP - nachhaltige Flächenentwicklung

Im März 2025 hat die Landesregierung den Entwurf einer 3. Änderung des Landesentwicklungsplanes beschlossen. Wesentliche Eckpunkte sind u.a. die Aufnahme eines 5 ha-Grundsatzes zum Siedlungsflächenverbrauch, die Prüfung von Flex-Modellen zur Flächenbedarfsdeckung, die Festlegung landwirtschaftlicher Kernräume und die Aufnahme eines Zieles für einen Degressionspfad bei der Rohstoffgewinnung. Die Planunterlagen sind unter diesem Link einsehbar.
Das öffentliche Beteiligungsverfahren endete am 30. Juni 2025. Die Industrie- und Handelskammern in NRW haben zum Entwurf eine koordinierte Stellungnahme abgegeben: Stellungnahme IHK NRW 3. LEP-Änderung