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Die IHK bietet Beratung bei Standortüberlegungen und Fragen zum Planungsrecht.
Der Landesentwicklungsplan ist ein Instrument der Landesplanung. In ihm werden die Ziele und Grundsätze der Raumordnung für die Gesamtentwicklung des Landes festgelegt.
Der Regionalplan (früher: Gebietsentwicklungsplan) ist das Bindeglied zwischen der großräumigen Raumordnung und Landesplanung einerseits und der lokalen Bauleitplanung andererseits.
Der Flächennutzungsplan ist ein Instrument der gemeindlichen Bauleitplanung. Er dient als Grundmuster für Bebauungspläne und gibt in grober Form die Grundzüge der städtebaulichen Planung für etwa 15 Jahre vor.
Durch den Bebauungsplan wird die bauliche Nutzung der Grundstücke in einem Baugebiet verbindlich festgelegt. Ein Bebauungsplan besteht aus der zeichnerischen Darstellung, den textlichen Festsetzungen sowie einer Begründung.
Best-practice-Beispiele zeigen, was getan werden kann, damit Gewerbegebiete fit für die Zukunft sind.
Die IHK wirkt bei der Aufstellung von Einzelhandels- und Zentrenkonzepten mit.