Anerkennung ausländischer Abschlüsse
Berufliche Kompetenzen von ausländischen Mitbürgerinnen und Mitbürgern zu reaktivieren und sichtbar machen, das ist die Aufgabe der Anerkennungsberatung der IHK. Diese richtet sich an Personen aus Drittstaaten, die in ihrem Heimatland einen staatlich anerkannten Abschluss erlangt haben. Auch Personen, die ihren Berufsabschluss nicht vollständig nachweisen können (z.B. aus Fluchtgründen), sind herzlich willkommen.