Fach- und Sachkundeprüfung Personenbeförderung Taxi- und Mietwagen

Angehende Unternehmer:innen im Straßenpersonenverkehr benötigen dazu eine Genehmigung/Erlaubnis der zuständigen Verkehrsbehörde.
Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung/Erlaubnis ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes die fachliche Eignung des angehenden Unternehmers.
Zur Erlangung der fachlichen Eignung führt die IHK auf der Grundlage der jeweiligen Berufszugangs-Verordnung Fachkundeprüfungen durch, die im Regelfall einmal pro Quartal stattfinden.

Genehmigungspflicht im gewerblichen Straßenpersonenverkehr

Taxi- und Mietwagen
Angehende Unternehmer:innen im gewerblichen Verkehr mit Taxen oder Mietwagen benötigen dazu eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde.
Für welche Verkehre welche Genehmigungen erforderlich sind und welche Verkehre nicht dem Personenbeförderungsgesetz und damit der Genehmigungspflicht unterliegen, entnehmen Sie bitte der Anlage 1 (weitere Informationen)
Für die Erteilung einer Genehmigung für den Taxen- und Mietwagenverkehr ist der Kreis Lippe zuständig:
Kreis Lippe, Fachgebiet Straßenverkehr
Ansprechpartnerin:
Frau Kuhlmann, Tel. 05231 62-2590

Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung

Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit der angehenden Unternehmer:innen und ggf. der für die Führung der Geschäfte bestellten Person sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes, dass ange-hende Unternehmer:innen oder die für die Führung der Geschäfte bestellte Person fach-lich geeignet zur Führung eines Unternehmens des Taxen- und Mietwagenverkehrs ge-eignet ist.
Finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens
Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit ist es u.a. erforderlich, dass das Eigen-kapital zuzüglich der Reserven des Unternehmens nicht weniger als 2.250 € für das erste Fahrzeug oder nicht weniger als 1.250 € für jedes weitere Fahrzeug beträgt.
Persönliche Zuverlässigkeit
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit der angehenden Unternehmer:innen und der ggf. zur Führung der Geschäfte bestellten Person sind der Genehmigungsbehörde verschiedene Dokumente vorzulegen (u.a. polizeiliches Führungszeugnis, Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und der Krankenkasse, Auszug aus Gewerbezentralregister).
Nähere Einzelheiten zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes und der Zuverlässigkeit des Antragstellers erfahren bei der Verkehrsbehörde.

Fachliche Eignung

Befreiung vom Nachweis der fachlichen Eignung
  • Die fachliche Eignung brauchen nicht nachzuweisen (Ausnahmen):
  • Unternehmer:innen, die die erneute Erteilung einer auslaufenden Genehmigung beantragen,
  • Unternehmer:innen, die die Erteilung einer weiteren gleichartigen Genehmigung beantragen,
  • Unternehmer:innen mit einer Genehmigung für den Straßenpersonenverkehr, ausgenommen den Verkehr mit Taxen oder Mietwagen (z. B. Omnibusverkehre), die eine Genehmigung für eine andere Verkehrsart oder Verkehrsform des Straßenpersonen- verkehrs beantragen,
  • Unternehmer:innen mit einer Genehmigung für den Verkehr mit Taxen, die eine Genehmigung für den Verkehr mit Mietwagen beantragen,
  • Unternehmer:innen mit einer Genehmigung für den Verkehr mit Mietwagen, die einer Genehmigung für den Verkehr mit Taxen beantragen.

Nachweis der fachlichen Eignung

Sie haben folgende Möglichkeiten, die fachliche Eignung nachzuweisen:
  • Bescheinigung über mindestens 3-jährige leitende Tätigkeit in Unternehmen, die Taxi-/Mietwagenverkehr betreiben. Das Ende dieser Tätigkeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Der Nachweis kann bei der IHK beantragt werden.
  • Kaufmann/-frau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr
  • Verkehrsfachwirt/in
  • Diplom-Betriebswirt/in (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außen- handels- und Verkehrsakademie in Bremen
  • Diplom-Betriebswirt/in (Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und
  • Logistik, FH Heilbronn)
  • Diplom-Verkehrswirtschaftler/in (TU Dresden)
  • Bachelor of Arts, Studiengang Verkehrsbetriebswirtschaft und Logistik, Vertiefungsrichtung Personenverkehr der Hochschule Heilbronn
  • Andere Abschlussprüfungen, die gemäß § 6 Abs. 2 der Berufszugangsverordnung für den Straßenpersonenverkehr anerkannt worden sind.

Nachweis der fachlichen Eignung durch eine Fachkundeprüfung

Eine Fachkundeprüfung vor der örtlich zuständigen Industrie- und Handelskammer. Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Bezirk der Prüfling seinen Wohnsitz hat. Die IHK Lippe zu Detmold ist zuständig für den Kreis Lippe.
Prüfungssachgebiete und Ablauf der Prüfung
In welchen Themengebieten werden Sie geprüft?
  1. Recht
    1. Personenbeförderungsrecht
    2. Straßenverkehrsrecht
    3. Arbeitsrecht
    4. Sozialversicherungsrecht
    5. Grundzüge des Personenbeförderungsvertragsrechts
    6. Grundzüge des Steuerrechts
  1. Kaufmännische und finanzielle Führung des Betriebs
    1. Zahlungsverkehr
    2. Beförderungsentgelte und -bedingungen
    3. Ermittlung der Finanz- und Rentabilitätslage
    4. Buchführung
    5. Versicherungswesen

  1. Technischer Betrieb und Technische Normen
  1. Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung sowie Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge
  1. Grenzüberschreitender Straßenpersonenverkehr
    1. Berufsbezogenes Personenbeförderungsrecht, das im Verkehr mit benachbarten Staaten gilt,
    2. Pass- und zollrechtliche Vorschriften, die für den internationalen Taxen- und Mietwagenverkehr wichtig sind,
    3. Beförderungsdokumente

Wie ist der Ablauf der Prüfung?

Die schriftliche Prüfung besteht aus zwei Teilen und zwar
  • schriftliche Fragen, die entweder multiple-choice-Fragen mit vier Ant- worten zur Auswahl oder Fragen mit direkter Antwort oder eine Kombination der beiden Systeme umfassen
  • schriftlichen Übungen
Die Dauer der schriftlichen Prüfungsteile beträgt jeweils eine Stunde (insgesamt 120 Minuten)
Grundlage der Bewertung der Prüfungsleistung sind die im schriftlichen und ggf. mündlichen Prüfungsteil erzielten Ergebnisse, die in Punkten ausgedrückt werden. Die Gesamtpunktzahl teilt sich wie folgt auf die Prüfungsteile auf:
  • schriftlicher Fragenkatalog (40 %)
  • schriftliche Übungen/Fallstudien (35%)
  • mündliche Prüfung (25 %)
Werden in den einzelnen schriftlichen Teilen mindestens 50 % der jeweils erreichbaren Punkte und zusätzlich insgesamt 60 % der Gesamtbewertung erreicht, so ist die Gesamtprüfung (ohne mündliche Prüfung) bestanden.
Ist eine mündliche Prüfung erforderlich, so müssen in diesem Prüfungsteil mindestens 50 % der erreichbaren Punkte und insgesamt 60 % der Gesamtbewertung erzielt werden, um die Prüfung zu bestehen.

Anmeldung zur Prüfung

Prüfungen finden im Regelfall vierteljährlich statt. Die Prüfungstermine finden Sie auf unserer Homepage IHK . Hier können Sie sich anmelden:

Die Prüfungsgebühr beträgt 238 . Sie wird mit dem Einladungsschreiben in Rechnung gestellt und ist vor Beginn der Prüfung zu entrichten.

Zuständig für die Prüfung ist grundsätzlich die Industrie- und Handelskammer, in deren Bezirk der Prüfling seinen Wohnsitz hat. Prüflinge, die außerhalb unseres Kammerbezirks wohnen, können zur Prüfung nur eingeladen werden, wenn der Anmeldung eine Freistellungsbescheinigung der zuständigen Kammer beigefügt ist.

Prüfungsvorbereitung
Für die Vorbereitung gibt es keine Vorgaben. Sie kann im Selbststudium bzw. auf Lernplattformen oder durch einen Vorbereitungskurs (Präsenzform oder Online) erfolgen. Im Internet sind entsprechende Angebote zu finden. Im Weiterbildungs-Informations-System des Deutschen Industrie- und Handelskammertages sind bundesweite Angebote zur Vorbereitung auf die Prüfung veröffentlicht.

Weitere Informationen:
Anlage 1 I Freigestellte Verkehre nach PBefG

Das Bild zeigt Taxen, die hintereinander stehen.