FAQs Personenbeförderungsrecht

Taxi- und Mietwagen-Unternehmer

Ist der gewerbliche Betrieb eines Taxi- oder Mietwagenunternehmens erlaubnispflichtig?
Ja, sowohl für Taxis als auch für Mietwagenunternehmen gilt eine Erlaubnispflicht.

Was ist der Unterschied zwischen Taxis und Mietwagen?
Der Betrieb eines Taxis unterliegt speziellen Ausübungspflichten, wie der Tarifpflicht, Beförderungspflicht und Betriebspflicht. Die Beförderungsbereitschaft kann im öffentlichen Straßenraum (sog. "Abwinken") und an besonders gekennzeichneten Warteplätzen (Taxihalteplätzen) angeboten werden. Das Fahrzeug unterliegt bestimmten Ausrüstungs- und Kennzeichnungspflichten gemäß der BOKraft.
Der Mietwagenbetrieb ist diesen Pflichten und sonstigen Einsatzvorgaben nicht unterworfen. Er darf allerdings nur vom jeweiligen Betriebssitz aus eingesetzt werden und darf nicht im öffentlichen Straßenraum bzw. an öffentlich gekennzeichneten Plätzen bereitgehalten werden. Der Mietwagen muss nach jeder Fahrt an den Betriebssitz zurückkehren, es sei denn, es liegen mehrere Aufträge vor, die nacheinander abgearbeitet werden können.
Welche Voraussetzungen sind zu erfüllen, wenn man die Erlaubnis erhalten möchte?
Sowohl der angehende Taxi- als auch der Mietwagenunternehmer muss seine Zuverlässigkeit, seine finanzielle Leistungsfähigkeit und seine fachliche Eignung nachweisen.

Welche Behörde ist zuständig für die Belange der Taxi- bzw. Mietwagenunternehmer?
Die zuständige Behörde ist der Kreis Lippe. Taxigenehmigung, Mietwagengenehmigung - Kreis Lippe (kreis-lippe.de)

Wie kann die Fachkunde nachgewiesen werden?
Die fachliche Eignung wird durch das Bestehen einer Prüfung bei der Industrie- und Handelskammer, in deren Zuständigkeitsbereich der Wohnsitz des Prüfungsteilnehmers liegt, nachgewiesen.
Alternativ kann die fachliche Eignung durch eine mindestens dreijährige leitende Tätigkeit nachgewiesen werden. Hierzu wird ein Antragsverfahren in Gang gesetzt, an dessen Ende die für das Unternehmen zuständige IHK eine Bescheinigung ausstellen kann, wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind. Weitere Hinweise enthält das Merkblatt "Taxi- und Mietwagengewerbe".


Taxi- und Mietwagen-Fahrer

Welche besondere Qualifikation benötigt ein Fahrer, der Personen mit Taxis- oder Mietwagen befördert?
Nach §48 Fahrerlaubnisverordnung ist eine besondere Erlaubnis zur Fahrgastbeförderung erforderlich. Diese Erlaubnis ist beim Kreis Lippe zu beantragen Führerschein zur Fahrgastbeförderung - Kreis Lippe (kreis-lippe.de)

Welches sind die Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung?
Die Voraussetzungen im Einzelnen sind im §48 Fahrerlaubnisverordnung vorgegeben. Unter anderem muss das 21. Lebensjahr vollendet sein und geistige und körperliche Eignung sowie eine Fachkunde nachgewiesen werden.