Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen

Die Ausbildung wird in einer von zwei Fachrichtungen absolviert. Die Fachrichtungen beschreiben den jeweiligen Schwerpunkt der Tätigkeit. In der Fachrichtung „Finanzberatung“ betreuen sie die Kunden im Außendienst, beraten sie über Strategien zum Vermögensaufbau und erstellen im Innendienst individuelle Finanzkonzepte. In der Fachrichtung „Versicherung“ beraten sie im Außendienst Kunden über neue Versicherungsprodukte, nehmen Vertragsänderungen vor und betreuen Kunden. Im Innendienst sind sie bei der Bearbeitung von Schadensfällen beteiligt und kalkulieren Versicherungsprämien. Arbeitgeber sind vor allem Finanzdienstleister, Versicherungsunternehmen sowie Kreditinstitute.
Die Ausbildungsdauer beträgt gemäß Ausbildungsordnung drei Jahre.

Ausbildungsvergütung

Die Ausbildungsvergütung richtet sich nach dem Wirtschaftszweig des Ausbildungsbetriebes. Hinweise zu den Ausbildungsvergütungen finden Sie hier.

Berufskolleg

Der Auszubildende muss vom Betrieb beim Berufskolleg angemeldet werden.

Zwischen- und Abschlussprüfung

In den Zwischen- und Abschlussprüfungen im Ausbildungsberuf Kaufmann/-frau für Versicherungen und Finanzen ist das Bedingungswerk PROXIMUS ein notwendiges Hilfsmittel. Das neue Bedingungswerk PROXIMUS 4 ist am 1. Juli 2018 erschienen. Folgende Zeitschiene ist für den Übergang von PROXIMUS 3 auf PROXIMUS 4 festgelegt worden:
Zwischenprüfung Abschlussprüfung
Erste Prüfung mit PROXIMUS 4 Herbst 2019 Sommer 2020
Letzte Prüfung mit PROXIMUS 3 Frühjahr 2019 Sommer 2021

Prüfungsgebühr

133,00 Euro (Zwischen- und Abschlussprüfung) gemäß der Gebührenordnung der IHK.

 

Weiterführende Dokumente und Hinweise zur Abschlussprüfung:
Formvorschrift zu Reporten