Bundestagsdrucksache: Entwurf des Produktsicherheitsgesetzes

Ab 13. Dezember 2024 gilt die Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit. Sie enthält wesentliche Vorschriften für die Sicherheit von Verbraucherprodukten (Artikel 1 Absatz 2), die in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden. Einige Durchführungsbestimmungen der Verordnung (EU) 2023/988 müssen bis zum 13. Dezember 2024 national umgesetzt werden. Die Bundesregierung hat dazu am 4. September 2024 einen Gesetzentwurf (Bundestags-Drucksache 20/12716) zur Novellierung des Produktsicherheitsgesetzes in den Bundestag eingebracht.
Im Produktsicherheitsgesetz sollen künftig in in § 1 "Zweck und Anwendungsbereich" die EU-Richtlinien (CE-Richtlinien) aufgeführt werden, die durch das Gesetz in nationales Recht überführt werden.
Das Produktsicherheitsgesetz soll außerdem die Anforderungen an die Sicherheit verwendungsfertiger Produkte regeln, die nicht unter die Verordnung (EU) 2023/988 fallen und die auch nicht durch speziellere Vorschriften der Europäischen Union harmonisiert sind, wenn diese Produkte im Rahmen einer Geschäftstätigkeit auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden.
Die Vorschriften des Gesetzes sollen auch dann anzuwenden sein, wenn im Rahmen einer Geschäftstätigkeit Produkte auf dem Markt bereitgestellt, ausgestellt oder erstmals verwendet werden, soweit nicht in anderen Rechtsvorschriften, die Vorgaben für die Sicherheit von Produkten regeln, entsprechende oder weitergehende Vorschriften vorgesehen werden.
Das Produktsicherheitsgesetz schreibt in § 6 für Verbraucherprodukte die Verwendung der deutschen Sprache für Informationen, Sicherheitsinformationen, Anweisungen und Warnhinweise vor.
(Quelle Deutscher Bundestag)