WIPANO fördert Patentanmeldung und Normungsarbeit im Mittelstand
Das Technologieförderprogramm "WIPANO - Wissens- und Technologietransfer durch Patente und Normen" des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz (BMWK) enthält neben der Patentförderung Förderelemente speziell für die Teilnahme von mittelständischen Unternehmen in der Normenentwicklung. Am 2. Februar 2024 hat das Bundeswirtschaftsministerium (BMWK) die neue Richtlinie zum Förderprogramm WIPANO im Bundesanzeiger veröffentlicht. Die Förderperiode läuft bis Ende 2027. Die Antragstellung ist je nach Programmbaustein bis zum 31. Mai bzw. Oktober 2027 fortlaufend möglich.
Gegenstand der Förderung
WIPANO unterstützt kleine und mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bis 249 Mitarbeitenden (KMU), ihre FuE-Ergebnisse zu sichern und zu vermarkten. Gegenstand der Förderung ist der gesamte Prozess der Schutzrechtsanmeldung, von der Überprüfung bis zur Verwertung der Idee. Schutzrechte im Sinne dieser Richtlinie sind Patente und Gebrauchsmuster.
Es werden zudem Projekte von Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitenden gefördert, die neueste Erkenntnisse der Forschung in Normen und Standards überführen und damit direkt und mit großer Verbreitung der Wirtschaft zur Verfügung stehen.
Programmbaustein „Patentierung – Unternehmen“
Antragsberechtigt sind KMU mit bis zu 249 Mitarbeitenden. Die Antragstellenden dürfen in den letzten drei Jahren vor Antragstellung kein Patent oder Gebrauchsmuster angemeldet haben sowie keine weitere Förderung erhalten. Eine Förderung der einzelnen Leistungspakete ist nur möglich, wenn die Leistungen von qualifizierten externen Dienstleister bzw. Patentanwalt durchgeführt werden.
Die Förderung wird in Module unterteilt und als Anteilsfinanzierung in Höhe von 50 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt:
Module
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Maximale Zuwendung
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M 1: Beratung zur Schutzrechtsanmeldung, Stand-der-Technik-Recherche und Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung
Förderfähige Leistungen
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10.000 Euro
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M 2: Kosten-Nutzen-Analyse hinsichtlich der Verwertung und erster Aktivitäten zur Verwertung
Förderfähige Leistungen
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6.000 Euro
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Für die Förderfähigkeit der Ausgaben von Modul 1 ist zwingend eine Stand-der-Technik-Recherche und eine Patent- oder Gebrauchsmusteranmeldung durchzuführen. Modul 2 ist optional und kann nur abgerechnet werden, wenn Modul 1 vollständig durchgeführt wurde.
Die Projektlaufzeit umfasst maximal 24 Monate.
Die Antragseinreichung ist bis zum 31. Oktober 2027 laufend möglich.
Programmbaustein "Normung – Unternehmen"
Mit dem neuen Förderschwerpunkt „Unternehmen - Normung“ sollen KMU und Freiberufler für die Mitarbeit in nationalen oder internationalen Normungs- und Standardisierungsausschüssen gewonnen werden. Dafür erhalten sie zukünftig bis zu 45.000 Euro, wobei der Förderzeitraum 36 Monate nicht überschreiten darf.
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit bis zu 1.000 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz von maximal 100 Millionen Euro, die in den letzten drei Jahren nicht bereits aktiv in dem im Antrag bezeichneten nationalen, europäischen oder internationalen Normungs- oder Standardisierungsgremium mitgearbeitet haben.
Der Zuschuss wird in Form einer Anteilfinanzierung in Höhe von 70 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt.
Zuwendung für Reisekosten und Personalaufwand
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Maximale Zuwendung
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Teilnahme an nationaler Gremienarbeit
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5.000 Euro
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Teilnahme an europäischer oder internationaler Gremienarbeit
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25.000 Euro
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Teilnahme an europäischer oder internationaler Gremienarbeit
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25.000 Euro
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Aufbau und Umsetzung eines Normenmanagements, Normungsrecherchen
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5.000 Euro
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Erstellung einer DIN SPEC (PAS)/VDE SPEC (PAS)/VDE-Anwenderregel oder einer internationalen Entsprechung bei eindeutigem Vorhabenbezug und zuordenbarer Rechnungslegung
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10.000 Euro
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Der Förderzeitraum beträgt in der Regel 24 Monate.
Die Antragseinreichung ist bis zum 31. Mai 2027 laufend möglich.
Programmbaustein "Wissenstransfer durch Normung und Standardisierung"
Der Programmbaustein fördert Kooperationsprojekte, die die neuesten Erkenntnisse der Forschung im gesamtwirtschaftlichen Interesse in Normen und Standards überführen und damit direkt und mit großer Verbreitung der Wirtschaft zur Verfügung stehen. Es werden nur Kooperationsprojekte mit mindestens einer Hochschule oder öffentlich grundfinanzierten Forschungseinrichtung und Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft bezuschusst.
Antragsberechtigt sind
- Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland,
- Unternehmen außerhalb der gewerblichen Wirtschaft (beispielsweise gemeinnützige Unternehmen und Vereine, insbesondere regelsetzende Institutionen oder deren Ausschüsse mit eigener Geschäftsführung) mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland,
- staatliche und staatlich anerkannte Hochschulen sowie öffentlich grundfinanzierte Forschungseinrichtungen.
Förderfähig sind Projekte mit folgenden Inhalten und Zielsetzungen:
- Aufbereitung und Diffusion von Forschungs- und Entwicklungsprojektergebnissen für Normungs- beziehungsweise Standardisierungsaktivitäten durch Mitwirkung auf nationaler, europäischer oder internationaler Ebene,
- Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur Unterstützung der Marktdurchdringung innovativer Produkte, Technologien oder Dienstleistungen durch Normen und Standards, zum Beispiel durch die Entwicklung von Prüfnormen,
- Entwicklung einheitlicher Schnittstellen, Terminologien, Klassifizierungen sowie von Referenzarchitekturen oder Standardprozessen,
- Forschungs- und Entwicklungsprojekte zur digitalen Normung oder Standardisierung.
Projektziel muss mindestens ein Normungs- oder Standardisierungsantrag auf nationaler, europäischer oder internationaler Ebene sein.
Die Zuwendungshöhe je Verbundpartner eines Projekts ist auf 200.000 Euro beschränkt. Die zuwendungsfähigen Kosten können je nach Anwendungsnähe des Vorhabens bis zu 50 Prozent anteilfinanziert werden. KMU können ggf. mit bis zu 80 Prozent gefördert werden. Es dürfen nicht mehr als 70 Prozent der zuwendungsfähigen Personenmonate aller Verbundpartner auf die Hochschulen beziehungsweise Forschungseinrichtungen entfallen.
Die Laufzeit beträgt in der Regel 24 Monate.
Die Skizzeneinreichung ist bis zum 31. Mai 2026 und die Antragseinreichung bis zum 31. Mai 2027 laufend möglich.
(Quelle BMWK, Bundesanzeiger)