EFRE-Wettbewerb Industrie.IN.NRW: Bis 31. Oktober 2024 bewerben

Ende Juli hat das Land NRW den dritten EFRE-Förderaufruf "Industrie.IN.NRW" gestartet. Für diese Einreichrunde stehen 25 Mio. Euro EU-Mittel zur Verfügung. Damit will das Land Ideen und unternehmerische Lösungen in den Feldern innovative Werkstoffe und intelligente Produktion unterstützen. Bis 31. Oktober 2024 können Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen Projektskizzen einreichen.
Gefördert werden Verbundvorhaben mit mindestens einem kleinen bzw. mittleren Unternehmen, die darauf abzielen, die Projektergebnisse zu einem späteren Zeitpunkt in marktgerechte Produkte, Dienstleistungen oder Verfahren zu überführen. Der Fokus liegt auf folgenden Themenschwerpunkten:
  • Werkstoffe und Materialien: Entwicklung (und Hochskalieren) innovativer Prozesstechnologien, neuer Fertigungs- und Recyclingverfahren sowie alternativer (z. B. biobasierter) Materialien, Produkte und Dienstleistungen für eine höhere Energie- und Ressourceneffizienz und verbesserte Kreislauffähigkeit. Adressiert wird das gesamte Werkstoff- und Materialspektrum von der Grundstoffindustrie über Chemie, Metallerzeugung und -bearbeitung sowie Kunststoffe bis hin zu den Themenfeldern Biotechnologie, Textilien oder Nanomaterialien.
  • Intelligente Produktion: Neue Produktionsverfahren und Produkte, die über inkrementelle Innovationen hinausgehen: vernetzte autonome Prozesse, künstliche Intelligenz, digitale Fertigungstechnologien und intelligente Logistikabläufe; Digitalisierung von Produkten, Prozessen und Produktionssystemen für eine bessere Ressourcennutzung sowie geringere Treibhausgasemissionen; Produkte, Prozesse und Verfahren, die klimaneutrale Arbeitsweisen in anderen Bereichen ermöglichen
Der Wettbewerb soll vorrangig Verbundvorhaben von kleinen und mittleren Unternehmen, Hochschulen und Forschungseinrichtungen in Nordrhein-Westfalen fördern. Großunternehmen, Kammern, Vereine und Stiftung sind im Verbund mit KMU ebenfalls antragsberechtigt.
Fördersätze (als prozentualer Anteil der zuwendungsfähigen Ausgaben):
  • kleine Unternehmen: 60 bis 80 Prozent
  • mittlere Unternehmen: 50 bis 75 Prozent
  • Großunternehmen: 40 bis 65 Prozent
  • Hochschulen, Forschungseinrichtungen und weitere Akteure: 90 Prozent
Der Innovationswettbewerb ist zweistufig angelegt und besteht aus einer Skizze- und einer Antragsphase.
(Quelle PTJ)