Aktuelles: Arbeitsschutz

Entwurf des Produktsicherheitsgesetzes

Ab 13. Dezember 2024 gilt die Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit. Sie enthält wesentliche Vorschriften für die Sicherheit von Verbraucherprodukten (Artikel 1 Absatz 2), die in Verkehr gebracht oder auf dem Markt bereitgestellt werden. Einige Durchführungsbestimmungen der Verordnung (EU) 2023/988 müssen bis zum 13. Dezember 2024 national umgesetzt werden. Die Bundesregierung hat dazu am 4. September 2024 einen Gesetzentwurf zur Novellierung des Produktsicherheitsgesetzes in den Bundestag eingebracht.

(Quelle Deutscher Bundestag)

baua Aktuell: Mensch im Mittelpunkt der Arbeitsgestaltung

Die Anpassung der Arbeitsbedingungen an den Menschen gilt als ein wesentlicher Grundsatz einer menschengerechten Arbeitsgestaltung. Vor dem Hintergrund aktueller Trends wie Künstlicher Intelligenz, Fachkräftemangel und neuer Formen der Organisation von Arbeit ist das Thema von großer Relevanz. In "baua: Aktuell" gibt die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) Einblicke in die Forschung zur menschengerechten Arbeitsgestaltung.

(Quelle BAuA)

Produktsicherheit: EU-Verordnung in Kraft

Im Mai 2023 ist die Verordnung (EU) 2023/988 über die allgemeine Produktsicherheit im EU-Amtsblatt veröffentlicht worden. Die Verordnung muss ab 13. Dezember 2024 in allen Mitgliedsstaaten unmittelbar angewendet werden. Die Verordnung gilt vollumfänglich für alle ab diesem Datum in Verkehr gebrachten oder auf dem Markt bereitgestellten Verbraucherprodukte, die keinen spezifischen unionsrechtlichen Bestimmungen über die Sicherheit der betreffenden Produkte unterliegen (z. B. Maschinenrichtlinie, Niederspannungsrichtlinie o.ä.). Neu ist beispielsweise, dass Hersteller eine Risikobewertung des Produkts vornehmen, eine technische Dokumentation erstellen und diese den Überwachungsbehörden zur Verfügung stellen müssen.

(Quelle EU-Amtsblatt)

Das Bild zeigt das Schild Achtung © IHK
Regeln für Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin und Gefahrstoffe geändert

Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) informiert regelmäßig über neue und geänderte bzw. gestrichene Regelungen und Empfehlungen zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit.
Im November wurden folgende neu gefasste, geänderte bzw. korrigierte Arbeitsmedizinischen bzw. Technischen Regeln veröffentlicht:
- TRBA 110 Schutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Biostoffen in der biotechnologischen Produktion von Biopharmazeutika, Diagnostika und Impfstoffen
- TRBA 220 Abwassertechnische Anlagen: Schutzmaßnahmen
- TRBA 468 Liste der Zelllinien und Tätigkeiten mit Zellkulturen
(Quelle BAuA)