Regeln für Arbeitssicherheit, Arbeitsmedizin und Gefahrstoffe geändert
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) informiert regelmäßig über neue und geänderte bzw. gestrichene Regelungen und Empfehlungen zum Arbeitsschutz und zur Arbeitssicherheit.
Im August wurden folgende neu gefassten, geänderten bzw. korrigierten Arbeitsmedizinischen bzw. Technischen Regeln veröffentlicht:
- ASR A5.1 Arbeitsplätze in nicht allseits umschlossenen Arbeitsstätten und Arbeitsplätze im Freien
- TRBA 500 Grundlegende Maßnahmen bei Tätigkeiten mit biologischen Arbeitsstoffen
(Quelle BAuA)