Strafzölle
Die Untersuchungen und Maßnahmen der USA gen China basieren auf Abschnitt 301 des US-Rechts. Alle beschlossenen Maßnahmen, die Höhe der Strafzölle und die betroffenen Waren sind auf der Seite des US-Handelsbeauftragen zusammengefasst. Ebenfalls dort befindet sich eine Suchfunktion: anhand der achtstelligen Warennummer können Sie herausfinden, ob Ihre Ware von Maßnahmen der USA betroffen ist. Bitte beachten: es geht hier um die Warennummer des US-Tarifs, diese kann ab der sechsten Stelle von der in der EU verwendeten Warennummer abweichen. Wir haben die Suchfunktion hier für Sie hinterlegt.
Folgende Maßnahmen der USA zielen auf China:
Folgende (Gegen-)Maßnahmen Chinas zielen auf die USA:
Zollstreit mit den USA
Im Zollstreit geht es um sogenannte Straf-, Ausgleichs- und Antidumpingzölle. So kann die Europäische Union zum Schutz gegen als unfair erachtete Handelspraktiken bei Einfuhren „Strafzölle“ erlassen. Werden Zölle zum Schutz gegen gedumpte Waren erlassen, spricht man von „Antidumping-Zöllen“. Strafzölle zum Schutz gegen die Einfuhr subventionierter Waren heißen „Ausgleichszölle“.
1. Zollstreit zwischen den USA und der EU
Gute Nachrichten für Exporteure: Bei den Zollstreitigkeiten zwischen den USA und der EU zeichnen sich Lösungen ab. In der Folge haben die Handelspartner bestehende Strafzölle suspendiert.
1.1 Stahl und Aluminium
Atempause im Stahl- und Aluminiumstreit
Im Oktober 2021 haben die USA und die EU die Aussetzung der US-Strafzölle auf Stahl und Aluminium(produkte) sowie aller EU-Gegenmaßnahmen angekündigt. In der Folge haben die USA jährliche Kontingente für die Einfuhr von Stahl und Aluminium mit Ursprung in der EU eingeführt. Sind diese Kontingente erschöpft, greifen wieder die Zusatzzölle. Die EU hat mit der Durchführungsverordnung 2021/2083 alle Gegenmaßnahmen für den Zeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Dezember 2023 ausgesetzt.
Ziel ist es, eine globale Vereinbarung zur CO2-armen Produktion und dem CO2-armen Handel von Stahl und Aluminium zu erreichen, die langfristige Wettbewerbsfähigkeit zu sichern und weltweit gleiche Wettbewerbsbedingungen zu schaffen.
Hintergrund
Seit 1. Juni 2018 erheben die USA Strafzölle in Höhe von 25 Prozent auf Stahl und zehn Prozent auf Aluminium mit EU-Ursprung. Die Strafzölle wurden im Februar 2020 auf bestimmte Stahl- und Aluminiumprodukte ausgeweitet.
Folgende Warennummern (Codes des Harmonisierten Systems (HS)) sind betroffen:
HS-Codes Aluminium
- 7601 – Aluminium in Rohform
- 7604 – Stangen (Stäbe) und Profile
- 7605 – Draht
- 7606 und 7607 – Bleche und Bänder / Folien und dünne Bänder
- 7608 und 7609 – Rohre / Rohrformstücke, Rohrverschlussstücke und Rohrverbindungsstücke
- 7616.99.51.60 und 7616.99.51.70 – andere Waren aus Aluminium, gegossen, geschmiedet
- aus Kapitel 7614 Litzen, Kabel, Seile aus Aluminium
- aus Kapitel 8708 Stoßstangen und Karosserieteile (für Traktoren) aus Aluminium
HS-Codes Stahl
- 7206.10 bis einschließlich 7216.50 – Eisen und nicht legierter Stahl in Rohformen, Halbzeug, Bleche, Walzdraht, Stabstahl, Profile
- 7216.99 bis einschließlich 7301.30 – Draht, nichtrostender Stahl in Rohformen, Halbzeug, Bleche, Walzdraht, Stabstahl, Profile
- 7302.10 – Schienen
- 7302.40 – bis einschließlich 7302.90 Laschen, Unterlagsplatten
- 7304.10 bis einschließlich 7306.90 – Rohre und Hohlprofile, Andere Rohre
- aus Kapitel 7317 Stifte, Nägel, Krampen, gewellte oder abgeschrägte Klammern aus Eisen oder Stahl
- aus Kapitel 8708 Stoßstangen und Karosserieteile (für Traktoren) aus Stahl
Die EU reagierte in Stufen: mit Gegenzöllen auf traditionelle US-Waren wie Jeans, Bourbon-Whiskey, Motorräder, Erdnussbutter sowie vereinzelt auch Stahlprodukte. Als weitere Reaktion hat die EU im Juli 2018 Zollkontingente betreffend die Einfuhr bestimmter Stahlerzeugnisse eingeführt. Geplant waren weitere Maßnahmen. Durch die Einigung der Handelspartner ist es seit 1. Januar 2022 zu einer vorläufigen Suspendierung der US-Strafzölle und aller EU-Gegenmaßnahmen gekommen.
1.2 Airbus/Boeing-Streit
Atempause im Streit um Subventionen
Im Juni 2021 haben sich die USA und die EU darauf geeinigt, die gegenseitigen Strafzölle im Zusammenhang mit dem Airbus- bzw. Boeing-Streit für fünf Jahre auszusetzen. Ziel ist es, sich auf gemeinsame Regeln für die Subventionierung der Flugzeugindustrie zu verständigen.
Hintergrund
Seit Oktober 2019 erheben die USA Strafzölle in Höhe von 10,15 Prozent und 25 Prozent auf eine Vielzahl von Waren mit EU-Ursprung.
Betroffen waren neben Flugzeugen eine Vielzahl von Lebensmitteln aber auch bestimmte Handwerkzeuge, Induktionsöfen, Bagger und Objektive. Änderungen der betroffenen Waren gab es regelmäßig. Im Gegenzug reagierte die EU ab November 2020 mit Strafzöllen in Höhe von 15 und 25 Prozent auf diverse Waren mit US-Ursprung, zum Beispiel Hubschrauber, Flugzeuge sowie landwirtschaftliche Erzeugnisse, Chemikalien, Lederwaren, Maschinen, Motorradteile und Spielwaren.
Der Grund für diese Maßnahmen lag im Streit um die staatliche Subventionierung der Flugzeugindustrie. Beide Parteien werfen einander unzulässige Subventionierungen ihrer jeweiligen Flugzeugbauer und damit einhergende Wettbewerbsnachteile für die Konkurrenz vor. Die Welthandelsorganisation (World Trade Organisation WTO) hatte sowohl der USA als auch der EU Recht gegeben und damit den Weg für wechselseitige Zusatzabgaben frei gemacht. Mit der im Oktober 2021 erzielten Einigung sind alle Maßnahmen für fünf Jahre ausgesetzt.
Der Grund für diese Maßnahmen lag im Streit um die staatliche Subventionierung der Flugzeugindustrie. Beide Parteien werfen einander unzulässige Subventionierungen ihrer jeweiligen Flugzeugbauer und damit einhergende Wettbewerbsnachteile für die Konkurrenz vor. Die Welthandelsorganisation (World Trade Organisation WTO) hatte sowohl der USA als auch der EU Recht gegeben und damit den Weg für wechselseitige Zusatzabgaben frei gemacht. Mit der im Oktober 2021 erzielten Einigung sind alle Maßnahmen für fünf Jahre ausgesetzt.
2. Zollstreit zwischen den USA und China
Seit 2018 haben sich die USA und China gegenseitig mit Strafzöllen überzogen. Die USA werfen China (ähnlich wie der EU) unfaire Handelspraktiken vor. So berief sich der damalige US-Präsident Donald Trump auf das klaffende Handelsdefizit mit China. Bei einem Handelsdefizit übersteigen die Warenimporte eines Landes die Warenexporte. Der Vorwurf des Diebstahls geistigen Eigentums steht ebenfalls im Raum. Im Januar 2020 unterzeichneten die USA und China ein erstes Teilabkommen (Agreement on a Phase One trade deal), das unter anderem die Einführung weiterer Strafzölle verhindern soll.
Viele deutsche Unternehmen haben Niederlassungen in beiden Ländern und sind daher von Sonderzöllen der EU sowie China doppelt betroffen. Im Folgenden finden Sie die entsprechenden Maßnahmen und betroffenen Güter.
Viele deutsche Unternehmen haben Niederlassungen in beiden Ländern und sind daher von Sonderzöllen der EU sowie China doppelt betroffen. Im Folgenden finden Sie die entsprechenden Maßnahmen und betroffenen Güter.
3.1 USA gegenüber China
Die Untersuchungen und Maßnahmen der USA gen China basieren auf Abschnitt 301 des US-Rechts. Alle beschlossenen Maßnahmen, die Höhe der Strafzölle und die betroffenen Waren sind auf der Seite des US-Handelsbeauftragen zusammengefasst. Ebenfalls dort befindet sich eine Suchfunktion: anhand der achtstelligen Warennummer können Sie herausfinden, ob Ihre Ware von Maßnahmen der USA betroffen ist. Bitte beachten: es geht hier um die Warennummer des US-Tarifs, diese kann ab der sechsten Stelle von der in der EU verwendeten Warennummer abweichen. Wir haben die Suchfunktion hier für Sie hinterlegt.
Einzelne Maßnahmen chronologisch
Folgende Maßnahmen der USA zielen auf China:
- US-Antidumpingzölle auf Waschmaschinen und Solarpanele
Seit 22. Januar 2018, weltweit, 8 Milliarden US-Dollar Solarpanelimporte 2017, 425 Millionen US-Dollar Waschmaschinenimporte aus China 2017
- „China-Listen”
Importzölle von zusätzlich 25 Prozent auf verschiedene Produkte chinesischen Ursprungs als Ausgleich von Verstößen gegen geistige Eigentumsrechte und erzwungenem Technologietransfer in zwei Schritten:
Liste 1 mit einer detaillierten Auflistung der betroffenen, chinesischen Güter (im Wert von 34 Milliarden US-Dollar seit 06. Juli 2018) sowie
Liste 1 mit einer detaillierten Auflistung der betroffenen, chinesischen Güter (im Wert von 34 Milliarden US-Dollar seit 06. Juli 2018) sowie
Liste 2 mit chinesischen Gütern (im Wert von 16 Milliarden US-Dollar seit 23. August 2018)
Seit 25. März 2019: Die beiden Listen sind nach wie vor gültig, jedoch bestehen einige Ausnahmen. Ausgenommen von den 25 Prozent Zusatzzoll sind 33 Produkte aus der ersten Liste, speziell aus den Kapiteln 84, 85, 86 und 90 des US-Zolltarifs (siehe Annex). Für diese Produkte konnten US-Unternehmen im vergangenen Jahr Ausnahmen beantragen. Schauen Sie nach, ob die zehnstellige Unterpositionsnummer bei den Ausnahmen auftaucht.
Weitere Zusatzzölle auf Waren chinesischen Ursprungs (Liste 3)
Seit 10. Mai 2019: Zusatzzölle auf chinesische Ursprungswaren im Wert von 200 Milliarden US-Dollar in Höhe von 25 Prozent. Davon sind 5.745 Tariflinien oder, anderst ausgedrückt, die Hälfte aller chinesischen Exporte in die USA betroffen.
Weitere Zusatzzölle auf Waren chinesischen Ursprungs (Liste 4, Annex A und C)
Seit 1. September 2019 (Annex A) bzw. 15. Dezember 2019 (Annex C) galten Zusatzzölle auf chinesische Ursprungswaren in Höhe von 15 Prozent.
Seit 14. Februar 2020: Senkung der Zusatzzölle auf Waren der Liste 4, Annex A von 15 Prozent auf 7,5 Prozent.
Seit 14. Februar 2020: Senkung der Zusatzzölle auf Waren der Liste 4, Annex A von 15 Prozent auf 7,5 Prozent.
3.2 China gegenüber USA
Folgende (Gegen-)Maßnahmen Chinas zielen auf die USA:
Vergeltungszölle auf US-Importe im Wert von 50 Milliarden US-Dollar (42,7 Milliarden Euro)
Seit 6. Juli 2018 greifen zusätzliche Zölle von 25 Prozent auf 545 US-Waren im Wert von 34 Milliarden US-Dollar. Seit dem 23. August 2018 gelten 25 Prozent Zusatzzoll auf weitere 333 US-Waren im Wert von 16 Milliarden US-Dollar. Die Warenlisten sind in Chinesisch.
31. März 2019: Die Sonderzölle auf landwirtschaftliche Waren (25 Prozent auf 545 US-Waren), die seit 6. Juli 2018 in Kraft waren, werden ausgesetzt.
China senkt seit 1. Januar 2019 die auf 144 KFZ bzw. -teile bestehenden Einfuhrzölle von 40 auf 15 Prozent. Diese Vereinbarung wurde im Rahmen des G20-Gipfels Anfang Dezember 2018 in Buenos Aires getroffen und gilt weiterhin.
Sonderzölle auf bestimmte Waren us-amerikanischen Ursprungs
Seit 24. September 2018 gelten die bereits am 3. August 2018 angekündigten Sonderzölle auf 5.207 Waren mit US-Ursprung. Es geht dabei um Sonderzollsätze von fünf bis 25 Prozent.
Weitere Sonderzölle auf Waren us-amerikanischen Ursprungs
Als Reaktion auf die von den USA mit Wirkung 10. Mai verhängten Zusatzzölle von 25 Prozent auf chinesische Ursprungsware verhängt China seinerseits mit Wirkung 1. Juni 2019 Zusatzzölle auf 5.140 Waren US-Ursprungs. Waren im Wert von insgesamt 60 Milliarden US-Dollar sind betroffen. Die Zusatzzölle reichen von fünf bis 25 Prozent.
Weitere Sonderzölle auf Waren us-amerikanischen Ursprungs
Seit 1. September 2019 gelten weitere Sonderzölle zwischen fünf und zehn Prozent.
31. März 2019: Die Sonderzölle auf landwirtschaftliche Waren (25 Prozent auf 545 US-Waren), die seit 6. Juli 2018 in Kraft waren, werden ausgesetzt.
China senkt seit 1. Januar 2019 die auf 144 KFZ bzw. -teile bestehenden Einfuhrzölle von 40 auf 15 Prozent. Diese Vereinbarung wurde im Rahmen des G20-Gipfels Anfang Dezember 2018 in Buenos Aires getroffen und gilt weiterhin.
Sonderzölle auf bestimmte Waren us-amerikanischen Ursprungs
Seit 24. September 2018 gelten die bereits am 3. August 2018 angekündigten Sonderzölle auf 5.207 Waren mit US-Ursprung. Es geht dabei um Sonderzollsätze von fünf bis 25 Prozent.
Weitere Sonderzölle auf Waren us-amerikanischen Ursprungs
Als Reaktion auf die von den USA mit Wirkung 10. Mai verhängten Zusatzzölle von 25 Prozent auf chinesische Ursprungsware verhängt China seinerseits mit Wirkung 1. Juni 2019 Zusatzzölle auf 5.140 Waren US-Ursprungs. Waren im Wert von insgesamt 60 Milliarden US-Dollar sind betroffen. Die Zusatzzölle reichen von fünf bis 25 Prozent.
Weitere Sonderzölle auf Waren us-amerikanischen Ursprungs
Seit 1. September 2019 gelten weitere Sonderzölle zwischen fünf und zehn Prozent.
Aktuelle Meldungen lassen sich auf der Seite des Chinesischen Handelsministeriums (MOFCOM) recherchieren oder auf der Seite des Office of the U.S. Trade Representative.
4. Zollstreit zwischen den USA und der Türkei
Auch zwischen der USA und Türkei gibt es Spannungen. Ausgangspunkt sind die – laut USA – zu hohen Importzahlen türkischer Stahlexporte und die damit einhergehende Bedrohung der nationalen Sicherheit der USA.
4.1 USA gegenüber Türkei
Folgende Maßnahmen der USA zielen auf die Türkei:
- Erhöhung der Zusatzzölle von ursprünglich 25 auf 50 Prozent der Stahlimporte türkischen Ursprungs
Seit 13. August 2018 gilt die Maßnahme. Es handelt sich insbesondere um HS-Positionen 7206 bis 7229 und 7301, 7302, 7304 bis 7306. Diese ist im Chapter 99, Subchapter II (Seiten 113, 114, 143 des PDFs) eingearbeitet. Diese Maßnahme wurde mit Wirkung vom 21. Mai 2019 wieder auf das Ausgangsniveau von 25 Prozent heruntergeschraubt.
4.2 Türkei gegenüber USA
Folgende Maßnahmen der Türkei zielen auf die USA:
- Verdoppelung der bereits seit 21. Juni 2018 bestehenden Zusatzzölle auf Warenimporte us-amerikanischen Ursprungs
Seit 15. August 2018 gilt die Maßnahme für folgende Produkte: Nüsse und Schalenfrüchte (20 Prozent), Reis (50 Prozent), bestimmte Lebensmittelzubereitungen (20 Prozent), Alkoholika (140 Prozent), Rohtabak (60 Prozent), Steinkohle (13,7 Prozent), Koks (10 Prozent) und Petrolkoks (4 Prozent), Schminkmittel (69 Prozent), PVC (50 Prozent) und Polyamid (10 Prozent) in Rohformen, Waren aus Kunststoffen (60 Prozent), Brennholz (10 Prozent), Roh- und Kraftpapier (20 Prozent), bestrichene Papiere (50 Prozent), bestimmte Textilfasern (60 Prozent), bestimmte Stahlteile (60 Prozent), Pumpen (20 Prozent) und Maschinen (20 Prozent), Pkw (120 Prozent) und bestimmte Röntgengeräte (10 Prozent).
Quellen: DIHK, GTAI, Ministry of Commerce People's Republic of China, Office of the U.S. Trade Representative
5. Wer trägt die zusätzlichen Zölle?
Bei internationalen, aber auch nationalen Handelsgeschäften spielen die sogenannten Incoterms eine wichtige Rolle. Die Incoterms sind weltweit anerkannte, einheitliche Vertrags- und Lieferbedingungen, die den Parteien eines Kaufvertrages eine standardisierte Abwicklung ermöglichen. Sie haben die Aufgabe, die Kostenverteilung, die Risikoverteilung und die Sorgfaltspflichten zwischen den Vertragspartnern festzulegen. Die Incoterms regeln unter anderem auch wer (Käufer oder Verkäufer) die (Straf-)Zölle, Steuern und andere Abgaben sowie die bei der Ausfuhr fälligen Kosten der Zollformalitäten trägt. Es gibt derzeit elf verschiedene Incoterms® 2020-Klauseln.