Taxi- und Mietwagen

Informationen für angehende Unternehmen

Genehmigungspflicht im gewerblichen Straßenpersonenverkehr

Wenn Sie als Unternehmer Taxen oder Mietwagen betreiben wollen, benötigen Sie dazu eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde. Dies sind für Taxen- und Mietwagenverkehr das Ordnungsamt der Gemeinde oder Stadt oder der Landkreise bei kleinen Gemeinden, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Sitz oder seine Niederlassung im Sinne des Handelsrechts hat.
Um die Genehmigung zur Ausübung dieses Gewerbes zu erhalten, müssen Sie die folgenden Berufszugangsbedingungen erfüllen:
  • Persönliche Zuverlässigkeit
  • Finanzielle Leistungsfähigkeit
  • Fachliche Eignung

Nachweis der fachlichen Eignung – Prüfung ja oder nein?

Im Folgenden finden Sie alle Informationen zum Nachweis der fachlichen Eignung für das Führen eines Taxi- und Mietwagenunternehmens. Dieser Nachweis ist durch das Ablegen einer Fachkundeprüfung bei der Industrie- und Handelskammer zu erbringen – die IHK ist die einzige autorisierte Stelle zur Abnahme der Fachkundeprüfungen im Personenverkehr.
Keine Prüfung müssen Sie ablegen:
-wenn Sie eine Abschlussprüfung in einem der Ausbildungsberufe oder Studiengänge absolviert haben, die in unserem Merkblatt aufgelistet sind.
- wenn Sie eine mindestens dreijährige nicht untergeordnete leitende Tätigkeit in einem Taxi- und Mietwagenunternehmen nachweisen können
In diesem Fall stellen Sie bitte einen Antrag auf Anerkennung eines Berufsabschlusses bzw. leitende Tätigkeit.

Die Fachkundeprüfung

Die schriftliche Prüfung besteht aus einem allgemeinen Fragenteil (eine Stunde) sowie einem Fallstudienteil (eine Stunde).
Die mündliche Prüfung dauert circa 30 Minuten
Details zu den Prüfungen finden Sie in der Prüfungsordnung für Fachkundeprüfungen für den Straßenpersonen- und Güterverkehr

Prüfungsvorbereitung

Um die notwendigen Fach- und Sachkenntnisse für Taxi- und Mietwagenunternehmer zu erwerben, gibt es entsprechende Fachliteratur sowie Vorbereitungskurse von privaten Veranstaltern. Detaillierte Informationen dazu bietet Ihnen unser Merkblatt.
Bitte lesen Sie zur Vorbereitung auf die Fachkundeprüfung für den Taxi- und Mietwagenverkehr auch den Orientierungsrahmen der Industrie- und Handelskammern.

Wichtige Hinweise:

  • Bitte melden Sie sich möglichst frühzeitig online zur Sachkundeprüfung an.
  • Anmeldungen werden in der Reihenfolge des Eingangs für den gewünschten Termin berücksichtigt.
  • Die Anmeldung ist verbindlich. Ein Rücktritt ist nur durch einen wichtigen Grund (z. B. Krankheit) möglich.
  • Bei einem Rücktritt ohne wichtigen Grund oder bei Nichtteilnahme an der Prüfung ist die Prüfungsgebühr in voller Höhe zu entrichten. Das Vorliegen eines wichtigen Grundes ist durch die Vorlage entsprechender Belege (Attest u. ä.) nachzuweisen. Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes ist eine Bearbeitungsgebühr von 30,- € zu entrichten.
  • Bei ungenügender Beteiligung oder bei anderen wichtigen Gründen kann die IHK Veranstaltungstermine absagen. In diesen Fällen sind wir bemüht, einen Ersatztermin anzubieten. Schadenersatzansprüche aus einer Terminabsage sind ausgeschlossen.
  • Ca. 2 Wochen vor dem Prüfungstermin erhalten Sie die Einladung mit näheren Hinweisen.
  • Die IHK haftet nicht für Beschädigung, Verlust oder Diebstahl mitgebrachter Gegenstände oder Kraftfahrzeuge.

Termine 2025:

Wichtiger Hinweis: Bitte beachten Sie, dass eine Anmeldung nur für einen Termin möglich ist. Mehrfachanmeldungen sind leider nicht gestattet!
Diese Prüfung ist wohnortgebunden, nur Teilnehmer aus den Kammerbezirken IHK Gießen-Friedberg, IHK Lahn-Dill und IHK Limburg können sich anmelden!
Sobald die Termine für das kommende Jahr feststehen, werden sie hier informiert.

Antrag auf Anerkennung:

Dieser Antrag ist gebührenpflichtig.
Vor der Antragsstellung “Anerkennung leitende Tätigkeit” ist es zwingend erforderlich folgende Checkliste für die Anforderung zu lesen!