Merkblatt Taxi- Mietwagen
Zusätzliche Qualifikationen sind für die eingesetzten Fahrer
Wichtige Voraussetzung zur Teilnahme an einer Fach- und
Verkehrs-Seminare Mathias Stätter, 68165 Mannheim
Tel.: 0621- 406694 oder 0172- 6279759
Herr Dipl. Vw. Mathias Stätter
Informationen zum Berufszugang im Taxi-/Mietwagenverkehr
- Qualifikation der eingesetzten Fahrer
- Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung
- Nachweis der fachlichen Eignung
- Wichtige Voraussetzung zur Teilnahme an einer Fach- und Sachkundeprüfung
- Prüfungsvorbereitung - Literaturhinweise
- Anmeldung zur Prüfung
- Schulungsveranstalter
Für weitere Informationen und Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Ansprechpartnerin ist:
Simone Hedrich-Schmidt Telefon: 06441 9448-1520
E-Mail: hedrich-schmidt@lahndill.ihk.de
Simone Hedrich-Schmidt Telefon: 06441 9448-1520
E-Mail: hedrich-schmidt@lahndill.ihk.de
Zusätzliche Qualifikationen sind für die eingesetzten Fahrer
erforderlich
- Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung (Taxi- und Mietwagen sowie Kraftomnibus)
- Erlaubnis der zuständigen Behörde, einen oder mehrere Fahrgäste zu befördern.
In der Regel sind folgende Voraussetzungen für die Erteilung nachzuweisen:
- EU-Fahrerlaubnis der Klasse B mit mindestens 2 Jahren Fahrpraxis
- 21. Lebensjahr vollendet und keine Bedenken gegen die persönliche Zuverlässigkeit bestehen
- Bestätigung der geistigen und körperlichen Eignung durch ärztliche Gutachten
- Ortskenntnisprüfung: für Fahrer von Taxen im Gebiet der Beförderungspflicht sind die untere Verkehrsbehörden der Kreis- und Stadtverwaltungen am Betriebssitz zuständig.
- Geltungsdauer: nicht mehr als 5 Jahre und danach Verlängerung auf Antrag
Genehmigungspflicht im gewerblichen Straßenpersonenverkehr
Wenn Sie als Unternehmer Taxen oder Mietwagen betreiben wollen, benötigen Sie dazu eine Genehmigung der zuständigen Verkehrsbehörde. Dies sind für Taxen- und Mietwagenverkehr das Ordnungsamt der Gemeinde oder Stadt oder der Landkreise bei kleinen Gemeinden, in deren Bezirk der Antragsteller seinen Sitz oder seine Niederlassung im Sinne des Handelsrechts hat.
Voraussetzungen für die Erteilung der Genehmigung
Voraussetzung für die Erteilung der Genehmigung ist neben der persönlichen Zuverlässigkeit des Antragstellers und ggf. der für die Führung der Geschäfte bestellten Person sowie der finanziellen Leistungsfähigkeit des Betriebes die fachliche Eignung des Unternehmers oder der für die Führung der Geschäfte des Taxen- und Mietwagenverkehrs bestellten Person.
Finanzielle Leistungsfähigkeit des Unternehmens:
Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit dürfen das Eigenkapital und die Reserven Ihres Unternehmens nicht weniger als 2.250 – für das erste Fahrzeug oder 1.250 – für jedes weitere Fahrzeug betragen.
Zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit dürfen das Eigenkapital und die Reserven Ihres Unternehmens nicht weniger als 2.250 – für das erste Fahrzeug oder 1.250 – für jedes weitere Fahrzeug betragen.
Zuverlässigkeit:
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit des Unternehmers und der ggf. zur Führung der Geschäfte bestellten Person müssen Sie der Genehmigungsbehörde verschiedene Dokumente vorlegen (u.a. polizeiliches Führungszeugnis, Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und der Krankenkasse, Auszug aus dem Gewerbezentralregister). Nähere Einzelheiten zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und der Zuverlässigkeit erfahren Sie im Rahmen der Antragstellung bei
der Verkehrsbehörde.
Nachweis der fachlichen Eignung
Die fachliche Eignung kann nachgewiesen werden durch:
Anerkennung leitender Tätigkeit:
Die leitende Tätigkeit muss für mindestens drei Jahre nachweisbar und in Unternehmen, die Taxen- und Mietwagenverkehr betreiben, geleistet sein. Die Tätigkeit muss die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlichen Kenntnisse auf den Sachgebieten vermittelt haben. Das Ende dieser Tätigkeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Der IHK müssen hierzu aussagefähige Unterlagen vorgelegt werden, z.B. schriftliche Zeugnisse der Unternehmen, in denen die Tätigkeit geleistet wurde. Die IHK kann ein ergänzendes Beurteilungsgespräch führen, wenn die Unterlagen zum Nachweis der fachlichen Eignung nicht ausreichen. Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Zuständigkeitsbereich das Unternehmen seinen Sitz hat. Die Entscheidung über einen Antrag auf Anerkennung leitender Tätigkeit ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Fassung des Gebührentarifs der IHK. Die Gebühr beträgt 85,00 €.
Gleichwertige Abschlussprüfungen:
Abschlussprüfung zum Kaufmann/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr; Abschlussprüfung zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/zur Verkehrsfachwirtin; Abschlussprüfung als Betriebswirt/Betriebswirtin (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandelsund Verkehrsakademie in Bremen; Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt im Fachbereich Wirtschaft I, Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik, der Fachhochschule Heilbronn; Abschluss als Diplom-Verkehrswirtschaftler/Diplom-Verkehrswirtschaftlerin an der Technischen Universität Dresden. Fachkundeprüfung vor der örtlich zuständigen IHK. Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Gebiet der Prüfling seinen Wohnsitz hat. Die IHK Lahn-Dill ist zuständig für die Stadt Gießen-Friedberg und Limburg.
Zum Nachweis der Zuverlässigkeit des Unternehmers und der ggf. zur Führung der Geschäfte bestellten Person müssen Sie der Genehmigungsbehörde verschiedene Dokumente vorlegen (u.a. polizeiliches Führungszeugnis, Unbedenklichkeitsbescheinigungen des Finanzamtes und der Krankenkasse, Auszug aus dem Gewerbezentralregister). Nähere Einzelheiten zum Nachweis der finanziellen Leistungsfähigkeit und der Zuverlässigkeit erfahren Sie im Rahmen der Antragstellung bei
der Verkehrsbehörde.
Nachweis der fachlichen Eignung
Die fachliche Eignung kann nachgewiesen werden durch:
Anerkennung leitender Tätigkeit:
Die leitende Tätigkeit muss für mindestens drei Jahre nachweisbar und in Unternehmen, die Taxen- und Mietwagenverkehr betreiben, geleistet sein. Die Tätigkeit muss die zur ordnungsgemäßen Führung eines Straßenpersonenverkehrsunternehmens erforderlichen Kenntnisse auf den Sachgebieten vermittelt haben. Das Ende dieser Tätigkeit darf zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht länger als zwei Jahre zurückliegen. Der IHK müssen hierzu aussagefähige Unterlagen vorgelegt werden, z.B. schriftliche Zeugnisse der Unternehmen, in denen die Tätigkeit geleistet wurde. Die IHK kann ein ergänzendes Beurteilungsgespräch führen, wenn die Unterlagen zum Nachweis der fachlichen Eignung nicht ausreichen. Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Zuständigkeitsbereich das Unternehmen seinen Sitz hat. Die Entscheidung über einen Antrag auf Anerkennung leitender Tätigkeit ist gebührenpflichtig. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach der jeweils gültigen Fassung des Gebührentarifs der IHK. Die Gebühr beträgt 85,00 €.
Gleichwertige Abschlussprüfungen:
Abschlussprüfung zum Kaufmann/zur Kauffrau im Eisenbahn- und Straßenverkehr, Schwerpunkt: Personenverkehr; Abschlussprüfung zur Fortbildung zum Verkehrsfachwirt/zur Verkehrsfachwirtin; Abschlussprüfung als Betriebswirt/Betriebswirtin (DAV), abgelegt bei der Deutschen Außenhandelsund Verkehrsakademie in Bremen; Abschlussprüfung als Diplom-Betriebswirt im Fachbereich Wirtschaft I, Studiengang Verkehrswirtschaft und Logistik, der Fachhochschule Heilbronn; Abschluss als Diplom-Verkehrswirtschaftler/Diplom-Verkehrswirtschaftlerin an der Technischen Universität Dresden. Fachkundeprüfung vor der örtlich zuständigen IHK. Örtlich zuständig ist die IHK, in deren Gebiet der Prüfling seinen Wohnsitz hat. Die IHK Lahn-Dill ist zuständig für die Stadt Gießen-Friedberg und Limburg.
- Befreiung vom Nachweis der fachlichen Eignung
Die fachliche Eignung brauchen nicht nachzuweisen (Ausnahmen):
- Unternehmen, die die erneute Erteilung einer auslaufenden Genehmigung beantragen,
- Unternehmen, die die Erteilung einer weiteren gleichartigen Genehmigung beantragen,
- Unternehmen mit einer Genehmigung für den Verkehr mit Taxen, die eine Genehmigung für den Verkehr mit Mietwagen beantragen,
- Unternehmen mit einer Genehmigung für den Verkehr mit Mietwagen, die eine Genehmigung für den Verkehr mit Taxen beantragen.
- Unternehmen mit einer Genehmigung für den Straßenpersonenverkehr, ausgenommen den Verkehr mit Taxen und Mietwagen, die eine Genehmigung für eine andere Verkehrsart oder Verkehrsform beantragen.
Nachweis der fachlichen Eignung durch eine Fachkundeprüfung
Struktur der Prüfung
Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen und gegebenenfalls einem ergänzenden mündlichen
Prüfungsteil. Die zwei schriftlichen Prüfungsteile sind:
Die Prüfung besteht aus zwei schriftlichen und gegebenenfalls einem ergänzenden mündlichen
Prüfungsteil. Die zwei schriftlichen Prüfungsteile sind:
- schriftliche Fragen als Kombination aus Multiple-Choice-Fragen mit vier Antworten zur Auswahl und Fragen mit direkter Antwort;
- schriftlichen Übungen / Fallstudien.
Die Dauer der schriftlichen Prüfung beträgt eine Stunde für jeweils einen Prüfungsteil. Hinzu kommt
ggf. ein bis zu einer halben Stunde dauernder mündlicher Prüfungsteil.
ggf. ein bis zu einer halben Stunde dauernder mündlicher Prüfungsteil.
Bewertung der Prüfungsleistungen
Die Prüfungsleistungen werden in den schriftlichen Prüfungsteilen und in dem mündlichen Prüfungsteil
mit Punkten bewertet.
Die Gesamtpunktezahl teilt sich wie folgt auf die Prüfungsteile auf:
mit Punkten bewertet.
Die Gesamtpunktezahl teilt sich wie folgt auf die Prüfungsteile auf:
- schriftliche Fragen 40 %
- schriftliche Übungen/Fallstudien 35 %
- mündliche Prüfung 25 %.
Die Prüfung ist bestanden, wenn mindestens 60 % der möglichen Gesamtpunktezahl erreicht sind, wobei der in jeder Teilprüfung erzielte Punkteanteil nicht unter 50 % der jeweils möglichen Punktezahl liegen darf. Anderenfalls ist die Prüfung nicht bestanden. Die mündliche Prüfung entfällt, wenn der erzielte Punkteanteil in mindestens einem schriftlichen Prüfungsteil unter 50 % der jeweils möglichen Punktezahl liegt oder bereits in den schriftlichen Teilprüfungen mindestens 60 % der möglichen Gesamtpunktezahl erzielt wurden.
Prüfungssachgebiete
- Sachgebiete, deren Kenntnis für innerstaatliche Beförderungen erforderlich ist
- Berufsbezogenes Recht auf den Gebieten
- Personenbeförderungsrecht
- Straßenverkehrsrecht
- Arbeits- und Sozialrecht
- Lenk- und Ruhezeiten des Fahrpersonals im Straßenverkehr
- Grundzüge des Beförderungsvertragsrechts
- Grundzüge des Steuerrechts
- Kaufmännische und finanzielle Verwaltung des Betriebs, insbesondere
- Zahlungsverkehr
- Beförderungsentgelte und -bedingungen (Tarife)
- Buchführung
- Versicherungswesen
- Technischer Betrieb und Betriebsdurchführung, insbesondere
- Zulassung und Betrieb der Fahrzeuge
- Ausrüstung und Beschaffenheit der Fahrzeuge
- Instandhaltung und Untersuchung der Fahrzeuge
- Bereitstellung der Fahrzeuge
- Fernsprech- und Funkverkehr
- Straßenverkehrssicherheit, Unfallverhütung sowie Grundregeln des Umweltschutzes bei der Verwendung und Wartung der Fahrzeuge
Wichtige Voraussetzung zur Teilnahme an einer Fach- und
Sachkundeprüfung - Sind Sie ausreichend für die
Fachkundeprüfung vorbereitet?
Für das Bestehen der Fachkundeprüfung sind umfassende Fachkenntnisse erforderlich. Sie sollten sich
daher nur nach gründlicher Vorbereitung zu einer Prüfung anmelden. Eine bestimmte Vorbereitung
oder Schulung ist nicht vorgeschrieben.
daher nur nach gründlicher Vorbereitung zu einer Prüfung anmelden. Eine bestimmte Vorbereitung
oder Schulung ist nicht vorgeschrieben.
Prüfungsvorbereitung – Literaturhinweise
Auf folgende Lehrmaterialien und Unterlagen zur Prüfungsvorbereitung, die Sie über den Buchhandel sowie bei den jeweils aufgeführten Verlagen beziehen können, weisen wir hin:
- Gergin, Ufuk / Kollar, Herwig: Prüfungsvorbereitung für Taxi- und Mietwagenunternehmer, München, HUSS-VERLAG GmbH 2008, (Bestell-Nr. 28123)
- Bidinger, Rita / Grätz, Thomas: Fachkunde und Prüfung für den Taxi- und Mietwagenunternehmer, Artikel-Nr. 24032, Heinrich Vogel Verlag, München
- Helf-Marx, Christiane: Sach- und Fachkunde - Vorbereitung zur Prüfung bei der IHK – Fachrichtung „Taxi und Mietwagen”, Lehrbuch und Fragenkatalog, ISBN 3-930581-05-1
- Koch, Walter / Pieper, Klaus: Taxi-Handbuch - Leitfaden für zukünftige und praktizierende Taxi- und Mietwagenunternehmer, ISBN 3-931724-04-2, Huss-Verlag GmbH, München
- Meißner, Hans / Mattern, Claus: Das Taxiunternehmen in der Praxis - Ein Leitfaden zur Betriebsführung, ISBN 3-574-24030-9, Heinrich Vogel Verlag, München
- AVB Medienverlag GmbH & Co. KG, Bohlenstr. 64, 32312 Lübbecke, Tel.: 05741 90 99 250, E-Mail: info@avb-medienverlag.deWeb: www.avb-medienverlag.de
Textausgaben von Rechtsvorschriften
- BOKraft - Textsammlung, ISBN 3-349-01048-2, Verlag die Wirtschaft GmbH, Berlin Krämer, Horst:
- Handbuch Personenbeförderungsrecht: Textausgabe mit Erläuterungen und Hinweisen, ISBN 3-87841-071-9, Verkehrsverlag J. Fischer, Düsseldorf
Kommentare
- Hole, Hans-Gerhard: BOKraft, Kommentar, Heinrich Vogel Verlag, München
- Krämer, Horst: BOKraft, Kommentar, ISBN 3-87841-044-1, Verkehrsverlag J. Fischer, Düsseldorf
Anschriften der Verkehrsverlage
- Verkehrsverlag J. Fischer, Paulusstr. 1, 40237 Düsseldorf, Tel. 0211-99193-0;
- Verkehrsverlag-HeMa e.K. Reiffstr. 2a, 45659 Recklinghausen, Tel. 02361-65809-0
- Verlag Heinrich Vogel GmbH Fachverlag, Neumarkter Str. 18, 81664 München, Tel. 089- 43720;
- Huss-Verlag GmbH, Joseph-Dollinger-Bogen 5, 80807 München, Tel.: 089-32391-0;
- Verlag Die Wirtschaft GmbH, Am Friedrichsheim 22, 10407 Berlin, Tel.: 030-42151-0
Wichtiger Hinweis: Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Anmeldung zur Prüfung
Die Anmeldung muss online erfolgen und ist erst nach Eingang der Prüfungsgebühr verbindlich. Bleibt der Bewerber dem Prüfungstermin unentschuldigt fern oder geht uns das Entschuldigungsschreiben nicht rechtzeitig zu, gilt die Prüfungsgebühr als verfallen.
Folgende Veranstalter führen in eigener Verantwortung Vorbereitungskurse durch:
Verkehrs-Seminare Mathias Stätter, 68165 Mannheim
Tel.: 0621- 406694 oder 0172- 6279759
Herr Dipl. Vw. Mathias Stätter
Taxi Frankfurt e.G., 60327 Frankfurt,
Tel.: 069-24000033
Herr Ufuk Gergin | ufuk.gergin@rmtv.eu | rmtv.eu
Tel.: 069-24000033
Herr Ufuk Gergin | ufuk.gergin@rmtv.eu | rmtv.eu
Taxivereinigung Frankfurt e.V., 60487 Frankfurt am Main 1,
Tel.: 069-232568, Fax 069-239693
Tel.: 069-232568, Fax 069-239693
TÜV Süd Akademie GmbH, 60439 Frankfurt
Herr Daniel Facchinelli,
Tel: 069-5092996-21,
E-Mail: daniel.facchinelli@tuev-sued.de | www.tuev-sued.de/akademie
Herr Daniel Facchinelli,
Tel: 069-5092996-21,
E-Mail: daniel.facchinelli@tuev-sued.de | www.tuev-sued.de/akademie
Gewerbliches Institut für berufliche Ausbildung IBA GmbH & Co. KG, 72401 Haigerloch
(Schulungen in Frankfurt am Main),
Tel.: 08 00 /1002310 (gebührenfrei)www.iba-verkehrsseminare.de
(Schulungen in Frankfurt am Main),
Tel.: 08 00 /1002310 (gebührenfrei)www.iba-verkehrsseminare.de
Verkehrsseminare Frank R. Bibow, 26188 Edewecht
(Schulungen in 55116 Mainz)
Tel.: 04486 / 938844 | Fax 0 4486 / 938845
Mail: info@verkehrsseminare.de | www.verkehrsseminare.de
(Schulungen in 55116 Mainz)
Tel.: 04486 / 938844 | Fax 0 4486 / 938845
Mail: info@verkehrsseminare.de | www.verkehrsseminare.de
Verkehrsseminare Naumann, 53547 Kasbach-Ohlenberg
(Schulungen in Offenbach am Main)
Tel.: 02644 / 406 3334 | Fax 02644 / 406 3216
E-Mail: verkehrsseminare-naumann@mail.de | www.fachschule-naumann.de
(Schulungen in Offenbach am Main)
Tel.: 02644 / 406 3334 | Fax 02644 / 406 3216
E-Mail: verkehrsseminare-naumann@mail.de | www.fachschule-naumann.de
Schulungsveranstalter Präsenz & Online
AVB-Seminare GmbH & Co. KG
Bohlenstr. 64
32312 Lübbecke
Tel.: 05741 90 99 250
E-Mail: info@avb-seminare.de
Web: www.avb-seminare.de
AVB-Seminare GmbH & Co. KG
Bohlenstr. 64
32312 Lübbecke
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Digitales Lerncenter:
AVB-Lerncenter GmbH & Co. KG
Bohlenstr. 64
32312 Lübbecke
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E-Mail: info@avb-seminare.de
Web: www.avb-lerncenter.de
AVB-Lerncenter GmbH & Co. KG
Bohlenstr. 64
32312 Lübbecke
Tel.: 05741 90 99 250
E-Mail: info@avb-seminare.de
Web: www.avb-lerncenter.de
Ausbildungszentrum Pfeiffer GmbH & Co. KG
Wißmarer Weg 51
35396 Gießen
Tel.: 0641/33866
Wißmarer Weg 51
35396 Gießen
Tel.: 0641/33866
Wichtiger Hinweis: Diese Liste erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit